Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 2026
Vier Kreuze in diesem Formular entscheiden über Jahre – hier siehst du sofort, was sie kosten.
Jeder Gründer in Deutschland muss ihn abgeben, elektronisch über ELSTER, innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit (§ 138 AO). Die meisten füllen ihn aus, ohne zu wissen, was sie da entscheiden: Kleinunternehmerregelung ja oder nein, Soll- oder Ist-Versteuerung, voraussichtlicher Gewinn.
Diese Seite rechnet die Folgen aus, bevor du das Kreuz setzt. Ohne Anmeldung, ohne Datenübertragung – die Berechnung läuft in deinem Browser.
Einordnung Diese Seite ist die Ausfüllhilfe für das Formular. Die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung im Detail stehen auf der Fachseite. Kleinunternehmerregelung § 19 UStG →
Kurz gesagt: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über ELSTER zu übermitteln (§ 138 AO). Vier Angaben entscheiden: die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (seit 2025: 25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr; ein Verzicht bindet fünf Kalenderjahre), die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG (möglich bis 800.000 € Gesamtumsatz, muss beantragt werden), der voraussichtliche Gewinn als Grundlage der Vorauszahlungen und der Voranmeldungszeitraum (für Gründungen 2021 bis 2026 ist die monatliche Pflicht ausgesetzt; ab dem Folgejahr monatlich über 9.000 € Vorjahressteuer, Befreiung möglich bis 2.000 €). Stand: 05.09.2026.
Überschlagsrechnung nach dem Rechtsstand 2026 – keine Steuerberatung. Verbindlich ist der Steuerbescheid. Bei Kapitalgesellschaften, mehreren Beteiligten oder Auslandsbezug gehört die Entscheidung zum Steuerberater.
Die vier Entscheidungen, die im Formular versteckt sind
1 · Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Seit 2025 gelten 25.000 € Nettoumsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Im Gründungsjahr gibt es kein Vorjahr: maßgeblich ist allein, ob der tatsächliche Umsatz 25.000 € nicht überschreitet – eine Hochrechnung auf zwölf Monate findet nicht mehr statt. Wird die 100.000-€-Grenze unterjährig gerissen, endet die Kleinunternehmereigenschaft sofort, und zwar mit dem Umsatz, der sie reißt.
Der Verzicht auf die Regelung bindet fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Das ist die teuerste Fehlentscheidung im ganzen Formular – in beide Richtungen: Wer mit hohen Anfangsinvestitionen bei § 19 bleibt, verschenkt die Vorsteuer. Wer als Dienstleister für Privatkunden verzichtet, verteuert sich gegenüber der Konkurrenz um 19 % und sitzt fünf Jahre darin fest.
2 · Soll- oder Ist-Versteuerung (§ 20 UStG)
Bei der Soll-Versteuerung schuldest du die Umsatzsteuer, sobald die Rechnung geschrieben ist – auch wenn der Kunde in 60 Tagen zahlt. Bei der Ist-Versteuerung erst, wenn das Geld da ist. Beantragen kann sie, wer unter 800.000 € Gesamtumsatz bleibt. Der Antrag steht im Fragebogen, er wird aber nicht automatisch gewährt – und wer ihn übersieht, finanziert dem Finanzamt die Umsatzsteuer seiner offenen Forderungen vor.
3 · Voraussichtlicher Gewinn
Aus dieser Zahl setzt das Finanzamt die Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest. Zu niedrig angesetzt heißt: keine Vorauszahlung, dafür im übernächsten Jahr ein Bescheid über zwei Jahre gleichzeitig – die klassische Gründerfalle. Zu hoch angesetzt heißt: gebundene Liquidität in der Phase, in der sie am knappsten ist. Der Rechner oben zeigt beide Seiten als monatliche Rücklage.
4 · Voranmeldungszeitraum
Für Gründungen in den Jahren 2021 bis 2026 ist die Pflicht zur monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgesetzt (Bürokratieentlastungsgesetz III). In aller Regel bleibt es beim Kalendervierteljahr. Ab dem Folgejahr entscheidet die Steuer des Vorjahres: über 9.000 € monatlich, darunter vierteljährlich, bis 2.000 € kann das Finanzamt von der Abgabe befreien. Ob die Aussetzung über 2026 hinaus verlängert wird, steht nicht fest.
Und was danach kommt
Die Kleinunternehmerregelung befreit von der Umsatzsteuer, nicht von der Buchführung. Auch mit § 19 brauchst du eine EÜR, ein Belegarchiv nach GoBD und – seit dem 1. Januar 2025 – die Fähigkeit, E-Rechnungen zu empfangen und aufzubewahren. Zur Buchführungspflicht wechselt, wer über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn kommt (§ 141 AO); Kapitalgesellschaften bilanzieren von Anfang an.
