Kleinunternehmerregelung · §19 UStG

Kein Umsatzsteuer-Ausweis. Trotzdem keine halbe Buchhaltung.

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus – aber GoBD-Pflichten und EÜR gelten trotzdem. PilotOS bildet die Kleinunternehmerregelung korrekt ab, ohne dich mit unnötigen USt-Feldern zu verwirren.

Rechnungen ohne USt-Ausweis

Rechnungsvorlagen ergänzen den Kleinunternehmer-Hinweis nach §19 UStG automatisch – der manuelle Zusatz entfällt.

EÜR trotzdem vollständig

Die Gewinnermittlung läuft unabhängig vom Umsatzsteuerstatus – Betriebseinnahmen und -ausgaben werden wie gewohnt erfasst.

E-Rechnung trotzdem möglich

Auch als Kleinunternehmer lassen sich E-Rechnungen empfangen und bei Bedarf ausstellen – die Empfangspflicht gilt unabhängig vom Kleinunternehmerstatus.

Häufige Fragen

Kein Umsatzsteuer-Ausweis – häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer überhaupt GoBD-konform buchen?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer, nicht die grundsätzlichen Aufzeichnungspflichten. Auch als Kleinunternehmer bist du für eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare Aufzeichnung verantwortlich.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Die Empfangspflicht seit dem 1. Januar 2025 gilt für alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich, unabhängig vom Kleinunternehmerstatus.

Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze überschreite?

Sobald die gesetzlichen Umsatzgrenzen überschritten werden, greift die reguläre Umsatzsteuerpflicht. Da PilotOS ohnehin doppelt bucht, lässt sich intern jederzeit auf reguläre USt-Voranmeldung umstellen.

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