Wann muss ich in der Rechnung auf das Reverse-Charge-Verfahren hinweisen?
moderator von PilotOS-Team · 2026-08-29
Wann muss ich in der Rechnung auf das Reverse-Charge-Verfahren hinweisen?
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PilotOS-Team
Reverse Charge heißt: Nicht du führst die Umsatzsteuer ab, sondern dein Kunde. Das gilt vor allem bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland, bei bestimmten Bauleistungen im Inland und bei einigen Sonderfällen wie dem Handel mit Schrott oder Mobilfunkgeräten. In diesen Fällen weist du in der Rechnung KEINE Umsatzsteuer aus, nennst die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer deines Kunden und schreibst ausdrücklich den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers dazu. Fehlt dieser Satz, schuldest du im Zweifel die Steuer selbst. Bei EU-Geschäften kommt die Zusammenfassende Meldung dazu, in der du die Umsätze quartalsweise ans Bundeszentralamt für Steuern meldest.
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Reverse Charge heißt: Nicht du führst die Umsatzsteuer ab, sondern dein Kunde. Das gilt vor allem bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland, bei bestimmten Bauleistungen im Inland und bei einigen Sonderfällen wie dem Handel mit Schrott oder Mobilfunkgeräten. In diesen Fällen weist du in der Rechnung KEINE Umsatzsteuer aus, nennst die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer deines Kunden und schreibst ausdrücklich den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers dazu. Fehlt dieser Satz, schuldest du im Zweifel die Steuer selbst. Bei EU-Geschäften kommt die Zusammenfassende Meldung dazu, in der du die Umsätze quartalsweise ans Bundeszentralamt für Steuern meldest.