👥 Personal & Lohn

Wie viel Sozialversicherung wirklich fällig ist – ohne selbst nachzurechnen.

PilotOS berechnet RV, AV, KV und PV automatisch richtig – plus paritätische Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, plus korrekte Bemessungsgrenzen und Sonderfälle wie Minijob, Midijob oder Werkstudent, plus fertiger Beitragsnachweis und DEÜV-Meldung statt Formular-Sucherei.

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Was es kann

Sozialversicherung & Beiträge – konkret

Alle Zweige

Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Paritätisch

Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil korrekt geteilt.

Nachweise

Beitragsnachweis und Meldungen automatisch.

Grundlagen

Die vier Zweige und ihre Sätze

Vier Beiträge bestimmen die Sozialabgabe: Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Krankenversicherung 14,6 % plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen sie grundsätzlich zur Hälfte.

PilotOS hinterlegt diese Sätze aktuell und rechnet jeden Beitrag direkt aus dem beitragspflichtigen Entgelt – inklusive des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse, sodass die Abrechnung für jeden Mitarbeiter stimmt.

Weil Berechnung, Meldung und Verbuchung aus einer Quelle stammen, schließt sich die Lücke, an der sonst zwischen Lohnprogramm und Buchhaltung Fehler entstehen: Die Beiträge stehen als Verbindlichkeit bereit, die Meldungen gehen an die richtige Stelle, und die Buchung passt zur Abrechnung – ohne fehleranfälligen Export zwischen zwei getrennten Systemen.

So funktioniert es

Beitragsbemessungsgrenzen und Sonderfälle

Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an; alles darüber bleibt beitragsfrei. In der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose einen Zuschlag, Eltern mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag – ein Detail, an dem viele Abrechnungen scheitern.

PilotOS kennt die Grenzen und die Zu- und Abschläge und wendet sie automatisch an. Auch Midijobs im Übergangsbereich mit ihrer besonderen Beitragsverteilung werden korrekt gerechnet, statt pauschal über einen Kamm geschert.

In der Praxis

Meldungen und Nachweise ohne Handarbeit

Berechnen reicht nicht: Der Beitragsnachweis muss an die Einzugsstelle, die DEÜV-Meldungen an die Sozialversicherung – in strikt geregelten Formaten und Fristen.

PilotOS erstellt Beitragsnachweise und Meldungen direkt aus der Lohnabrechnung, sodass Berechnung, Meldung und Buchung aus einer Quelle stammen. Das schließt die Lücke, an der sonst zwischen Lohnprogramm und Buchhaltung Fehler entstehen.

Übergangsbereich

Minijob und der Übergangsbereich zum Midijob

Ein Minijob bleibt für den Arbeitnehmer beitragsfrei, kostet den Arbeitgeber aber Pauschalabgaben. Oberhalb der Minijob-Grenze beginnt der Übergangsbereich: Die Arbeitnehmerbeiträge steigen dort gleitend an, statt sofort voll zu greifen.

PilotOS ordnet jede Beschäftigung automatisch dem richtigen Bereich zu und rechnet die reduzierten Beiträge im Übergangsbereich korrekt. So passiert nicht die typische Falle, dass eine kleine Lohnerhöhung netto weniger übrig lässt als vorher.

Sonderfälle

Werkstudenten und kurzfristige Beschäftigung

Studenten sind ein Sonderfall: Wer neben dem Studium arbeitet und die Zwanzig-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit einhält, fällt unter das Werkstudentenprivileg – beitragsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nur die Rentenversicherung bleibt. Die kurzfristige Beschäftigung ist bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Jahr sozialversicherungsfrei.

PilotOS ordnet jede Beschäftigung dem richtigen Status zu und wendet die passenden Beitragsregeln an. Damit werden zwei teure Fehler vermieden: das versehentliche Verbeitragen einer eigentlich freien Beschäftigung und das Überschreiten der Grenzen, das rückwirkend die volle Beitragspflicht auslöst.

Kurz zusammengefasst: Die Sätze der vier Zweige sind klar, die teuren Fehler stecken in den Sonderfällen – Zusatzbeitrag, Zuschlag für Kinderlose, Bemessungsgrenze, Minijob, Übergangsbereich, Werkstudent, kurzfristige Beschäftigung. Jede Form hat eigene Regeln, und das Überschreiten einer Grenze kann rückwirkend die volle Beitragslast auslösen. PilotOS ordnet jede Beschäftigung automatisch dem richtigen Status zu und erstellt Beitragsnachweise und DEÜV-Meldungen gleich mit.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wie hoch sind die Beiträge?

RV 18,6 %, AV 2,6 %, KV 14,6 % plus Zusatz, PV 3,6 % (Rechtsstand 2026).

Stand 

Wer trägt was?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich je zur Hälfte.

Stand 

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Bis zu ihr werden Beiträge erhoben, darüber nicht.

Stand 

Zuschlag für Kinderlose?

Ja, in der Pflegeversicherung; Eltern erhalten Abschläge.

Stand 

Werden Meldungen erstellt?

Ja, Beitragsnachweis und DEÜV-Meldungen automatisch.

Stand 

Midijob?

Der Übergangsbereich wird korrekt berücksichtigt.

Stand 

Was ist das Werkstudentenprivileg?

Beitragsfreiheit außer in der Rentenversicherung bei bis zu 20 Wochenstunden.

Stand 

Kurzfristige Beschäftigung?

Bis 3 Monate oder 70 Arbeitstage sozialversicherungsfrei.

Stand 

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