Erbschaftssteuer-Rechner 2026
Wie viel Erbschaftssteuer zahlst du? – in Sekunden beantwortet. PilotOS-Rechner kann das – plus Planung deines 10-Jahres-Schenkungszyklus im Nachlassmodul.
Viele erfahren erst mit dem Steuerbescheid, dass vom geerbten Haus oder Depot ein fünf- oder gar sechsstelliger Betrag ans Finanzamt geht – besonders schmerzhaft, wenn Erblasser und Erbe nicht eng verwandt waren.
Dieser Rechner ermittelt Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach persönlichem Freibetrag (§16) und Tarif (§19 ErbStG) – abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, inklusive Antragsweg, in wenigen Sekunden und ohne Anmeldung.
Freibeträge nach §16 ErbStG, Tarif nach §19 ErbStG (identische Werte wie im PilotOS-Nachlassmodul). Ohne Versorgungsfreibeträge (§17) und Sachbewertungs-Besonderheiten. Rechenhilfe, keine Steuerberatung.
Alle hier verwendeten Rechtswerte mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum stehen offen im Register – Stand der Rechtswerte.
ButlerIn einfachen Worten – was rechne ich hier?
Wer erbt oder etwas geschenkt bekommt, hat einen Freibetrag – bis dahin bleibt alles steuerfrei. Nur der Teil darüber wird besteuert. Wie hoch Freibetrag und Steuersatz ausfallen, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab: Ehegatten und Kinder sind stark begünstigt, Fremde zahlen am meisten.
Das gibst du ein:
- Wert des Erwerbs: der Verkehrswert dessen, was du erhältst (Geld, Immobilie, Depot ...).
- Verhältnis zum Erblasser: bestimmt Freibetrag und Steuerklasse.
- Art: Erbschaft oder Schenkung – bei Schenkung steht dir der Freibetrag alle 10 Jahre erneut zur Verfügung.
Butler-Tipp: Der 10-Jahres-Zyklus bei Schenkungen ist dein wichtigstes legales Gestaltungsmittel: Wer Vermögen früh und in Etappen überträgt, kann Freibeträge mehrfach nutzen und viel Steuer sparen.
Auf einen Blick
AntragswegSo bekommst du die Leistung
Zuständig: Finanzamt (Erbschaft-/Schenkungsteuerstelle)
- Zeige den Erwerb dem zuständigen Finanzamt innerhalb von 3 Monaten schriftlich an (formlos möglich: Name, Verhältnis, Art und Wert des Erwerbs).
- Das Finanzamt fordert bei Bedarf eine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung an.
- Bei Immobilien wird der Wert gesondert festgestellt (Bedarfsbewertung).
- Nach Prüfung ergeht der Steuerbescheid; die Steuer ist zum genannten Termin fällig.
Banken und Versicherungen melden Vermögen ohnehin ans Finanzamt – die eigene Anzeige ist trotzdem Pflicht.
Nachlass und Schenkung planen
Der Nachlass- und Vorsorgepilot in PilotOS rechnet deine Erbschaft- und Schenkungsteuer, plant den 10-Jahres-Zyklus und erstellt Vorsorgedokumente – lokal, ohne Cloud.
Freibeträge bestimmen die Steuer
Wie viel Erbschaft- oder Schenkungsteuer du zahlst, hängt entscheidend vom Verwandtschaftsverhältnis ab, denn es bestimmt Steuerklasse und Freibetrag. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben aktuell einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 €, Enkel in der Regel von 200.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen, Lebensgefährten ohne Trauschein und nicht verwandte Personen haben dagegen nur 20.000 € – und rutschen in die höchste Steuerklasse III.
So läuft die Berechnung Schritt für Schritt:
- Freibetrag bestimmen: Aus dem Verwandtschaftsverhältnis ergibt sich der persönliche Freibetrag nach §16 ErbStG und die Steuerklasse (I, II oder III).
- Steuerpflichtigen Erwerb ermitteln: Wert des Erwerbs − Freibetrag = steuerpflichtiger Betrag (mindestens 0 €).
- Steuersatz ablesen: Je nach Höhe des steuerpflichtigen Betrags und Steuerklasse gilt ein gestaffelter Prozentsatz nach §19 ErbStG, von 7 % (Klasse I, niedrige Beträge) bis 50 % (Klasse III, sehr hohe Beträge).
- Steuer berechnen: steuerpflichtiger Erwerb × Steuersatz = Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.
Beispiel 1 – Kind erbt Familienvermögen: Ein Kind erbt 450.000 €. Freibetrag 400.000 €, steuerpflichtig bleiben 50.000 €. In Steuerklasse I gilt bei dieser Höhe ein Satz von 7 % – die Steuer beträgt 3.500 €, es bleiben 446.500 € vom Erbe.
Beispiel 2 – Randfall Lebensgefährte ohne Trauschein: Ein unverheirateter Lebenspartner erbt ein Haus im Wert von 800.000 €. Als „nicht verwandte Person" hat er nur 20.000 € Freibetrag und fällt in Steuerklasse III mit einem Pauschalsatz von 30 % ab der ersten Stufe. Steuerpflichtig sind 780.000 €, die Steuer beträgt 234.000 € – fast ein Drittel des gesamten Erbes, obwohl der Wert nicht einmal doppelt so hoch ist wie im ersten Beispiel. Dieser Randfall zeigt, wie stark fehlende Verwandtschaft die Steuerlast erhöht.
