Wie viel Sozialversicherung wirklich fällig ist – ohne selbst nachzurechnen.
PilotOS berechnet RV, AV, KV und PV automatisch richtig – plus paritätische Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, plus korrekte Bemessungsgrenzen und Sonderfälle wie Minijob, Midijob oder Werkstudent, plus fertiger Beitragsnachweis und DEÜV-Meldung statt Formular-Sucherei.

Sozialversicherung & Beiträge – konkret
Alle Zweige
Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Paritätisch
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil korrekt geteilt.
Nachweise
Beitragsnachweis und Meldungen automatisch.
Die vier Zweige und ihre Sätze
Vier Beiträge bestimmen die Sozialabgabe: Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Krankenversicherung 14,6 % plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen sie grundsätzlich zur Hälfte.
PilotOS hinterlegt diese Sätze aktuell und rechnet jeden Beitrag direkt aus dem beitragspflichtigen Entgelt – inklusive des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse, sodass die Abrechnung für jeden Mitarbeiter stimmt.
Weil Berechnung, Meldung und Verbuchung aus einer Quelle stammen, schließt sich die Lücke, an der sonst zwischen Lohnprogramm und Buchhaltung Fehler entstehen: Die Beiträge stehen als Verbindlichkeit bereit, die Meldungen gehen an die richtige Stelle, und die Buchung passt zur Abrechnung – ohne fehleranfälligen Export zwischen zwei getrennten Systemen.
Beitragsbemessungsgrenzen und Sonderfälle
Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an; alles darüber bleibt beitragsfrei. In der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose einen Zuschlag, Eltern mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag – ein Detail, an dem viele Abrechnungen scheitern.
PilotOS kennt die Grenzen und die Zu- und Abschläge und wendet sie automatisch an. Auch Midijobs im Übergangsbereich mit ihrer besonderen Beitragsverteilung werden korrekt gerechnet, statt pauschal über einen Kamm geschert.
Meldungen und Nachweise ohne Handarbeit
Berechnen reicht nicht: Der Beitragsnachweis muss an die Einzugsstelle, die DEÜV-Meldungen an die Sozialversicherung – in strikt geregelten Formaten und Fristen.
PilotOS erstellt Beitragsnachweise und Meldungen direkt aus der Lohnabrechnung, sodass Berechnung, Meldung und Buchung aus einer Quelle stammen. Das schließt die Lücke, an der sonst zwischen Lohnprogramm und Buchhaltung Fehler entstehen.
Minijob und der Übergangsbereich zum Midijob
Ein Minijob bleibt für den Arbeitnehmer beitragsfrei, kostet den Arbeitgeber aber Pauschalabgaben. Oberhalb der Minijob-Grenze beginnt der Übergangsbereich: Die Arbeitnehmerbeiträge steigen dort gleitend an, statt sofort voll zu greifen.
PilotOS ordnet jede Beschäftigung automatisch dem richtigen Bereich zu und rechnet die reduzierten Beiträge im Übergangsbereich korrekt. So passiert nicht die typische Falle, dass eine kleine Lohnerhöhung netto weniger übrig lässt als vorher.
Werkstudenten und kurzfristige Beschäftigung
Studenten sind ein Sonderfall: Wer neben dem Studium arbeitet und die Zwanzig-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit einhält, fällt unter das Werkstudentenprivileg – beitragsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nur die Rentenversicherung bleibt. Die kurzfristige Beschäftigung ist bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Jahr sozialversicherungsfrei.
PilotOS ordnet jede Beschäftigung dem richtigen Status zu und wendet die passenden Beitragsregeln an. Damit werden zwei teure Fehler vermieden: das versehentliche Verbeitragen einer eigentlich freien Beschäftigung und das Überschreiten der Grenzen, das rückwirkend die volle Beitragspflicht auslöst.
Kurz zusammengefasst: Die Sätze der vier Zweige sind klar, die teuren Fehler stecken in den Sonderfällen – Zusatzbeitrag, Zuschlag für Kinderlose, Bemessungsgrenze, Minijob, Übergangsbereich, Werkstudent, kurzfristige Beschäftigung. Jede Form hat eigene Regeln, und das Überschreiten einer Grenze kann rückwirkend die volle Beitragslast auslösen. PilotOS ordnet jede Beschäftigung automatisch dem richtigen Status zu und erstellt Beitragsnachweise und DEÜV-Meldungen gleich mit.
Gut zu wissen
Wie hoch sind die Beiträge?
RV 18,6 %, AV 2,6 %, KV 14,6 % plus Zusatz, PV 3,6 % (Rechtsstand 2026).
Stand
Wer trägt was?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich je zur Hälfte.
Stand
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Bis zu ihr werden Beiträge erhoben, darüber nicht.
Stand
Zuschlag für Kinderlose?
Ja, in der Pflegeversicherung; Eltern erhalten Abschläge.
Stand
Werden Meldungen erstellt?
Ja, Beitragsnachweis und DEÜV-Meldungen automatisch.
Stand
Midijob?
Der Übergangsbereich wird korrekt berücksichtigt.
Stand
Was ist das Werkstudentenprivileg?
Beitragsfreiheit außer in der Rentenversicherung bei bis zu 20 Wochenstunden.
Stand
Kurzfristige Beschäftigung?
Bis 3 Monate oder 70 Arbeitstage sozialversicherungsfrei.
Stand
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