Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche. Weil die meisten fünf Tage arbeiten, entspricht das 20 Urlaubstagen. Üblich im Arbeitsvertrag sind 25 bis 30 Tage. Teilzeitkräfte bekommen anteilig genauso viel, gerechnet nach Arbeitstagen pro Woche, nicht nach Stunden — wer an drei Tagen arbeitet, hat Anspruch auf drei Fünftel der Urlaubstage. Auch Minijobber haben vollen Urlaubsanspruch, das wird oft vergessen. Resturlaub verfällt zum Jahresende nur dann, wenn du deine Mitarbeiter nachweislich rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hast — sonst wandert er unbegrenzt mit.
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Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche. Weil die meisten fünf Tage arbeiten, entspricht das 20 Urlaubstagen. Üblich im Arbeitsvertrag sind 25 bis 30 Tage. Teilzeitkräfte bekommen anteilig genauso viel, gerechnet nach Arbeitstagen pro Woche, nicht nach Stunden — wer an drei Tagen arbeitet, hat Anspruch auf drei Fünftel der Urlaubstage. Auch Minijobber haben vollen Urlaubsanspruch, das wird oft vergessen. Resturlaub verfällt zum Jahresende nur dann, wenn du deine Mitarbeiter nachweislich rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hast — sonst wandert er unbegrenzt mit.