Der Rechner übernimmt diese vier Schritte automatisch und schätzt aus Erbschaftswert und Verwandtschaftsverhältnis die voraussichtliche Steuer, damit früh sichtbar wird, ob überhaupt Steuer anfällt und in welcher Größenordnung.
Gestaltung mit Weitblick
Weil dir die Freibeträge alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehen, lässt sich mit frühzeitigen Schenkungen die Steuer legal erheblich senken. Für Familienheim, Betriebsvermögen und bestimmte andere Werte gelten zusätzliche Vergünstigungen, die den steuerpflichtigen Wert vor Anwendung des Freibetrags mindern können. Solche Gestaltungen solltest du aber gut überlegen und rechtzeitig planen, weil eine spätere Korrektur oft nicht mehr möglich ist.
PilotOS bildet Erbschaft und Schenkung im Nachlassbereich ab, rechnet Freibeträge und Steuerklassen und zeigt dir Gestaltungsspielräume über mehrere Zehn-Jahres-Zyklen hinweg. Der Rechner ist dein schneller Einstieg; die konkrete Gestaltung gehört in fachkundige Beratung.
Zwei Geschwister, ein Elternhaus, zwei völlig unterschiedliche Steuerlasten
Herr K. verstirbt und hinterlässt seiner Tochter Julia und seinem langjährigen Lebensgefährten Peter (ohne eingetragene Partnerschaft) jeweils die Hälfte seines Vermögens von 900.000 € – also je 450.000 €.
Julia (Kind, Steuerklasse I): Freibetrag 400.000 €, steuerpflichtig 50.000 €, Steuersatz 7 % → Steuer 3.500 €. Sie behält 446.500 €.
Peter (nicht verwandt, Steuerklasse III): Freibetrag nur 20.000 €, steuerpflichtig 430.000 €, Steuersatz 30 % → Steuer 129.000 €. Er behält nur 321.000 € – trotz identischem Erbteil rund 125.500 € weniger als Julia.
Hätte Herr K. Peter zu Lebzeiten in mehreren Etappen über zehn Jahre hinweg schenkungssteuerfrei bis je 20.000 € übertragen oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, wäre die Steuerlast erheblich geringer ausgefallen. Genau solche Szenarien lassen sich mit dem Rechner vorab durchspielen, bevor eine Entscheidung im Nachlass getroffen wird.
Gut zu wissen
Wovon hängt die Erbschaftsteuer ab?
Vom Verwandtschaftsverhältnis, das Steuerklasse und Freibetrag bestimmt, und vom Wert des Erbes nach Abzug von Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers. Auch die Art des Vermögens (Bargeld, Immobilie, Betrieb) kann die Bewertung beeinflussen.
Stand
Wie hoch sind die Freibeträge aktuell?
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ca. 500.000 €, Kinder ca. 400.000 €, Enkel in der Regel ca. 200.000 € (Stand 2026). Alle anderen, auch unverheiratete Partner, erhalten nur 20.000 €.
Stand
Wird das ganze Erbe besteuert?
Nein, nur der Teil oberhalb des persönlichen Freibetrags. Liegt der Wert des Erwerbs darunter, fällt keine Steuer an, eine Anzeigepflicht besteht aber trotzdem.
Stand
Kann ich die Steuer legal senken?
Ja, vor allem durch frühzeitige Schenkungen in Etappen, da Freibeträge alle zehn Jahre erneut gelten. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann die Steuerklasse und damit den Freibetrag deutlich verbessern.
Stand
Gibt es Vergünstigungen für Immobilien?
Ja, etwa für das selbstgenutzte Familienheim (unter Voraussetzungen komplett steuerfrei für Ehegatten und Kinder) und für Betriebsvermögen unter bestimmten Haltefristen und Lohnsummenregelungen.
Stand
Was passiert, wenn ich nicht verwandt bin?
Nicht verwandte Personen und unverheiratete Lebensgefährten fallen in Steuerklasse III mit nur 20.000 € Freibetrag und einem Pauschalsatz von 30 % bzw. 50 % bei sehr hohen Beträgen – die höchste Belastung aller Fallgruppen.
Stand
Muss ich den Erwerb selbst melden?
Ja, grundsätzlich innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt, auch wenn der Wert unter dem Freibetrag liegt. Banken melden Konten und Depots zusätzlich automatisch.
Stand
Ersetzt der Rechner eine steuerliche Beratung?
Nein. Er bildet Freibeträge und Steuersätze nach §16 und §19 ErbStG ab, berücksichtigt aber keine Sonderregelungen wie Versorgungsfreibeträge oder Betriebsvermögen. Die konkrete Gestaltung gehört in eine steuerliche und rechtliche Beratung.
Stand
Mit deinen echten Zahlen weiterrechnen
Dieser Rechner arbeitet mit den Annahmen, die du eingetippt hast. PilotOS rechnet dieselbe Formel über deine tatsächlichen Buchungen – lokal auf deinem Rechner, ohne dass eine Zahl das Haus verlässt.
Gehört zur Gruppe Steuern & Abgaben (10 Rechner). Passend dazu im Programm: Steuer-Check · Steuererklärung
Der Free-Tarif ist dauerhaft kostenlos. Kein Konto nötig, um die Rechner zu benutzen – und alle 35 laufen auch offline in der App, direkt in der passenden Maske.
