Vor dem ersten Arbeitstag brauchst du drei Dinge: eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit (einmalig, kostenlos), die Sozialversicherungsnummer des Mitarbeiters und seine Steuer-Identifikationsnummer. Die eigentliche Anmeldung läuft elektronisch über ein Lohnprogramm an die Krankenkasse des Mitarbeiters — sie ist die Einzugsstelle und verteilt die Beiträge weiter. Bei Minijobs geht die Meldung stattdessen an die Minijob-Zentrale. Wichtig: In einigen Branchen — Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft, Speditionen und weitere — muss die Anmeldung sogar vor Arbeitsbeginn erfolgen (Sofortmeldung), sonst droht bei einer Kontrolle der Verdacht auf Schwarzarbeit.
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Vor dem ersten Arbeitstag brauchst du drei Dinge: eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit (einmalig, kostenlos), die Sozialversicherungsnummer des Mitarbeiters und seine Steuer-Identifikationsnummer. Die eigentliche Anmeldung läuft elektronisch über ein Lohnprogramm an die Krankenkasse des Mitarbeiters — sie ist die Einzugsstelle und verteilt die Beiträge weiter. Bei Minijobs geht die Meldung stattdessen an die Minijob-Zentrale. Wichtig: In einigen Branchen — Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft, Speditionen und weitere — muss die Anmeldung sogar vor Arbeitsbeginn erfolgen (Sofortmeldung), sonst droht bei einer Kontrolle der Verdacht auf Schwarzarbeit.