Lohn & Sozial

Minijob-Rechner 2026 (603-Euro-Grenze)

Minijob, Midijob oder Werkstudent – was bleibt dir, was kostet es den Arbeitgeber? In Sekunden ausgerechnet. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Wer neben dem Hauptjob einen zweiten Minijob annimmt oder Weihnachtsgeld vergisst mitzurechnen, überschreitet oft unbemerkt die 603-€-Grenze – mit der Folge, dass rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, für Arbeitgeber wie Beschäftigte.

Dieser Rechner zeigt nicht nur die Einstufung – Minijob bis 603 €, Midijob bis 2.000 €, darüber volle Sozialversicherung –, sondern rechnet den Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2a SGB IV tatsächlich aus: was dir bleibt, was du an Sozialversicherung zahlst und was die Stelle den Arbeitgeber kostet. Mit Sonderfällen: Privathaushalt, Werkstudent, Zuschlag für Kinderlose, Sachsen und die 175-€-Falle bei kleinem Verdienst. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Einstufung
Bleibt dir vor Lohnsteuer
Dein Sozialversicherungsbeitrag
Kosten für den Arbeitgeber
Vorteil ggü. voller Sozialversicherung
Stunden bei 13,90 € Mindestlohn

 

Grenzen 2026: Minijob bis 603 €/Monat (7.236 €/Jahr), Übergangsbereich (Midijob) 603,01–2.000 €, darüber volle Sozialversicherung. Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (2026: 13,90 €, Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet). Im Übergangsbereich rechnen wir nach § 20 Abs. 2a SGB IV mit dem Faktor F = 0,6619 (28 % ÷ 42,30 % Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 2026). Beitragssätze 2026: Kranken 14,6 % (§ 241 SGB V) plus Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % (§ 55 SGB XI), Rente 18,6 % (§ 158 SGB VI), Arbeitslosen 2,6 % (§ 341 SGB III), Insolvenzgeldumlage 0,15 % (§ 358 SGB III). Minijob-Umlagen der Minijob-Zentrale 2026: U1 0,80 % (gesenkt von 1,10 %), U2 0,22 %. Lohnsteuer ist nicht enthalten – sie hängt von der Steuerklasse ab; im Minijob übernimmt sie der Arbeitgeber pauschal mit 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG).

Alle hier verwendeten Rechtswerte mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum stehen offen im Register – Stand der Rechtswerte.

ButlerIn einfachen Worten – was rechne ich hier?

Ein Minijob ist ein Job mit begrenztem Verdienst, bei dem du kaum Abgaben zahlst – der Arbeitgeber führt Pauschalen ab. Bleibst du unter 603 Euro im Monat, ist es ein Minijob; darüber bis 2.000 Euro ein Midijob mit langsam steigenden Beiträgen.

Das gibst du ein:

  • Monatsverdienst: dein Bruttolohn pro Monat.
  • Rentenversicherung: im Minijob zahlst du standardmäßig 3,6 % Eigenanteil (für volle Rentenansprüche) – du kannst dich befreien lassen.

Butler-Tipp: Die 603-Euro-Grenze gilt im Durchschnitt – gelegentliches Überschreiten (bis 2x im Jahr) ist erlaubt. Wer regelmäßig mehr verdient, rutscht in den Midijob und zahlt anteilig Sozialversicherung, baut dafür aber volle Ansprüche auf.

Auf einen Blick

AntragswegSo bekommst du die Leistung

Zuständig: Arbeitgeber / Minijob-Zentrale

  1. Der Arbeitgeber meldet den Minijob bei der Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) an – du musst selbst nichts einreichen.
  2. Willst du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, stellst du beim Arbeitgeber einen schriftlichen Befreiungsantrag.
  3. Ein Minijob lässt sich mit einem Hauptjob kombinieren; ein zweiter Minijob wird aber zusammengerechnet.

Mehrere Minijobs nebeneinander zählen zusammen – wird die 603-Euro-Grenze in Summe überschritten, werden sie sozialversicherungspflichtig.

Minijobber korrekt abrechnen

Das Lohnmodul in PilotOS rechnet Minijobs und Midijobs inkl. Pauschalen und Meldungen – lokal auf deinem Rechner, GoBD-Voraussetzungen eingebaut.

Erklärt

Die Minijob-Grenze 2026

Minijobs sind an eine dynamische Verdienstgrenze gekoppelt, die dem Mindestlohn folgt. 2026 liegt sie bei 603 € im Monat beziehungsweise 7.236 € im Jahr; der Mindestlohn beträgt 13,90 €. Der Verdienst darf im Schnitt über das Jahr die Grenze nicht überschreiten, gelegentliches Überschreiten ist in engen Grenzen möglich.

