Über den Bruttolohn hinaus zahlst du als Arbeitgeber ungefähr 20 bis 22 Prozent obendrauf: deinen Anteil an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, dazu die Umlagen U1 (Lohnfortzahlung bei Krankheit), U2 (Mutterschaft) und U3 (Insolvenzgeld) sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Rechne konservativ mit dem Faktor 1,25 auf das Bruttogehalt — dann sind auch Urlaubs- und Krankheitstage mit eingepreist, in denen keine Leistung ankommt. Bei einem Minijob ist die Rechnung anders: Dort zahlst du pauschale Abgaben von rund 31 bis 32 Prozent auf den Verdienst, dafür ist beim Mitarbeiter fast alles netto.
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Über den Bruttolohn hinaus zahlst du als Arbeitgeber ungefähr 20 bis 22 Prozent obendrauf: deinen Anteil an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, dazu die Umlagen U1 (Lohnfortzahlung bei Krankheit), U2 (Mutterschaft) und U3 (Insolvenzgeld) sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Rechne konservativ mit dem Faktor 1,25 auf das Bruttogehalt — dann sind auch Urlaubs- und Krankheitstage mit eingepreist, in denen keine Leistung ankommt. Bei einem Minijob ist die Rechnung anders: Dort zahlst du pauschale Abgaben von rund 31 bis 32 Prozent auf den Verdienst, dafür ist beim Mitarbeiter fast alles netto.