Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung (End User License Agreement, „EULA") regelt die Nutzung der Software „PilotOS" selbst. Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die den Kauf- bzw. Abovertrag regeln. Im Konfliktfall zwischen EULA und AGB gehen die Regelungen der AGB zu Vertragsschluss, Preisen und Widerruf vor; für Fragen der Softwarenutzung selbst gilt diese EULA.
§ 1 Lizenzgeber & Geltungsbereich
Lizenzgeberin ist Rosemarie Nickel, Canhuser Ring 3, 26759 Hinte, Deutschland, E-Mail info@pilotsuite.de (nachfolgend „Lizenzgeberin"). Diese EULA gilt für jede Installation und Nutzung der Software PilotOS, unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines kostenpflichtigen Tarifs, einer Lifetime-Lizenz, eines White-Label-Pakets oder einer zeitlich befristeten Testversion (Trainingsmodus) erfolgt.
§ 2 Lizenzgewährung
Die Lizenzgeberin räumt dem Endnutzer mit Vertragsschluss und gegen Freischaltung durch eine signierte Lizenzdatei ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit (bei Lifetime-Lizenzen unbefristetes) Recht ein, PilotOS im vertraglich vereinbarten Umfang zu installieren und zu nutzen. Der genaue Lizenzumfang (Anzahl Mandanten/Firmen, Nutzeranzahl, freigeschaltete Module) ergibt sich aus dem gewählten Tarif zum Zeitpunkt der Bestellung und wird technisch über die Lizenzdatei durchgesetzt.
PilotOS ist Local-First konzipiert: Die Software läuft primär auf Geräten des Endnutzers, die Lizenzprüfung erfolgt lokal anhand der signierten Lizenzdatei. Eine dauerhafte Online-Verbindung zum Betrieb der Kernfunktionen ist nicht erforderlich (Ausnahme: Funktionen, die naturgemäß eine Online-Anbindung voraussetzen, z. B. ELSTER-Übermittlung, Bankanbindung, KI-Web-Recherche, Cloud-TSE).
§ 3 Testversion / Trainingsmodus
Wird PilotOS als kostenlose Testversion genutzt, gilt zusätzlich: Die Testversion ist zeitlich befristet (Standard: 30 Tage) und läuft im Trainingsmodus mit sichtbarer Wasserzeichen-Kennzeichnung. Für den produktiven Geschäftsbetrieb (insbesondere für steuerlich relevante Buchungen und amtliche Übermittlungen) ist die Testversion nicht bestimmt. Nach Ablauf der Testfrist erlischt die Nutzungsberechtigung, sofern kein kostenpflichtiger Tarif erworben wird.
§ 4 Einschränkungen der Nutzung
Nicht gestattet ist, soweit nicht zwingendes Recht (insbesondere § 69d, § 69e UrhG) etwas anderes vorsieht:
- die Vervielfältigung, Weitergabe, Vermietung, Verleihung oder sonstige Überlassung der Software oder der Lizenzdatei an Dritte;
- das Umgehen, Entfernen oder Manipulieren technischer Schutz- und Lizenzmechanismen (u. a. der signierten Lizenzdatei, der Testmodus-/Wasserzeichen-Kennzeichnung, der Widerrufsliste);
- die Dekompilierung, das Disassemblieren oder sonstige Rückübersetzen des Programmcodes über das gesetzlich zulässige Maß hinaus;
- die Nutzung der Software zur Entwicklung eines im Wesentlichen ähnlichen Konkurrenzprodukts;
- der Weiterverkauf oder die gewerbliche Weitervermittlung von Lizenzen außerhalb eines vertraglich vereinbarten White-Label- oder Partnerprogramms.
§ 5 Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an der Software PilotOS, einschließlich Quellcode, Programmstruktur, Design, Marken- und Kennzeichenrechten sowie Dokumentation, verbleiben bei der Lizenzgeberin bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Die EULA gewährt ausschließlich das in § 2 genannte Nutzungsrecht; ein Erwerb von Eigentumsrechten am Programm ist damit nicht verbunden. Vom Endnutzer im laufenden Betrieb erzeugte Daten (Buchungen, Dokumente, Auswertungen) verbleiben in seinem Eigentum.
