Bürgergeld-/Grundsicherungsrechner 2026
Wie viel Bürgergeld steht dir 2026 zu? In Sekunden beantwortet. PilotOS kann mehr: Ansprüche prüfen und dein Budget direkt mitplanen.
Wenn die Miete steigt oder das Einkommen plötzlich wegbricht, stellt sich schnell die bange Frage, ob das Ersparte noch reicht oder ob ein Antrag beim Jobcenter nötig wird –
und ein zu spät gestellter Antrag kostet bares Geld, weil Bürgergeld in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird. Dieser Rechner schätzt deinen voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch 2026 aus Regelsatz, Warmmiete und Einkommen – mit Erwerbstätigen-Freibeträgen und dem Antragsweg zum Jobcenter. Ohne Anmeldung.
Regelsätze 2026 (Nullrunde): Alleinstehende 563 €, Paar je 506 €, Kinder 14–17: 471 €, 6–13: 390 €, 0–5: 357 €. Vom Erwerbseinkommen bleiben Freibeträge anrechnungsfrei. Ab 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherung.
Unterkunft: Anerkannt werden nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. In der Karenzzeit von einem Jahr ab dem ersten Bezugsmonat (Satz 2 und 3) werden die tatsächlichen Kosten anerkannt – seit 1. Juli 2026 aber höchstens das Eineinhalbfache der abstrakt angemessenen Aufwendungen (Satz 6); Ausnahmen im Härtefall regelt Satz 7. Die Karenzzeit gilt nur für die Unterkunft, nicht für die Heizung – Heizkosten müssen von Anfang an angemessen sein. Bei unangemessenen Kosten greift eine Frist von in der Regel sechs Monaten (Satz 9) – das ist die Frist, um zu handeln, nicht ein sechsmonatiger Bestandsschutz beim Erstantrag. Neu seit 1. Juli 2026: Liegt die Miete über dem Eineinhalbfachen, kann die Kostensenkungsaufforderung schon während der Karenzzeit kommen. Die Karenzzeit verlängert sich um Monate ohne Leistungsbezug (Satz 4); eine neue beginnt erst nach drei Jahren ohne Leistungen (Satz 5).
Die Obergrenze musst du selbst eintragen – und zwar die deines Kreises. Es gibt keine bundesweite Mietobergrenze. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt legt sie in einer eigenen Richtlinie fest, gestützt auf ein „schlüssiges Konzept“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Diese Werte liegen vielerorts deutlich unter dem örtlichen Mietspiegel – der Mietspiegel ist nicht der Maßstab. Angesetzt wird die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten), Heizkosten werden getrennt geprüft. Wo du deine Werte findest: Website des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, Suchbegriffe „KdU-Richtlinie“, „Angemessenheitsgrenze Unterkunft“ oder „schlüssiges Konzept“ – oder direkte Nachfrage beim Jobcenter. Die Vorbelegung dieses Rechners ist ein Beispiel und kein Wert für deinen Wohnort.
Wohnflächengrenzen (Richtwerte, je nach Land und Kreis abweichend): 1 Person 45–50 m², 2 Personen 60–65 m², 3 Personen 75–80 m², je weitere Person rund +15 m². Maßgeblich ist die Produkttheorie: Die Fläche darf überschritten sein, solange das Produkt aus Fläche und Quadratmeterpreis die Obergrenze einhält – eine größere, billige Wohnung ist also nicht automatisch unangemessen. Näherung – maßgeblich ist der Bescheid des Jobcenters.
Alle hier verwendeten Rechtswerte mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum stehen offen im Register – Stand der Rechtswerte.
ButlerIn einfachen Worten – was rechne ich hier?
Bürgergeld (ab Juli 2026 „Grundsicherung“) sichert das Existenzminimum, wenn dein Einkommen nicht reicht. Der Staat zahlt die Differenz zwischen deinem Bedarf (Regelsatz + angemessene Miete) und deinem anrechenbaren Einkommen.
