E-Rechnung · ZUGFeRD · XRechnung

800.000 € Umsatz? Dann tickt schon deine Uhr.

Ab 1.1.2027 müssen Unternehmen über 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle. PilotOS erstellt ZUGFeRD & XRechnung schon heute – und bucht sie direkt.

PilotOS E-Rechnung – ZUGFeRD und XRechnung direkt aus der Buchhaltung

Beispielansicht zur Illustration. Einzelne Module befinden sich im Ausbau – siehe Funktionen.

Rechtlicher Rahmen

E-Rechnungspflicht 2025 – 2028 auf einen Blick

StichtagWas gilt
seit 1.1.2025Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren können – auch Kleinunternehmer.
ab 1.1.2027Ausstellungspflicht für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € (Bezugsjahr 2026).
ab 1.1.2028Ausstellungspflicht für alle inländischen Unternehmen. Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, B2C, Fahrausweise.

Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Rechtsgrundlage ist das Wachstumschancengesetz (Umsatzsteuergesetz).

Funktionsumfang

Faktura, die mit der Buchhaltung spricht.

ZUGFeRD & XRechnung

Rechnungen im EN-16931-konformen Format erzeugen und empfangen, inklusive Validierung vor dem Versand.

GoBD-Archivierung

Signierte, unveränderliche Ablage jeder Ein- und Ausgangsrechnung – prüfungsfest für die Betriebsprüfung.

Direkt verbucht

Jede Rechnung wird automatisch zur Journalbuchung – kein Export-Import zwischen zwei Systemen.

Häufige Fragen

E-Rechnung – häufige Fragen

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen können?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen und archivieren können, auch Kleinunternehmer. Die Pflicht zur Ausstellung greift gestaffelt: ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 1. Januar 2028 dann für alle.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

Beide erfüllen die europäische Norm EN 16931. XRechnung ist ein reines XML-Format, ZUGFeRD kombiniert eine PDF-Ansicht mit eingebetteten strukturierten XML-Daten. PilotOS unterstützt beide Formate.

Ist eine normale PDF-Rechnung noch erlaubt?

Für B2C-Rechnungen und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € bleibt eine einfache Rechnung zulässig. Für B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmen gilt ab den jeweiligen Stichtagen die Pflicht zum strukturierten E-Rechnungsformat – eine reine PDF ohne eingebettete Daten reicht dafür nicht aus.

Werden E-Rechnungen automatisch in die Buchhaltung übernommen?

Ja. Erstellte und empfangene E-Rechnungen werden direkt als Buchungssatz im Journal erfasst – ohne separaten Import-Schritt zwischen Faktura und Buchhaltung.

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