Lohn & Sozial

Brutto-Netto-Rechner 2026

Wie viel Netto bleibt von deinem Brutto 2026? In Sekunden beantwortet. PilotOS kann mehr: komplette Lohnabrechnung inklusive SV-Meldungen.

Wer Gehaltsangebote nur am Bruttobetrag vergleicht, übersieht schnell mehrere Hundert Euro Unterschied im Netto – je nach Steuerklasse, Kindern und Kirchensteuerpflicht kann dieselbe Bruttosumme sehr unterschiedlich ankommen.

Dieser Rechner ermittelt deinen Nettolohn 2026 aus Brutto, Steuerklasse, Kindern und Kirchensteuer – mit Sozialabgaben und Lohnsteuer nach §32a EStG. Ohne Anmeldung, direkt im Browser.

Netto/Monat
Brutto/Monat
Sozialabgaben (AN)
Steuern (LSt+Soli+KiSt)
Rentenversicherung (AN)
Krankenversicherung (AN)
Pflegeversicherung (AN)
Arbeitslosenversicherung (AN)
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer

 

Näherung nach §32a EStG 2026 + Vorsorgepauschale (identische Logik wie im PilotOS-Lohnmodul). Steuerklassen I/III/IV: mittlere–hohe Genauigkeit; V/VI: grobe Näherung – maßgeblich ist der amtliche Programmablaufplan (PAP) des BMF.

Alle hier verwendeten Rechtswerte mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum stehen offen im Register – Stand der Rechtswerte.

ButlerIn einfachen Worten – was rechne ich hier?

Vom Bruttolohn gehen zwei große Blöcke ab: die Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, rund 20 Prozent) und die Lohnsteuer samt Soli und ggf. Kirchensteuer. Was übrig bleibt, ist dein Netto – das Geld auf dem Konto.

Das gibst du ein:

  • Bruttolohn: der vereinbarte Lohn vor Abzügen.
  • Steuerklasse: bestimmt die Höhe der Lohnsteuer (IV ist Standard bei Ledigen/Doppelverdienern).
  • Kinder und Alter: beeinflussen den Pflege-Zuschlag für Kinderlose.
  • Kirchensteuer und Bundesland: 8 oder 9 Prozent bzw. Sonderregel Sachsen bei der Pflege.

Butler-Tipp: Steuerklasse III lohnt sich nur für den Hauptverdiener eines Ehepaars – die Kombination III/V verschiebt nur, was am Jahresende über die Steuererklärung ohnehin ausgeglichen wird.

Löhne rechtssicher abrechnen

Das Lohnmodul in PilotOS rechnet komplette Abrechnungen inkl. SV-Meldungen und Buchungssätzen – lokal auf deinem Rechner, GoBD-Voraussetzungen eingebaut.

Erklärt

Vom Brutto zum Netto – was alles abgeht

Zwischen Bruttogehalt und dem, was auf dem Konto ankommt, liegen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (nur noch für höhere Einkommen), gegebenenfalls Kirchensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie viel Lohnsteuer anfällt, hängt vor allem von der Steuerklasse ab, die Sozialbeiträge folgen festen Beitragssätzen bis zu den jährlich angepassten Beitragsbemessungsgrenzen.

Vereinfacht gilt: Netto = Brutto − Sozialabgaben (SV) − Steuern (Lohnsteuer + Soli + KiSt). Die SV errechnen sich aus festen Prozentsätzen auf das (gedeckelte) Brutto; die Lohnsteuer ergibt sich, indem vom Jahresbrutto zunächst Vorsorgeaufwendungen und Pauschalen abgezogen werden und der Rest dem progressiven Tarif nach § 32a EStG unterliegt – abhängig von der Steuerklasse mit unterschiedlicher Berücksichtigung des Grundfreibetrags. Der Rechner schätzt aus Bruttogehalt, Steuerklasse und wenigen Angaben das voraussichtliche Netto. Er eignet sich für die schnelle Orientierung – etwa beim Vergleich zweier Gehaltsangebote oder um abzuschätzen, wie sich eine Erhöhung tatsächlich auswirkt.

