Erst prüfen, ob wirklich nichts kam — Sammelzahlungen und abweichende Kontoinhaber sind die häufigste Ursache für scheinbar fehlende Eingänge. Dann eine freundliche Zahlungserinnerung, am besten telefonisch begleitet; das löst die meisten Fälle. Kommt dann nichts, folgt die Mahnung mit Frist. Bleibt auch die erfolglos, ist der gerichtliche Mahnbescheid das Mittel der Wahl: Er kostet wenig, geht online, und in der Mehrzahl der Fälle wird nach Zustellung gezahlt. Wichtig ist die Verjährung — Forderungen verjähren regelmäßig zum Ende des dritten Jahres nach ihrer Entstehung. Wer eine alte Rechnung im Dezember entdeckt, sollte nicht bis Januar warten.
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Erst prüfen, ob wirklich nichts kam — Sammelzahlungen und abweichende Kontoinhaber sind die häufigste Ursache für scheinbar fehlende Eingänge. Dann eine freundliche Zahlungserinnerung, am besten telefonisch begleitet; das löst die meisten Fälle. Kommt dann nichts, folgt die Mahnung mit Frist. Bleibt auch die erfolglos, ist der gerichtliche Mahnbescheid das Mittel der Wahl: Er kostet wenig, geht online, und in der Mehrzahl der Fälle wird nach Zustellung gezahlt. Wichtig ist die Verjährung — Forderungen verjähren regelmäßig zum Ende des dritten Jahres nach ihrer Entstehung. Wer eine alte Rechnung im Dezember entdeckt, sollte nicht bis Januar warten.