GmbH, UG oder Einzelunternehmen? Frag nicht das Internet – rechne es aus.
Die falsche Rechtsform kostet dich jedes Jahr Geld – oder dein Privatvermögen.
Der Rechtsform-Berater führt dich in wenigen Minuten per Interview zur passenden Form, vergleicht die echte Steuerlast (Einkommensteuer + Gewerbesteuer gegen Körperschaftsteuer, entnommen und thesauriert) und legt dir Satzung, AGB und Gründungsprotokoll als Entwurf hin. Wie ein Unternehmensberater und Steuerberater – nur lokal auf deinem Rechner.

Vom Interview zur fertigen Satzung: Beratung in vier Schritten
1 · Geführtes Interview
Ein paar Fragen zu Gründerzahl, Haftung, Kapital, Gewinn, Entnahme und Zielen – kein Fachchinesisch, verständlich Schritt für Schritt.
2 · Empfehlung mit Ranking
Bewertung von zehn Rechtsformen (Einzelunternehmen, Freiberufler, GbR, PartG, OHG, KG, GmbH & Co. KG, UG, GmbH, AG) mit Begründung, Steckbrief und Warnungen.
3 · Echter Steuervergleich
Personenunternehmen (ESt + GewSt mit §35-Anrechnung) gegen Kapitalgesellschaft (KSt 15 % + Soli + GewSt) – thesauriert und bei Vollausschüttung, mit Belastungsquoten.
4 · Dokument-Entwürfe
Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung, AGB und Gründungsprotokoll als Startpunkt – druckbar und als PDF.
Woran die meisten Gründer scheitern
„GmbH spart Steuern“
Nur bei Thesaurierung. Wer den Gewinn voll entnimmt, zahlt Körperschaftsteuer UND Kapitalertragsteuer – oft teurer als das Einzelunternehmen.
„GbR ist harmlos“
Jeder Gesellschafter haftet mit dem Privatvermögen, gesamtschuldnerisch – auch für Fehler des Partners.
„UG = Mini-GmbH“
Ab 1 € gründbar, aber 25 % Rücklagenpflicht und ein Firmenzusatz, der bei Partnern wenig Vertrauen signalisiert.
Haftung, Kapital, Steuern im Vergleich
| Rechtsform | Haftung | Mindestkapital | Besteuerung des Gewinns | Gründungsaufwand |
|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | unbeschränkt, mit Privatvermögen | keins | Einkommensteuer + Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 €, §35-Anrechnung) | Gewerbeanmeldung, kein Notar |
| GbR | alle Gesellschafter, gesamtschuldnerisch, privat | keins | wie Einzelunternehmen, je Gesellschafter anteilig | formlos möglich (eGbR-Register optional seit MoPeG 2024) |
| UG (haftungsbeschränkt) | auf Gesellschaftsvermögen beschränkt | ab 1 €, 25 % Rücklagenpflicht bis 25.000 € | Körperschaftsteuer 15 % + Soli + Gewerbesteuer (kein Freibetrag) | Notar + Handelsregister |
| GmbH | auf Gesellschaftsvermögen beschränkt | 25.000 € (mind. 12.500 € eingezahlt) | Körperschaftsteuer 15 % + Soli + Gewerbesteuer (kein Freibetrag) | Notar + Handelsregister |
| GmbH & Co. KG | beschränkt über die Komplementär-GmbH | faktisch GmbH-Kapital (25.000 €) | transparent wie Personengesellschaft (ESt der Gesellschafter + GewSt) | Notar + zwei Registereinträge |
Die Tabelle zeigt das Grundmuster, aber die eigentliche Entscheidung fällt an zwei Stellen: Haftung und Gewinnverwendung. Solange du allein arbeitest, wenig Fremdkapital brauchst und dein Haftungsrisiko überschaubar ist, ist das Einzelunternehmen die günstigste und schlankeste Form – kein Notar, kein Stammkapital, volle §35-Anrechnung der Gewerbesteuer und der Freibetrag von 24.500 €. Sobald aber Verträge, Mitarbeiter, Warenlager oder Kredite ins Spiel kommen, wird die unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen zum realen Risiko – und die Haftungsbeschränkung einer UG oder GmbH ihr Geld wert.
