Für kleinere Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Einkommensteuer auf die Erträge sowie teils vereinfachte Regeln bei der Umsatzsteuer — gedacht, um den Ausbau privater und kleinunternehmerischer Solaranlagen unbürokratischer zu machen. Die genauen Leistungsgrenzen, ab denen die Befreiung gilt, ändern sich gelegentlich, aktuelle Werte findest du beim Finanzamt oder in PilotOS. Wer eine Anlage plant, sollte diese Steuerfrage früh klären, das spart später unnötigen Papierkram.
1 Kommentare
Für kleinere Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Einkommensteuer auf die Erträge sowie teils vereinfachte Regeln bei der Umsatzsteuer — gedacht, um den Ausbau privater und kleinunternehmerischer Solaranlagen unbürokratischer zu machen. Die genauen Leistungsgrenzen, ab denen die Befreiung gilt, ändern sich gelegentlich, aktuelle Werte findest du beim Finanzamt oder in PilotOS. Wer eine Anlage plant, sollte diese Steuerfrage früh klären, das spart später unnötigen Papierkram.