Rechenbeispiel 1: Bei 3.500 € Bruttolohn, Steuerklasse I, keinem Kind und ohne Kirchensteuer fallen überschlägig rund 735 € Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, zusammen knapp 21 % vom Brutto) sowie rund 495 € Lohnsteuer und Soli an. Netto bleiben damit rund 2.270 € – eine Abgabenquote von gut 35 %.

Rechenbeispiel 2 (Randfall Steuerklasse VI): Bei einem Zweitjob mit 1.200 € Bruttolohn in Steuerklasse VI – die ungünstigste Klasse, weil hier praktisch kein Grundfreibetrag berücksichtigt wird – fallen ca. 261 € Sozialabgaben und bereits ca. 180 € Lohnsteuer an, obwohl das Einkommen recht niedrig ist. Netto bleiben nur ca. 758 €, eine Abgabenquote von knapp 37 % – deutlich mehr, als dasselbe Bruttogehalt in Steuerklasse I kosten würde, wo bei so niedrigem Einkommen oft noch gar keine Lohnsteuer anfällt.

Die Formel dahinter folgt dem amtlichen Tarif nach §32a EStG: Vom Jahresbrutto werden zunächst die Vorsorgeaufwendungen (Sozialabgaben bzw. eine Mindestvorsorgepauschale) sowie Arbeitnehmer- und Sonderausgabenpauschale abgezogen. Auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen wendet das Finanzamt den progressiven Steuertarif an – der Steuersatz steigt stufenweise von 14 % ab dem Grundfreibetrag bis zum Spitzensteuersatz. Aus der Jahressteuer wird die monatliche Lohnsteuer sowie – oberhalb der Freigrenze – der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgeleitet.

In der Praxis

Warum das Netto nicht alles ist

Das ausgezahlte Netto ist nur ein Teil des Bildes. Arbeitgeberzuschüsse, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge oder eine private Zusatzabsicherung verschieben die Rechnung. Auch die Steuerklasse ist bei Ehepaaren eine Stellschraube, die sich lohnt zu prüfen.

In PilotOS ist der Brutto-Netto-Rechner der schnelle Griff; die Lohnbuchhaltung rechnet Gehälter vollständig mit allen Beiträgen und Freibeträgen und erzeugt Abrechnung und Meldungen. Wer als Angestellter nur sein Netto abschätzen will, ist mit dem Rechner in Sekunden am Ziel.

Fehlerquellen

Häufige Fehler beim Brutto-Netto-Vergleich

1. Nur das Brutto verglichen: Zwei Jobangebote mit identischem Bruttogehalt können sich im Netto um mehrere Hundert Euro unterscheiden, wenn Steuerklasse, Kinderzahl oder Kirchensteuerpflicht abweichen. Der reine Bruttovergleich sagt wenig über das tatsächlich verfügbare Einkommen aus.

2. Steuerklasse III/V als dauerhaften Vorteil missverstanden: Die Kombination verschiebt nur den monatlichen Lohnsteuerabzug zwischen Ehepartnern, ändert aber nichts an der gemeinsamen Jahressteuer – die wird erst in der Steuererklärung endgültig festgesetzt und kann bei falscher Einschätzung zu Nachzahlungen führen.

3. Pflegeversicherungs-Zuschlag für Kinderlose übersehen: Ab 23 Jahren zahlen Kinderlose einen Zuschlag von aktuell 0,6 Prozentpunkten zusätzlich zur Pflegeversicherung. Wer das bei der Nettoberechnung vergisst, überschätzt sein Netto leicht um 10 bis 20 € im Monat.

4. Beitragsbemessungsgrenzen ignoriert: Oberhalb bestimmter Bruttogrenzen (Stand 2026 ca. 5.812 € für Kranken-/Pflegeversicherung, ca. 8.450 € für Renten-/Arbeitslosenversicherung, jeweils alte/neue Bundesländer teils unterschiedlich) steigen die Sozialabgaben nicht mehr proportional. Wer bei hohem Gehalt linear weiterrechnet, unterschätzt sein Netto.