Steuerlich entscheidet die Frage, ob du den Gewinn entnimmst oder im Unternehmen belässt. Ein Personenunternehmen wird transparent besteuert: Der Gewinn landet direkt in deiner Einkommensteuer, progressiv bis zum Spitzensatz von 42 % (bzw. 45 % Reichensteuer), die Gewerbesteuer wird über §35 EStG bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Eine Kapitalgesellschaft zahlt dagegen zunächst nur rund 15,8 % Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag plus Gewerbesteuer – zusammen grob 30 %. Das ist stark, wenn der Gewinn im Unternehmen bleibt und reinvestiert wird. Schüttest du ihn dagegen an dich aus, kommt auf der zweiten Ebene die Abgeltungsteuer bzw. das Teileinkünfteverfahren obendrauf – und der vermeintliche Steuervorteil der GmbH schmilzt oder kehrt sich um.
Zwei Sonderwege sind erwähnenswert: Seit 2022 können Personengesellschaften über das Optionsmodell nach §1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung wechseln, ohne die Rechtsform zu ändern – interessant für thesaurierende Personengesellschaften. Und die GmbH & Co. KG verbindet die Haftungsbeschränkung der GmbH mit der transparenten Besteuerung der Personengesellschaft. Genau diese Verzweigungen rechnet der Rechtsform-Berater für deine konkreten Zahlen durch, statt dir eine pauschale Empfehlung zu geben. Angaben zum Rechtsstand 2026/26, vereinfachte Modellrechnung – die verbindliche Gestaltung gehört in die Hand eines Steuerberaters.
Rechtsformwahl inklusive Steuer- und Buchhaltungsplanung
Viele Rechtsform-Rechner im Netz liefern eine Empfehlung und lassen dich damit allein: Wie die Zahlen dann tatsächlich gebucht werden, welche Belege eine GmbH anders behandelt als ein Einzelunternehmen, bleibt offen. Der Rechtsform-Berater in PilotOS ist an dieselbe Buchhaltung angeschlossen, die du nach der Gründung ohnehin führst – die Empfehlung mündet direkt in EÜR oder Bilanzierung, statt als isoliertes PDF im Ordner zu landen.
Das zeigt sich vor allem, wenn sich die Frage nach einem Rechtsformwechsel stellt: Wächst dein Einzelunternehmen über die Schwelle, ab der eine UG oder GmbH steuerlich attraktiver wird, siehst du das nicht nur am Steuervergleich, sondern auch daran, wie sich deine laufenden Buchungen auf EÜR oder eine künftige Bilanz auswirken würden.
Gut zu wissen
GmbH oder Einzelunternehmen?
Hängt von Haftung, Gewinnhöhe und Entnahme ab – der Berater rechnet beide Wege für deine Zahlen durch.
Stand
Rechnet es die Steuer wirklich?
Ja: ESt/GewSt vs. KSt+Soli+GewSt, thesauriert und ausgeschüttet. Vereinfachte Modellrechnung, keine Steuerberatung.
Stand
Satzung & Protokoll dabei?
Ja, als prüffähige Entwürfe. GmbH/UG brauchen Notar; vorher anwaltlich prüfen lassen.
Stand
Wo liegen meine Daten?
Lokal auf deiner Hardware – Gründungs- und Finanzdaten gehören nicht in eine Cloud.
Stand
Was passiert nach der Rechtsformwahl mit meiner Buchhaltung?
Die Empfehlung ist kein Ausdruck zum Ablegen: PilotOS führt direkt im Anschluss die Buchhaltung für die gewählte Rechtsform – EÜR für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Bilanz/GuV für Kapitalgesellschaften, im selben System.
Stand
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Free-Tarif für immer, kein Cloud-Zwang, keine Kreditkarte. Teil von Verträge, Firma & Recht in PilotOS.
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