Als Kleinunternehmer nach §19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus – aber GoBD-Pflichten und EÜR gelten trotzdem. PilotOS bildet die Kleinunternehmerregelung korrekt ab, ohne dich mit unnötigen USt-Feldern zu verwirren.
Rechnungsvorlagen ergänzen den Kleinunternehmer-Hinweis nach §19 UStG automatisch – der manuelle Zusatz entfällt.
Die Gewinnermittlung läuft unabhängig vom Umsatzsteuerstatus – Betriebseinnahmen und -ausgaben werden wie gewohnt erfasst.
Auch als Kleinunternehmer lassen sich E-Rechnungen empfangen und bei Bedarf ausstellen – die Empfangspflicht gilt unabhängig vom Kleinunternehmerstatus.
Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer, nicht die grundsätzlichen Aufzeichnungspflichten. Auch als Kleinunternehmer bist du für eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare Aufzeichnung verantwortlich.
Ja. Die Empfangspflicht seit dem 1. Januar 2025 gilt für alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich, unabhängig vom Kleinunternehmerstatus.
Sobald die gesetzlichen Umsatzgrenzen überschritten werden, greift die reguläre Umsatzsteuerpflicht. Da PilotOS ohnehin doppelt bucht, lässt sich intern jederzeit auf reguläre USt-Voranmeldung umstellen.
Kostenlos starten – der Free-Tarif reicht für den Einstieg als Kleinunternehmer oft schon aus.