Das gibst du ein:
- Erwachsene und Kinder im Haushalt: daraus ergeben sich die Regelbedarfe.
- Warmmiete: die tatsächlichen, angemessenen Wohnkosten werden zusätzlich übernommen.
- Erwerbseinkommen: von deinem Lohn bleibt ein Teil anrechnungsfrei (Freibeträge), der Rest wird abgezogen.
Butler-Tipp: Arbeiten lohnt sich: Vom Brutto bleiben die ersten 100 Euro komplett frei, danach gestaffelt weitere Anteile. Genau deshalb reduziert Einkommen den Anspruch nicht 1:1.
Auf einen Blick
AntragswegSo bekommst du die Leistung
Zuständig: Jobcenter (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Antrag beim örtlichen Jobcenter stellen (online über jobcenter.digital oder vor Ort).
- Unterlagen: Ausweis, Mietvertrag + Nebenkostennachweis, Kontoauszüge, Einkommensnachweise, Nachweise zum Vermögen.
- Der Antrag wirkt in der Regel ab Monatsbeginn der Antragstellung – stelle ihn also rechtzeitig.
- Bei Erwerbsunfähigkeit oder im Rentenalter ist stattdessen das Sozialamt zuständig (Grundsicherung im Alter, SGB XII).
Nimm bei Unsicherheit eine Sozial- oder Schuldnerberatung mit – sie hilft kostenlos bei Antrag und Widerspruch.
Ansprüche und Budget zusammenführen
Der Lebenslagen- und Haushaltspilot in PilotOS prüft Ansprüche und plant das Budget – lokal auf deinem Rechner, ohne Cloud.
Was das Bürgergeld absichert
Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Es besteht aus dem Regelbedarf, den Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe sowie möglichen Mehrbedarfen, etwa für Alleinerziehende. Der Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt, Stand 2026 (Nullrunde), unverändert ca. 563 € im Monat; für Partner und Kinder gelten eigene, niedrigere Sätze.
Gesamtbedarf = Regelbedarf + angemessene Warmmiete. Anrechenbares Einkommen = Erwerbseinkommen − Freibetrag. Anspruch = Gesamtbedarf − anrechenbares Einkommen (mindestens 0 €). Der Rechner schätzt aus Haushaltsgröße, Einkommen und Wohnkosten den möglichen Anspruch. So lässt sich einordnen, ob und in welcher Höhe Bürgergeld in Betracht kommt.
Zweites Beispiel – die Aufstocker-Familie: Ein Paar mit zwei Kindern (eines 8, eines 15 Jahre) zahlt 950 € Warmmiete, ein Elternteil verdient 1.400 € brutto im Monat. Regelbedarf: 1.012 € (Paar) + 390 € (Kind 6–13) + 471 € (Kind 14–17) = 1.873 €, zzgl. 950 € Miete ergibt das einen Gesamtbedarf von 2.823 €. Vom Einkommen bleiben durch die gestaffelten Freibeträge rund 348 € anrechnungsfrei, sodass 1.052 € angerechnet werden. Ergebnis: ca. 1.771 € Bürgergeld zusätzlich zum Lohn – ein typischer Aufstocker-Fall, bei dem Arbeit trotz Leistungsbezug spürbar mehr Geld im Portemonnaie lässt als kein Job.
Einkommen, Vermögen und Anrechnung
Eigenes Einkommen wird auf das Bürgergeld angerechnet, wobei Freibeträge einen Teil des Verdienstes anrechnungsfrei lassen, damit sich Arbeit lohnt. Auch Vermögen spielt eine Rolle, hier gelten Schonvermögen und eine Karenzzeit. Die genauen Regeln sind komplex und ändern sich, weshalb der Rechner nur eine Orientierung gibt.
PilotOS ordnet solche Ansprüche in die Haushaltsplanung ein und zeigt, wie Einkommen und Leistungen zusammenwirken. Für den Antrag und die verbindliche Prüfung ist das Jobcenter zuständig – der Rechner ist die Vorabschätzung.