§ 6 Drittkomponenten & Open-Source-Bestandteile
PilotOS bindet einzelne Open-Source- und Drittanbieter-Komponenten ein (u. a. Bibliotheken für PDF-Erzeugung, OCR, lokale KI-Inferenz). Für diese Komponenten gelten ergänzend deren jeweilige Lizenzbedingungen, soweit sie von den Bedingungen dieser EULA abweichen; im Zweifel gehen die Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittkomponente für diese Komponente vor. Ein vollständiges Verzeichnis der eingesetzten Drittkomponenten samt Lizenzhinweisen kann bei der Lizenzgeberin angefragt werden.
§ 7 Gewährleistung, Haftung & Updates
Für Gewährleistung, Haftung und die Bereitstellung von Updates gelten die Regelungen in § 10 und § 11 der AGB entsprechend. Diese EULA begründet insoweit keine über die AGB hinausgehenden Ansprüche.
§ 7a Gesetzliche Rechtswerte und ihre Pflege
Beträge, Sätze, Grenzen und Fristen, die sich durch Gesetz, Verordnung oder amtliche Bekanntmachung ändern, führt PilotOS in einer offenen Referenztabelle mit Gültigkeitsverlauf. Jeder Wert trägt einen Beginn der Gültigkeit; eine Änderung wird als zusätzlicher Eintrag ab einem Stichtag ergänzt, der vorherige Eintrag erhält ein Enddatum. Bereits abgeschlossene Zeiträume rechnen dadurch unverändert weiter.
Keine stille Änderung. Die Prüfung, ob ein Wert fällig ist, läuft lokal auf dem Gerät des Endnutzers und ohne Netzverbindung. Die Software ändert keinen Wert selbsttätig. Die Übernahme erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Endnutzer und wird mit altem Wert, neuem Wert, Quelle und Datum protokolliert.
Eigene Änderungen. Der Endnutzer kann jeden Wert der Referenztabelle einsehen und selbst ändern. Für die Richtigkeit selbst geänderter oder überschriebener Werte und für die damit erzeugten Auswertungen und Meldungen ist der Endnutzer verantwortlich.
Umfang. Die Pflege der Referenztabelle setzt den Erwerb einer neuen Hauptversion nicht voraus und ist auch von der Lifetime-Lizenz umfasst. Nicht davon umfasst sind Änderungen, die eine Anpassung der Programmlogik erfordern – etwa eine neue kryptografische Spezifikation für technische Sicherheitseinrichtungen, ein neues oder geändertes Datenformat bei der elektronischen Rechnung oder eine neue Version einer amtlichen Übermittlungsschnittstelle. Diese werden als Programm-Update bereitgestellt, soweit sie zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind. Gesetzliche Ansprüche auf Aktualisierungen nach §§ 327f, 327s BGB bleiben unberührt.
Maßgeblich bleibt die amtliche Quelle. Die Werte sind nach bestem Wissen recherchiert und mit Rechtsgrundlage und Quelle belegt. Verbindlich ist allein die amtliche Bekanntmachung; die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung und zur Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen bleibt beim Endnutzer.
§ 8 Kontrolle & Widerruf der Lizenz
Bei Beendigung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses (Ablauf, Kündigung, Widerruf gemäß AGB) endet auch das Nutzungsrecht an der Software. Die Lizenzgeberin kann eine Lizenz über eine signierte Widerrufsliste sperren, insbesondere bei Zahlungsverzug, Verstoß gegen § 4 dieser EULA oder auf Wunsch des Lizenznehmers (z. B. nach fehlgeschlagener Lizenzerzeugung). Bereits erzeugte, lokal gespeicherte Daten des Endnutzers bleiben von der Lizenzsperre unberührt und für Export/Sicherung zugänglich, soweit technisch möglich.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates des Endnutzers bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ergänzend gelten die AGB und die Datenschutzerklärung.
Stand: 5. September 2026