So bewertet der Rechner deinen Verdienst, Schritt für Schritt:

  1. Statusermittlung: Verdienst (v) ≤ 603 € → Minijob. 603,01–2.000 € → Midijob (Übergangsbereich). Über 2.000 € → regulär sozialversicherungspflichtig.
  2. Maximale Stunden bei Mindestlohn: v ÷ 13,90 € (Stand 2026) – zeigt, wie viele Stunden bei diesem Verdienst bei Mindestlohn gearbeitet werden.
  3. RV-Eigenanteil: nur im Minijob-Bereich und ohne Befreiung: v × 3,6 %. Im Midijob gilt eine andere, progressiv ansteigende Beitragsberechnung, die dieser einfache Prozentsatz nicht abbildet.

Beispiel 1 (Standardfall): Verdienst 600 €, mit RV-Eigenanteil. Status: Minijob. Max. Stunden bei Mindestlohn: 600 ÷ 13,90 ≈ 43,2 h/Monat. RV-Eigenanteil: 600 × 3,6 % = 21,60 €.

Beispiel 2 (Randfall): Verdienst 604 € – nur 1 € mehr als im Beispiel oben. Der Status kippt sofort von Minijob zu Midijob, weil die 603-€-Grenze überschritten ist. Der RV-Eigenanteil von 3,6 % entfällt in dieser Anzeige, weil im Midijob-Bereich stattdessen eine progressiv ansteigende Beitragslogik gilt – nicht mehr die feste Minijob-Pauschale. Dieser Schwelleneffekt zeigt, wie wichtig eine genaue Verdienstplanung knapp unter der Grenze ist.

In der Praxis

Was für Arbeitgeber und Beschäftigte gilt

Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale; der Verdienst ist für den Beschäftigten in der Regel steuer- und abgabenfrei, wobei Rentenversicherungspflicht besteht, von der man sich befreien lassen kann. Wird die Grenze dauerhaft überschritten, entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

PilotOS rechnet Minijobs in der Lohnbuchhaltung mit den korrekten Pauschalen und Meldungen ab. Der Rechner ist die schnelle Vorprüfung, ob ein Verdienst im Minijob-Rahmen bleibt.

Fehlerquellen

Häufige Fehler bei der Minijob-Berechnung

  • Mehrere Minijobs nicht zusammengerechnet: Wer zwei Minijobs mit je 400 € hat, liegt in Summe bei 800 € und damit über der 603-€-Grenze – beide Jobs werden dann sozialversicherungspflichtig, nicht nur der zweite.
  • Einmalzahlungen vergessen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien zählen zum Jahresverdienst dazu; wer nur den Monatslohn × 12 rechnet, übersieht oft, dass die Jahresgrenze von 7.236 € dadurch überschritten wird.
  • Gelegentliches Überschreiten falsch eingeschätzt: Erlaubt ist ein unvorhersehbares Überschreiten in maximal 2 Kalendermonaten pro Jahr bis zum Doppelten der Grenze. Wer das regelmäßig einplant statt als Ausnahme zu behandeln, riskiert eine rückwirkende Sozialversicherungspflicht.
  • RV-Befreiung ohne schriftlichen Antrag angenommen: Ohne aktiven, schriftlichen Befreiungsantrag beim Arbeitgeber gilt automatisch die Rentenversicherungspflicht mit 3,6 % Eigenanteil – viele glauben fälschlich, der Minijob sei automatisch RV-frei.
  • Midijob mit Minijob verwechselt: Zwischen 603,01 € und 2.000 € gilt eine progressiv steigende Beitragsberechnung, nicht mehr die pauschalen 3,6 % – wer das nicht beachtet, plant mit falschen Nettobeträgen.
Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wie wird der Midijob-Beitrag im Übergangsbereich berechnet?

Nach § 20 Abs. 2a SGB IV über eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme. Der Faktor F beträgt 2026 0,6619 (28 % geteilt durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von 42,30 %). Aus dem Verdienst AE ergibt sich die Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag als F × 603 + (2000/1397 − 603/1397 × F) × (AE − 603), für den Arbeitnehmeranteil als 2000/1397 × (AE − 603). Der Arbeitgeberanteil ist die Differenz. Bei 603,01 € zahlt der Beschäftigte deshalb null, bei 2.000 € den vollen Satz.

Stand 

Was passiert, wenn ich im Minijob unter 175 Euro verdiene?