Die Miete ist der Posten, an dem die meisten scheitern
Der Regelsatz steht im Gesetz und ist für alle gleich. Die Unterkunftskosten nicht – und genau dort entsteht die Lücke, die niemand einkalkuliert hat. Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Aufwendungen nur, soweit sie angemessen sind (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Was darüber liegt, muss aus dem Regelbedarf bezahlt werden – also aus dem Geld für Essen, Kleidung und Strom.
Was „angemessen“ heißt – und wer es festlegt
Es gibt keine bundesweite Mietobergrenze. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt legt eigene Werte fest, gestützt auf ein sogenanntes schlüssiges Konzept – ein vom Bundessozialgericht entwickelter Maßstab, der eine methodisch nachvollziehbare Erhebung des örtlichen Wohnungsmarktes verlangt. Angesetzt wird die Bruttokaltmiete: Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten. Heizkosten werden getrennt geprüft und haben eigene Grenzen.
Diese Werte liegen vielerorts deutlich unter dem örtlichen Mietspiegel. Der Mietspiegel bildet den Durchschnitt aller Mieten ab – die Angemessenheitsgrenze soll das untere Marktsegment abbilden. Beide werden regelmäßig verwechselt, auch von Beratungsstellen. In der Praxis führt das dazu, dass zu den Obergrenzen häufig kaum eine Wohnung tatsächlich angeboten wird – sie bleiben trotzdem der Maßstab für das, was übernommen wird.
Die Wohnfläche ist nicht das entscheidende Kriterium
Als Richtwerte gelten rund 45 bis 50 m² für eine Person, 60 bis 65 m² für zwei, 75 bis 80 m² für drei und je weitere Person etwa 15 m² mehr; die genauen Werte richten sich nach den Wohnraumförderbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. Maßgeblich ist aber die Produkttheorie: Geprüft wird nicht die Fläche allein, sondern das Produkt aus Fläche und Quadratmeterpreis. Eine größere, günstige Wohnung kann angemessen sein, eine kleine teure nicht.
So findest du deine Werte – in drei Schritten
- Zuständigen Träger bestimmen. Nicht das Bundesland, nicht die Gemeinde – der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Die Kosten der Unterkunft sind kommunale Aufgabe.
- Richtlinie suchen. Auf der Website des Kreises oder der Stadt nach „KdU-Richtlinie“, „Angemessenheitsgrenze Unterkunft“, „Mietobergrenze Jobcenter“ oder „schlüssiges Konzept“. Die meisten Kreise veröffentlichen eine Tabelle nach Haushaltsgröße, teils nach Vergleichsräumen unterschieden.
- Beim Jobcenter nachfragen – schriftlich. Du hast Anspruch auf Auskunft, welche Grenze für deinen Haushalt gilt. Eine schriftliche Antwort ist mehr wert als eine telefonische: Wer vor einem Umzug weiß, was übernommen wird, unterschreibt keinen Mietvertrag, den er nicht halten kann. Vor einem Umzug ist die Zusicherung des Trägers ohnehin einzuholen.
Die Karenzzeit und was danach kommt
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II): Die tatsächlichen Unterkunftskosten werden anerkannt – seit dem 1. Juli 2026 allerdings höchstens bis zum Eineinhalbfachen der angemessenen Aufwendungen (Satz 6), mit einer Härtefallausnahme in Satz 7. Für die Heizkosten gilt die Karenzzeit nicht – sie müssen von Anfang an angemessen sein.
Wer die Karenzzeit unterbricht, verlängert sie um die Monate ohne Leistungsbezug (Satz 4). Eine neue Karenzzeit beginnt erst, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen bezogen wurden (Satz 5). Danach fordert das Jobcenter bei unangemessenen Kosten zur Senkung auf; die Frist beträgt in der Regel sechs Monate (Satz 9). Der Rechner oben zeigt beide Zustände – und wie stark die Lücke nach Ablauf der Karenzzeit wächst.