5. Steuerklasse VI unterschätzt: Bei einem Zweitjob wird in Klasse VI praktisch kein Grundfreibetrag berücksichtigt – schon bei niedrigem Zusatzeinkommen fällt spürbar Lohnsteuer an, was viele beim Nebenjob-Planen überrascht.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was wird vom Brutto abgezogen?

Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Sozialbeiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Zusammen liegt die Abgabenquote bei mittleren Einkommen oft zwischen 30 und 40 %.

Stand 

Wovon hängt die Lohnsteuer konkret ab?

Vor allem von der Steuerklasse, der Höhe des Einkommens sowie Kinderzahl und Kirchensteuerpflicht. Steuerklasse VI ist dabei die ungünstigste, weil kaum Grundfreibetrag berücksichtigt wird.

Stand 

Ist der Solidaritätszuschlag noch fällig?

Für die meisten Angestellten nicht mehr; er greift erst, wenn die tarifliche Einkommensteuer eine Freigrenze von ca. 20.350 € (bzw. 40.700 € bei Steuerklasse III) im Jahr übersteigt. Erst danach wird er stufenweise fällig.

Stand 

Kann ich damit Gehaltsangebote vergleichen?

Ja, der Rechner zeigt das voraussichtliche Netto zum jeweiligen Brutto unter denselben Annahmen (Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer) – so wird sichtbar, welches Angebot am Ende wirklich mehr auf dem Konto bringt.

Stand 

Rechnet der Rechner die Steuererklärung mit?

Nein, er schätzt das laufende monatliche Netto. Eventuelle Erstattungen oder Nachzahlungen ergeben sich erst aus der Jahressteuererklärung, in der Werbungskosten und Sonderausgaben individuell berücksichtigt werden.

Stand 

Was bietet PilotOS für Arbeitgeber?

Die Lohnbuchhaltung in PilotOS rechnet komplette Abrechnungen inklusive Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, SV-Meldungen und Buchungssätzen – lokal, mit den GoBD-Voraussetzungen eingebaut.

Stand 

Warum ist Steuerklasse III/V nur eine Verschiebung?

Weil die Kombination lediglich den monatlichen Lohnsteuerabzug zwischen den Ehepartnern umverteilt – die tatsächliche gemeinsame Jahressteuer wird erst in der Steuererklärung endgültig festgesetzt, unabhängig von der gewählten Klasse.

Stand 

Wie hoch ist der Pflegeversicherungs-Zuschlag für Kinderlose?

Ab 23 Jahren zahlen Kinderlose Stand 2026 einen Zuschlag von aktuell ca. 0,6 Prozentpunkten zusätzlich zum regulären Pflegeversicherungsbeitrag – bei mehreren Kindern sinkt der Beitrag dagegen gestaffelt.

Stand 

Zählen vermögenswirksame Leistungen zum Brutto?

Arbeitgeberzuschüsse wie VL oder betriebliche Altersvorsorge werden steuerlich separat behandelt und sind im einfachen Brutto-Netto-Vergleich nicht automatisch enthalten – sie können das tatsächliche Netto zusätzlich verbessern.

Stand 

Und jetzt?

Mit deinen echten Zahlen weiterrechnen

Dieser Rechner arbeitet mit den Annahmen, die du eingetippt hast. PilotOS rechnet dieselbe Formel über deine tatsächlichen Buchungen – lokal auf deinem Rechner, ohne dass eine Zahl das Haus verlässt.

Gehört zur Gruppe Personal & Lohn (9 Rechner). Passend dazu im Programm: Lohnabrechnung · Zeiterfassung am Handy

Der Free-Tarif ist dauerhaft kostenlos. Kein Konto nötig, um die Rechner zu benutzen – und alle 35 laufen auch offline in der App, direkt in der passenden Maske.

PilotOS Butler