E-Bilanz erstellen – aus derselben Buchhaltung, ohne Doppelarbeit.
Bilanz mühsam selbst erstellt oder in Excel gebaut – und am Ende doch nur manuell in ein Steuerberater-Tool übertragen? PilotOS erstellt Bilanz und GuV direkt aus deiner laufenden Buchhaltung – plus automatische Zuordnung zur amtlichen E-Bilanz-Taxonomie, plus Prüfung aller Mussfelder, plus fertige XBRL-Datei zum Download für die Einreichung, ohne Medienbruch beim Erstellen.

Auf einen Blick
Baut auf FiBu auf
Bilanz und GuV nutzen dieselbe Buchungsgrundlage wie deine laufende doppelte Buchführung – ohne separates System.
Amtliche Taxonomie
Ausrichtung an der amtlichen E-Bilanz-Taxonomie für die elektronische Übermittlung an das Finanzamt.
Für Kapitalgesellschaften & Bilanzierende
Gedacht für GmbH, UG und alle, die zur Bilanzierung nach §266/§275 HGB verpflichtet sind. Für die ELSTER-Übermittlung selbst bleibt bei Kapitalgesellschaften das Zertifikat eines Steuerberaters Pflicht.
Vom Beleg zur Bilanz – ohne Blackbox – häufige Fragen
Ist die E-Bilanz-Funktion schon nutzbar?
Ja, für die Aufbereitung: PilotOS erstellt Bilanz und GuV automatisch aus der laufenden Buchführung, bereitet sie nach amtlicher E-Bilanz-Taxonomie auf, prüft die Mussfelder und erzeugt eine wohlgeformte XBRL-Datei zum Download. Die automatisierte Übermittlung per ERiC ist noch nicht angebunden – aktuell reichst du die erzeugte XBRL-Datei selbst oder über deinen Steuerberater ein; die direkte Übermittlung ist als nächster Ausbauschritt geplant.
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Was ist der Unterschied zwischen EÜR und E-Bilanz?
Die EÜR (§4 Abs. 3 EStG) ist die einfache Gewinnermittlung für Selbständige und Freiberufler. Die Bilanz (§266/§275 HGB) mit E-Bilanz-Übermittlung ist für bilanzierungspflichtige Unternehmen wie Kapitalgesellschaften vorgeschrieben. Mehr zur EÜR.
Stand
Brauche ich für die ELSTER-Übermittlung einen Steuerberater?
Für GmbH und UG ja: Die tatsächliche ELSTER-Übermittlung der E-Bilanz erfordert gesetzlich das Zertifikat eines Steuerberaters. PilotOS liefert die geprüfte Datenaufbereitung als XBRL-Datei; die Übermittlung selbst erfolgt aktuell über deinen Steuerberater oder ELSTER, eine direkte Übermittlung aus PilotOS ist noch nicht angebunden. Mehr zur ELSTER-Übermittlung.
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Bilanz, GuV und E-Bilanz aus einer Quelle.
Bilanz, GuV und E-Bilanz-Aufbereitung (XBRL) sind bereits produktiv nutzbar – teste sie jetzt mit deiner laufenden Buchhaltung.
Was die E-Bilanz von der Papierbilanz unterscheidet
Seit § 5b EStG müssen bilanzierende Betriebe Bilanz und GuV nicht mehr auf Papier, sondern elektronisch als strukturierten Datensatz an das Finanzamt übermitteln. Format: XBRL. Inhaltliche Vorgabe: die amtliche Taxonomie.
Der Unterschied ist mehr als technisch: Die Taxonomie schreibt vor, wie fein gegliedert wird und welche Positionen zwingend zu befüllen sind. Wer seine Konten nicht sauber zuordnet, scheitert an fehlenden Mussfeldern.
Mussfelder, Kerntaxonomie und die üblichen Stolpersteine
Die Kerntaxonomie enthält die Positionen, die für alle Rechtsformen gelten; Mussfelder müssen zwingend übermittelt werden, notfalls mit dem Vermerk „nicht vorhanden“. Genau hier scheitern viele Übermittlungen – nicht am Rechnen, sondern an der Struktur.
PilotOS ordnet die Konten deines Kontenrahmens automatisch den Taxonomie-Positionen zu und prüft vor dem Senden, ob alle Mussfelder belegt sind. Fehlt etwas, meldet es das, bevor das Finanzamt die Übermittlung zurückweist.
Ein Datenbestand für Abschluss und Übermittlung
Weil die E-Bilanz aus derselben Buchhaltung entsteht wie der handelsrechtliche Abschluss, gibt es keine Doppelerfassung: Der geprüfte Abschluss wird in die Taxonomie überführt und als XBRL-Datei bereitgestellt.
Die Übermittlung selbst erfolgt aktuell noch über deinen Steuerberater oder direkt per ELSTER – eine automatisierte ERiC-Anbindung aus PilotOS heraus ist als nächster Ausbauschritt geplant. Korrekturen an der Datenbasis sind möglich und werden dokumentiert, sodass der Weg von der Buchung bis zur Datei prüfungssicher bleibt.
