Die Kirchensteuer wird von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben und richtet sich prozentual nach der zu zahlenden Einkommen- bzw. Lohnsteuer, mit leicht unterschiedlichen Sätzen je nach Bundesland. Sie wird meist automatisch über die Lohn- oder Kapitalertragsteuer mit abgeführt, du musst dich in der Regel um nichts zusätzlich kümmern. Wer aus der Kirche austritt, ist ab dem entsprechenden Zeitpunkt von der Kirchensteuer befreit.
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Die Kirchensteuer wird von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben und richtet sich prozentual nach der zu zahlenden Einkommen- bzw. Lohnsteuer, mit leicht unterschiedlichen Sätzen je nach Bundesland. Sie wird meist automatisch über die Lohn- oder Kapitalertragsteuer mit abgeführt, du musst dich in der Regel um nichts zusätzlich kümmern. Wer aus der Kirche austritt, ist ab dem entsprechenden Zeitpunkt von der Kirchensteuer befreit.