Die Entscheidungen stehen. Jetzt müssen sie eingehalten werden.
Genau dafür ist PilotOS gebaut: die Antworten aus diesem Formular sind in der Software die Grundeinstellung.
§ 19 ist eine Einstellung, kein Merkposten
Steht die Kleinunternehmerregelung im System, schreibt PilotOS Rechnungen ohne Steuerausweis mit dem richtigen Hinweistext und warnt, wenn der Jahresumsatz auf die 25.000-€-Grenze zuläuft.
Ist-Versteuerung wird mitgeführt
Die Umsatzsteuer wird zum Zahlungseingang fällig gestellt, nicht zum Rechnungsdatum. Die Voranmeldung zieht die Zahlen aus denselben Buchungen.
Die Rücklage rechnet mit
Aus der laufenden EÜR ergibt sich die Steuervorschau. Was zurückzulegen ist, steht im Cockpit – nicht erst im Bescheid.
EÜR und Anlage EÜR
Die Gewinnermittlung entsteht aus den Buchungen und geht über ELSTER an das Finanzamt. Kein Abtippen aus einer Tabelle.
E-Rechnung ab Tag eins
Empfang, Prüfung und Aufbewahrung von ZUGFeRD und XRechnung sind seit 2025 Pflicht – auch für Kleinunternehmer. Wie das läuft.
Ohne Cloud-Zwang
Die Daten liegen auf deinem Rechner. Kein Anbieter-Server, keine Kündigungsfrist zwischen dir und deinen Zahlen. Was Local-First heißt.
Häufige Fragen zum Fragebogen
Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Das amtliche Formular, mit dem das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung oder der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit die Steuernummer vergibt. Er ist seit 2021 elektronisch über ELSTER zu übermitteln und innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit fällig (§ 138 AO). Die Angaben darin bestimmen für Jahre, wie besteuert wird.
Stand
Welche Angabe im Fragebogen ist die folgenreichste?
Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 3 UStG. Wer verzichtet, ist fünf Kalenderjahre daran gebunden. Wer nicht verzichtet, darf keine Vorsteuer aus Anfangsinvestitionen ziehen. Beides ist eine Entscheidung über Geld, nicht über Papier.
Stand
Welche Umsatzgrenzen gelten 2026 für Kleinunternehmer?
Seit 2025 gilt: bis 25.000 Euro Nettoumsatz im Vorjahr und bis 100.000 Euro im laufenden Jahr. Im Gründungsjahr gibt es kein Vorjahr – maßgeblich ist allein, ob der tatsächliche Umsatz 25.000 Euro nicht überschreitet; hochgerechnet wird nicht mehr. Wird die 100.000-Euro-Grenze unterjährig überschritten, endet die Kleinunternehmereigenschaft sofort mit diesem Umsatz.
Stand
Soll- oder Ist-Versteuerung – was soll ich ankreuzen?
Die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG lässt sich bis 800.000 Euro Gesamtumsatz beantragen. Dann wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Kunde bezahlt hat, nicht schon mit der Rechnung. Für Gründer ist das fast immer die liquiditätsschonendere Wahl. Der Antrag muss gestellt werden – er kommt nicht von selbst.
Stand
Muss ich als Gründer monatlich Umsatzsteuer voranmelden?
Für Gründungen in den Jahren 2021 bis 2026 ist die Pflicht zur monatlichen Voranmeldung ausgesetzt (Bürokratieentlastungsgesetz III). Maßgeblich ist die voraussichtliche Steuer; in aller Regel bleibt es beim Kalendervierteljahr. Ab 2027 läuft die Aussetzung aus, sofern der Gesetzgeber sie nicht verlängert.
Stand
Wie hoch sollte die Steuerrücklage sein?
Sie richtet sich nach dem erwarteten Gewinn, nicht nach dem Umsatz. Der Rechner auf dieser Seite ermittelt die Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026 samt Solidaritätszuschlag und weist den Betrag zusätzlich als monatliche Rücklage aus. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer kommen obendrauf und gehören auf dasselbe Rücklagenkonto.
Stand
Ersetzt diese Seite den Steuerberater?
Nein. Sie rechnet die Folgen der Ankreuzfelder aus und benennt die Entscheidungen. Verbindlich ist der Steuerbescheid; im Zweifel und bei GmbH, UG oder mehreren Beteiligten gehört die Frage zum Steuerberater.
Stand
Das Formular ist abgegeben. Jetzt zählt, was daraus wird.
PilotOS führt Kleinunternehmerregelung, Versteuerungsart und Rücklage von Anfang an mit – lokal auf deinem Rechner, ohne Abo-Zwang.