Häufige Fehler bei der Bürgergeld-Berechnung und Antragstellung
1. Antrag zu spät gestellt. Leistungen werden in aller Regel nicht rückwirkend ab Bedarfsbeginn gezahlt, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. Wer erst nach dem Jobverlust wochenlang wartet, verschenkt oft mehrere hundert Euro – ein formloser Antrag zur Fristwahrung reicht, Unterlagen können nachgereicht werden.
2. Warmmiete mit Kaltmiete verwechselt. Übernommen werden die angemessenen Kosten der Unterkunft inklusive Heizung – wer nur die Kaltmiete einträgt, unterschätzt seinen tatsächlichen Bedarf.
3. Freibeträge falsch oder gar nicht berücksichtigt. Vom Erwerbseinkommen bleibt gestaffelt ein Teil anrechnungsfrei (die ersten ca. 100 € komplett, danach abgestuft 20 bis 30 %). Wer das Einkommen 1:1 vom Bedarf abzieht, unterschätzt den tatsächlichen Anspruch deutlich.
4. Vermögen und Schonvermögen falsch eingeschätzt. In der Karenzzeit (in der Regel die ersten 12 Monate) bleibt Vermögen bis zu einer bestimmten Grenze unberücksichtigt – danach gelten engere Grenzen. Wer eigenes Vermögen falsch angibt oder verschweigt, riskiert eine Rückforderung.
5. Unangemessene Miete nicht rechtzeitig gesenkt. Liegt die Miete über dem vom Jobcenter als angemessen anerkannten Wert, wird meist nur für eine Übergangszeit (oft 6 Monate) die volle Miete übernommen – danach droht eine Kürzung, wenn nicht umgezogen oder die Miete gesenkt wird.
Gut zu wissen
Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz aktuell?
Für Alleinstehende beträgt der Regelsatz, Stand 2026 (Nullrunde), ca. 563 € im Monat, für Paare je ca. 506 €. Für Kinder gelten altersabhängige, niedrigere Sätze zwischen ca. 357 € und 471 €.
Stand
Woraus besteht der Gesamtbedarf?
Aus dem Regelbedarf, den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie möglichen Mehrbedarfen, etwa für Alleinerziehende oder bei Schwangerschaft. Einmalige Bedarfe wie Erstausstattung werden gesondert beantragt.
Stand
Wird Einkommen vollständig angerechnet?
Nein. Freibeträge lassen die ersten ca. 100 € komplett anrechnungsfrei, danach gestaffelt weitere 20 bis 30 %. Dadurch bleibt Erwerbstätigkeit trotz Leistungsbezug finanziell lohnend.
Stand
Spielt Vermögen eine Rolle?
Ja, aber mit Schonvermögen und einer Karenzzeit (in der Regel die ersten 12 Monate), in der höheres Vermögen unberücksichtigt bleibt. Danach gelten deutlich engere Vermögensgrenzen.
Stand
Ist das Rechenergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner gibt eine Orientierung auf Basis vereinfachter Annahmen – verbindlich geprüft und im Bescheid festgelegt wird der Anspruch ausschließlich vom zuständigen Jobcenter.
Stand
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Beim örtlichen Jobcenter, online über das jeweilige Portal oder persönlich vor Ort. Wichtig ist die rechtzeitige Antragstellung, weil Leistungen meist erst ab dem Monat des Antrags gezahlt werden.
Stand
Wird das Bürgergeld 2026 umbenannt?
Ja, zum 1. Juli 2026 in Grundsicherung – begleitet von schärferen Regeln bei Mitwirkungspflichten und Vermögensprüfung. Die grundsätzliche Berechnungslogik aus Regelsatz, Miete und Freibeträgen bleibt bestehen.
Stand
Mit deinen echten Zahlen weiterrechnen
Dieser Rechner arbeitet mit den Annahmen, die du eingetippt hast. PilotOS rechnet dieselbe Formel über deine tatsächlichen Buchungen – lokal auf deinem Rechner, ohne dass eine Zahl das Haus verlässt.
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