E-Bilanz-Vorbereitung ohne Cloud-Zwang
Bilanz, GuV und die daraus abgeleitete E-Bilanz gehören zu den sensibelsten Datensätzen eines Unternehmens. PilotOS bereitet sie lokal auf deinem Windows-Rechner auf, statt die Zahlen dauerhaft auf fremden Servern zu speichern, wie es reine Cloud-Buchhaltungen tun.
PilotOS legt sich dabei nicht auf ein Abo fest: Neben dem laufenden Abo gibt es die Option, PilotOS als Einmalkauf lokal zu betreiben – nutzbar, solange die Software lokal installiert ist, ohne wiederkehrende Cloud-Gebühr. Für sich allein ist ein Einmalkauf kein Alleinstellungsmerkmal, das bieten auch andere Anbieter. Den Unterschied macht erst die Kombination aus Einmalkauf und lokaler, cloud-freier Architektur.
Von der Handels- zur Steuerbilanz überleiten
Handelsbilanz und Steuerbilanz weichen voneinander ab, weil Handels- und Steuerrecht manche Posten unterschiedlich bewerten. Statt zwei getrennte Abschlüsse zu führen, lässt sich die Steuerbilanz per Überleitungsrechnung aus der Handelsbilanz ableiten (§ 60 EStDV).
PilotOS unterstützt beide Wege – die eigenständige Steuerbilanz oder die Überleitung – und übernimmt die Werte in die E-Bilanz-Taxonomie. Die Abweichungen bleiben dokumentiert, sodass nachvollziehbar ist, warum der steuerliche Gewinn vom handelsrechtlichen abweicht.
Fristen und was bei Versäumnis droht
Die E-Bilanz ist mit der Steuererklärung des Betriebs zu übermitteln; die Abgabefristen richten sich nach den allgemeinen Steuererklärungsfristen, die sich durch die Beauftragung eines Steuerberaters verlängern. Wer die elektronische Übermittlung ganz unterlässt, riskiert Schätzungen und Verspätungszuschläge.
PilotOS hält die aufbereitete Datenbasis bereit, sodass die Übermittlung nicht am letzten Tag an Technik oder fehlenden Mussfeldern scheitert. Weil E-Bilanz, Steuererklärung und Buchhaltung aus einer Quelle stammen, entfällt der Abgleich zwischen getrennten Systemen, an dem Fristen oft reißen.
Die Taxonomie richtig treffen
Die E-Bilanz ist mehr als eine Bilanz als Datei: Sie muss der amtlichen XBRL-Taxonomie folgen, also einem festen Katalog von Positionen, denen die eigenen Konten zugeordnet werden. Genau an dieser Zuordnung scheitern viele Erstversuche — ein Konto landet in der falschen Taxonomie-Position, und die Übermittlung wird abgelehnt. PilotOS hält das Mapping der Konten auf die Taxonomie sauber, sodass die Bilanzpositionen dorthin fließen, wo sie hingehören.
Übermittelt wird die E-Bilanz üblicherweise elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle (ERiC) mit Zertifikat — die direkte Anbindung aus PilotOS heraus ist noch nicht gebaut, aktuell steht die geprüfte XBRL-Datei zum Download bereit. Vor dem Export steht die Validierung, die formale Fehler und Pflichtfeldlücken meldet, bevor das Finanzamt sie beanstandet. So wird aus der gefürchteten E-Bilanz ein geordneter Ablauf: Konten korrekt zuordnen, validieren, XBRL exportieren und über deinen Steuerberater oder ELSTER einreichen — die automatisierte Übermittlung folgt als nächster Ausbauschritt.
Gut zu wissen
Wer muss eine E-Bilanz abgeben?
Bilanzierende Betriebe nach § 5b EStG; EÜR-Betriebe nicht.
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Welches Format?
XBRL nach der amtlichen Taxonomie des Finanzamts.
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Was sind Mussfelder?
Zwingend zu befüllende Positionen der Taxonomie.
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Wie wird übermittelt?
PilotOS erzeugt die geprüfte XBRL-Datei zum Download; die Übermittlung selbst erfolgt aktuell noch über ELSTER oder deinen Steuerberater, eine direkte ERiC-Anbindung ist als nächster Ausbauschritt geplant.
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Brauche ich für die Übermittlung einen Steuerberater?
Für GmbH und UG ja: Die tatsächliche ELSTER-Übermittlung der E-Bilanz erfordert zwingend das ELSTER-Zertifikat eines Steuerberaters. PilotOS liefert die geprüfte Datenaufbereitung als XBRL-Datei; die direkte Übermittlung aus PilotOS ist noch nicht angebunden.
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Kontenzuordnung?
Automatisch aus dem gewählten Kontenrahmen.
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Korrekturen möglich?
Ja, dokumentiert und erneut übermittelbar.
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Welche Frist?
Die allgemeinen Steuererklärungsfristen, verlängert bei Beratung.
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Und bei Versäumnis?
Schätzung und Verspätungszuschläge drohen.
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