Dann greift die Mindestbemessungsgrundlage. Der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung wird auf 175 € berechnet – 2026 also 32,55 € –, der Arbeitgeber zahlt aber nur seine Pauschale von 15 % des tatsächlichen Verdienstes. Die Differenz trägst du. Bei 100 € Verdienst sind das 17,55 € statt der erwarteten 3,60 €. Wer sehr wenig verdient und nicht gezielt Rentenanwartschaften aufbaut, sollte die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht prüfen.

Stand 

Gilt der Übergangsbereich auch für Werkstudenten?

Für die Rentenversicherung ja – und das ist der einzige Zweig, in dem Werkstudenten überhaupt Beiträge zahlen. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen durch das Werkstudentenprivileg, solange während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird. In den Semesterferien darf es mehr sein; Arbeit ausschließlich abends, nachts oder am Wochenende ist bis zu 26 Wochen im Jahr privilegiert. Auszubildende dagegen sind vom Übergangsbereich ausgenommen und zahlen ab dem ersten Euro den vollen Satz.

Stand 

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber wirklich?

Deutlich mehr als den Verdienst. Gewerblich fallen 2026 an: 13 % pauschale Krankenversicherung (nur bei gesetzlich versicherten Beschäftigten), 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG, die Umlagen U1 mit 0,80 % und U2 mit 0,22 %, die Insolvenzgeldumlage mit 0,15 % und der branchenabhängige Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Zusammen rund 31 % plus Unfallversicherung. Im Privathaushalt sind es nur 5 % Kranken- und 5 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer, die beiden Umlagen und 1,60 % Unfallversicherung – gut 14 %.

Stand 

Endet meine Familienversicherung durch den Job?

Ab 565 € regelmäßigem Gesamteinkommen im Monat endet die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 €, § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Bei einem Minijob gilt stattdessen die Geringfügigkeitsgrenze von 603 €. Wer diese Grenzen überschreitet, muss sich selbst versichern – das ist der Kostensprung, den die meisten übersehen, wenn sie nur auf den Bruttoverdienst schauen.

Stand 

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr (Stand 2026). Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und kann sich mit dessen künftiger Anhebung weiter verschieben.

Stand 

Wie hoch ist der Mindestlohn?

Aktuell 13,90 € pro Stunde (Stand 2026), zuvor 2025 bei 12,82 €. Weil die Minijob-Grenze direkt daran gekoppelt ist, steigt sie automatisch mit dem Mindestlohn mit.

Stand 

Wie viele Stunden sind das?

Bei Mindestlohn und 603 € Verdienstgrenze sind das rund 43 Stunden im Monat bzw. knapp 10 Stunden pro Woche – bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.

Stand 

Ist der Minijob abgabenfrei?

Für Beschäftigte weitgehend steuer- und abgabenfrei; es besteht aber grundsätzlich Rentenversicherungspflicht mit 3,6 % Eigenanteil, von der man sich per schriftlichem Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen kann.

Stand 

Was passiert beim Überschreiten der Grenze?

Ein unvorhersehbares, gelegentliches Überschreiten ist in maximal 2 Kalendermonaten pro Jahr erlaubt. Wer die Grenze regelmäßig oder dauerhaft überschreitet, rutscht in den Midijob oder wird voll sozialversicherungspflichtig.

Stand 

Zählen mehrere Minijobs zusammen?

Ja – werden mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern in Summe über 603 € im Monat verdient, gelten sie zusammen als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, nicht nur der überschreitende Teil.

Stand 

Was ist der Unterschied zum Midijob?

Der Minijob endet bei 603 €. Zwischen 603,01 und 2.000 € liegt der Übergangsbereich: volle Versicherung in allen Zweigen, aber ein Arbeitnehmeranteil, der bei null beginnt und erst bei 2.000 € den vollen Satz erreicht. Die Rentenansprüche werden trotzdem aus dem vollen Verdienst berechnet. Ab 2.000 € gilt die normale Beitragsberechnung

Stand 

Rechnet PilotOS Minijobs ab?

Ja, das Lohnmodul rechnet Minijobs und Midijobs inklusive Pauschalabgaben und Meldungen an die Minijob-Zentrale ab, lokal auf deinem Rechner, mit den GoBD-Voraussetzungen eingebaut.

Stand 

Und jetzt?

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Dieser Rechner arbeitet mit den Annahmen, die du eingetippt hast. PilotOS rechnet dieselbe Formel über deine tatsächlichen Buchungen – lokal auf deinem Rechner, ohne dass eine Zahl das Haus verlässt.

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PilotOS Butler