Recht & Soziales

Wohngeldrechner 2026 (§19 WoGG)

Steht dir Wohngeld zu? In 30 Sekunden zur Antwort.

Berechne deinen voraussichtlichen Wohngeld-Anspruch 2026 nach der Formel des §19 WoGG – aus Haushaltsgröße, Mietstufe, Bruttokaltmiete und Einkommen, mit amtlichen Höchstbeträgen und Antragsweg. Ohne Anmeldung.

Höchstbetrag Miete
Anrechenbares Einkommen
Wohngeld/Monat

 

Formel §19 WoGG: 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) · Y). M = Miete, gedeckelt auf den Höchstbetrag (Anlage 1, Stand 01.01.2025). Y = Gesamteinkommen nach pauschalen Abzügen. Näherung ohne individuelle Freibeträge (§17) – maßgeblich ist der Bescheid der Wohngeldbehörde.

ButlerIn einfachen Worten – was rechne ich hier?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete fuer Haushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen \u2013 kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch. Ob und wie viel du bekommst, haengt von drei Dingen ab: wie viele Personen im Haushalt leben, wie teuer die Region ist (Mietstufe) und wie hoch euer Einkommen ist.

Das gibst du ein:

  • Haushaltsmitglieder: alle, die dauerhaft mit dir wohnen (nicht aber Buergergeld-Bezieher).
  • Mietstufe I–VII: das Mietniveau deiner Gemeinde \u2013 steht bei der Wohngeldbehoerde oder in der BBSR-Liste.
  • Bruttokaltmiete: Miete ohne Heizung.
  • Gesamteinkommen brutto + pauschale Abzuege: als Arbeitnehmer meist 30 %.

Butler-Tipp: Auch wer knapp ueber dem Buergergeld liegt, hat oft Anspruch auf Wohngeld \u2013 und Wohngeld ist attraktiver, weil kein Vermoegen angerechnet wird und du frei ueber dein Leben entscheidest. Ein Antrag lohnt sich fast immer, wenn die Miete einen grossen Teil des Einkommens frisst.

AntragswegSo bekommst du die Leistung

Zustaendig: Wohngeldbehörde deiner Stadt oder Gemeinde (nicht das Jobcenter)

  1. Antrag bei der Wohngeldbehörde deiner Stadt/Gemeinde stellen – schriftlich oder online (gilt als schriftlich).
  2. Unterlagen: Mietvertrag, aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Personalausweis, ggf. Nachweise zu Miete/Heizkosten.
  3. Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt (in der Regel für 12 Monate) – also rechtzeitig stellen.
  4. Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen (dort ist die Miete bereits enthalten).

Bei Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats kostenlos Widerspruch einlegen. Beratungsstellen (VdK, SoVD, Caritas) helfen beim Antrag.

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