Eine Mahnung ist formlos gültig — sie muss nur klar sagen, welche Rechnung offen ist, welcher Betrag fehlt und bis wann du zahlen möchtest. Üblich sind drei Stufen: freundliche Zahlungserinnerung, deutlichere zweite Mahnung, dann die letzte Mahnung mit Ankündigung weiterer Schritte. Rechtlich brauchst du gar keine drei Stufen — nach dem Gesetz ist ein Kunde spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch in Verzug, bei Privatpersonen nur, wenn du auf diese Folge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen hast. Ab Verzug darfst du Verzugszinsen und bei Geschäftskunden eine Pauschale für den Beitreibungsaufwand berechnen.
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Eine Mahnung ist formlos gültig — sie muss nur klar sagen, welche Rechnung offen ist, welcher Betrag fehlt und bis wann du zahlen möchtest. Üblich sind drei Stufen: freundliche Zahlungserinnerung, deutlichere zweite Mahnung, dann die letzte Mahnung mit Ankündigung weiterer Schritte. Rechtlich brauchst du gar keine drei Stufen — nach dem Gesetz ist ein Kunde spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch in Verzug, bei Privatpersonen nur, wenn du auf diese Folge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen hast. Ab Verzug darfst du Verzugszinsen und bei Geschäftskunden eine Pauschale für den Beitreibungsaufwand berechnen.