Provisionen korrekt abrechnen – für Angestellte wie Handelsvertreter.
Eine Provisionsabrechnung, die Lohn und Honorar von selbst auseinanderhält: Umsätze automatisch den Vermittlern zugeordnet, plus Provisionsläufe nach Staffel oder Deckungsbeitrag, plus Buchauszug nach § 87c HGB für Handelsvertreter.

Provisionsabrechnung – konkret
Zuordnung
Umsätze automatisch den vermittelnden Personen zuweisen.
Abrechnungslauf
Provisionen periodisch berechnen und auszahlen.
§ 87c HGB
Buchauszug und Rechte des Handelsvertreters von Anfang an beachtet.
Warum die Statusfrage über die Abrechnung entscheidet
Provision ist nicht gleich Provision. Bei einem angestellten Verkäufer ist sie Teil des Arbeitslohns und läuft mit Steuer und Sozialabgaben über die Lohnabrechnung. Bei einem selbstständigen Handelsvertreter ist sie ein Honorar mit eigenen Regeln nach dem Handelsgesetzbuch.
PilotOS trennt beide Fälle konsequent. Für Angestellte fließt die Provision in die Lohnarten der Gehaltsabrechnung, für Handelsvertreter wird sie als Aufwand gebucht und nach den handelsrechtlichen Vorgaben abgerechnet. Die Vermischung dieser Fälle ist ein häufiger und teurer Fehler.
Für eine belastbare Zusammenarbeit zählt Nachvollziehbarkeit. Ein Vertreter, der seine Provision nicht nachrechnen kann, verliert das Vertrauen; ein Betrieb, der nicht dokumentiert, riskiert Streit und Nachforderungen. PilotOS hält jeden Provisionslauf mit seinen Grundlagen fest, sodass beide Seiten die Abrechnung nachvollziehen können – die Basis einer dauerhaften Vertriebspartnerschaft.
Der Provisionslauf
Am Ende einer Periode werden die zugeordneten Umsätze zu einer Provision verdichtet. PilotOS rechnet den Lauf nach dem hinterlegten Satz – gestaffelt, nach Deckungsbeitrag oder als fester Prozentsatz – und zeigt je Person, was fällig ist, bevor ausgezahlt wird.
Stornierungen und Rückläufer werden berücksichtigt, damit keine Provision auf einen später geplatzten Umsatz stehen bleibt. Der Lauf ist nachvollziehbar dokumentiert, jede Abrechnung ist belegbar.
Handelsvertreterrecht ernst nehmen
Der selbstständige Handelsvertreter hat nach § 87c HGB Anspruch auf Abrechnung und auf einen Buchauszug, der die provisionspflichtigen Geschäfte offenlegt. Wer das ignoriert, riskiert Streit und Nachforderungen.
PilotOS erzeugt die Abrechnung mit den nötigen Angaben und hält die Datenbasis für einen Buchauszug bereit. Damit erfüllt der Betrieb seine Pflichten, und der Vertreter kann seine Provision nachvollziehen – Grundlage einer belastbaren Zusammenarbeit.
Von der Abrechnung zur Auszahlung und Buchung
Eine Provisionsabrechnung ist erst fertig, wenn sie ausgezahlt und verbucht ist. Bei Angestellten läuft die Auszahlung über den Lohn, bei Handelsvertretern über eine Eingangsrechnung – jeweils mit eigener steuerlicher Behandlung.
PilotOS überführt den Provisionslauf direkt in die passende Buchung: als Lohnbestandteil oder als Aufwand mit Vorsteuerabzug. So schließt sich der Kreis von der Umsatzzuordnung bis zur fertigen Buchhaltung, ohne Medienbruch.
Provisionen zurückstellen, die noch offen sind
Ist ein provisionspflichtiges Geschäft abgeschlossen, die Provision aber am Bilanzstichtag noch nicht ausgezahlt, gehört sie trotzdem in das alte Jahr. Für solche ungewissen oder noch nicht fälligen Verpflichtungen bildet man eine Rückstellung nach § 249 HGB, damit der Aufwand die richtige Periode trifft.
PilotOS ermittelt die noch offenen Provisionsansprüche aus den zugeordneten Umsätzen und stellt sie für den Abschluss bereit. So wird die Provision dort als Aufwand erfasst, wo das Geschäft entstanden ist – nicht erst im Folgejahr bei der Auszahlung.
Die Statusfrage entscheidet über die ganze Abrechnung. Provision an einen Angestellten ist Arbeitslohn und läuft mit Steuer und Sozialabgaben über die Lohnabrechnung, Provision an einen selbstständigen Handelsvertreter ist ein Honorar mit eigenen Regeln nach dem Handelsgesetzbuch. Diese Fälle zu vermischen ist ein häufiger und teurer Fehler, den PilotOS von vornherein trennt.
Am Periodenende verdichtet ein Provisionslauf die zugeordneten Umsätze zur fälligen Provision – gestaffelt, nach Deckungsbeitrag oder als fester Satz. Stornos und Rückläufer werden berücksichtigt, offene Ansprüche zum Stichtag zurückgestellt. So ist jede Abrechnung nachvollziehbar und belegbar, und der Handelsvertreter erhält den Buchauszug, auf den er nach § 87c HGB Anspruch hat.
Gut zu wissen
Angestellter oder Handelsvertreter?
PilotOS behandelt beide getrennt – Lohn versus Honorar.
Stand
Wie läuft die Abrechnung?
Als Provisionslauf über die zugeordneten Umsätze einer Periode.
Stand
Was ist ein Buchauszug?
Der Anspruch des Handelsvertreters nach § 87c HGB auf Offenlegung der Geschäfte.
Stand
Stornos?
Werden berücksichtigt, damit keine Provision auf geplatzten Umsatz bleibt.
Stand
Staffeln möglich?
Ja, feste, gestaffelte oder deckungsbeitragsbezogene Sätze.
Stand
Nachvollziehbar?
Ja, jeder Lauf ist dokumentiert und belegbar.
Stand
Provisionsrückstellung wofür?
Für abgeschlossene, aber noch nicht ausgezahlte Provisionen (§ 249 HGB).
Stand
Welche Periode?
Die, in der das Geschäft entstanden ist.
Stand
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