Freiberufler · EÜR · §18 EStG

Kein Gewerbe. Trotzdem volle Buchhaltung.

Freiberufler dürfen die EÜR unabhängig vom Umsatz nutzen – aber brauchen trotzdem eine saubere, GoBD-konforme Aufzeichnung. PilotOS ist auf genau diesen Fall zugeschnitten, ohne unnötige Gewerbesteuer-Felder.

EÜR ohne Umsatzgrenze

Als Freiberufler steht dir die einfache Gewinnermittlung unabhängig von Umsatz oder Gewinnhöhe offen.

Keine Gewerbesteuer-Verwirrung

Die Auswertungen sind exakt auf den freiberuflichen Fall zugeschnitten – Gewerbesteuer-Felder, die für dich ohnehin nicht gelten, siehst du erst gar nicht.

Rechnungen & E-Rechnung inklusive

Angebote und Rechnungen direkt aus der Buchhaltung heraus erstellen, inklusive ZUGFeRD und XRechnung.

Häufige Fragen

Kein Gewerbe – häufige Fragen

Wer gilt steuerlich als Freiberufler?

Freiberufliche Tätigkeiten sind in §18 EStG definiert – etwa bestimmte heilberufliche, rechts-/steuerberatende, künstlerische, schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten. Ob eine konkrete Tätigkeit darunterfällt, kann im Zweifel das Finanzamt oder ein Steuerberater einordnen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein, freiberufliche Tätigkeiten erfordern keine Gewerbeanmeldung und unterliegen nicht der Gewerbesteuer.

Brauche ich als Freiberufler trotzdem eine doppelte Buchführung?

Nein, die EÜR reicht unabhängig vom Umsatz. PilotOS bucht intern dennoch doppelt, damit die Auswertungen konsistent bleiben – für dich sichtbar ist am Ende die EÜR.

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