Wenn du für dein Unternehmen etwas einkaufst, zahlst du in der Regel Umsatzsteuer mit — diesen Betrag kannst du dir als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen, wenn du selbst der Regelbesteuerung unterliegst. Praktisch bedeutet das: Du ziehst die gezahlte Vorsteuer von deiner eingenommenen Umsatzsteuer ab und überweist nur die Differenz. Als Kleinunternehmer entfällt das komplett, weil du selbst gar keine Umsatzsteuer ausweist — dafür kannst du aber auch keine Vorsteuer zurückholen.
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Wenn du für dein Unternehmen etwas einkaufst, zahlst du in der Regel Umsatzsteuer mit — diesen Betrag kannst du dir als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen, wenn du selbst der Regelbesteuerung unterliegst. Praktisch bedeutet das: Du ziehst die gezahlte Vorsteuer von deiner eingenommenen Umsatzsteuer ab und überweist nur die Differenz. Als Kleinunternehmer entfällt das komplett, weil du selbst gar keine Umsatzsteuer ausweist — dafür kannst du aber auch keine Vorsteuer zurückholen.