Bei Leistungen an andere Unternehmen oder juristische Personen hast du sechs Monate Zeit — gerechnet ab dem Monat, in dem du geliefert oder geleistet hast. Bei Bauleistungen an Privatpersonen gilt diese Sechs-Monats-Frist ebenfalls. In allen anderen Fällen an Privatkunden gibt es keine gesetzliche Frist, wohl aber ein wirtschaftliches Interesse: Je später die Rechnung, desto später das Geld und desto größer die Chance, dass der Kunde sich an nichts mehr erinnert. Praxistipp: Rechnung am Tag der Leistung schreiben, nicht am Monatsende sammeln.
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Bei Leistungen an andere Unternehmen oder juristische Personen hast du sechs Monate Zeit — gerechnet ab dem Monat, in dem du geliefert oder geleistet hast. Bei Bauleistungen an Privatpersonen gilt diese Sechs-Monats-Frist ebenfalls. In allen anderen Fällen an Privatkunden gibt es keine gesetzliche Frist, wohl aber ein wirtschaftliches Interesse: Je später die Rechnung, desto später das Geld und desto größer die Chance, dass der Kunde sich an nichts mehr erinnert. Praxistipp: Rechnung am Tag der Leistung schreiben, nicht am Monatsende sammeln.