Rechnungen, die du geschrieben oder erhalten hast, sind Buchungsbelege. Für sie gilt seit 2025 eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. Handelsbücher, Jahresabschlüsse und Inventare musst du zehn Jahre aufheben, sonstige Geschäftsbriefe sechs Jahre. Die Frist beginnt jeweils erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Wichtig: Eine digital empfangene Rechnung musst du auch digital aufbewahren — sie auszudrucken und das Original zu löschen ist nicht zulässig. Bei E-Rechnungen muss zusätzlich der strukturierte Datensatz erhalten bleiben, nicht nur die Bildansicht.
1 Kommentare
Rechnungen, die du geschrieben oder erhalten hast, sind Buchungsbelege. Für sie gilt seit 2025 eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. Handelsbücher, Jahresabschlüsse und Inventare musst du zehn Jahre aufheben, sonstige Geschäftsbriefe sechs Jahre. Die Frist beginnt jeweils erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Wichtig: Eine digital empfangene Rechnung musst du auch digital aufbewahren — sie auszudrucken und das Original zu löschen ist nicht zulässig. Bei E-Rechnungen muss zusätzlich der strukturierte Datensatz erhalten bleiben, nicht nur die Bildansicht.