Wohngeldrechner 2026 (§19 WoGG)
Steht dir Wohngeld zu? – in Sekunden beantwortet. PilotOS-Rechner kann das – plus Überblick über Wohnkosten, Ansprüche und Fristen im Lebenslagen-Pilot.
Viele merken erst beim Blick auf den Kontoauszug, dass die Miete längst mehr als ein Drittel des Einkommens auffrisst – und lassen dabei Monat für Monat Wohngeld liegen, das ihnen eigentlich zusteht, weil sie den Antrag für zu kompliziert halten oder glauben, sie lägen ohnehin drüber.
Dieser Rechner schätzt deinen voraussichtlichen Wohngeld-Anspruch 2026 nach der amtlichen Formel des §19 WoGG – aus Haushaltsgröße, Mietstufe, Bruttokaltmiete und Einkommen, mit Höchstbeträgen und Antragsweg, in unter einer Minute und ohne Anmeldung.
Formel §19 WoGG: 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) · Y). M = Miete, gedeckelt auf den Höchstbetrag (Anlage 1, Stand 01.01.2025). Y = Gesamteinkommen nach pauschalen Abzügen. Näherung ohne individuelle Freibeträge (§17) – maßgeblich ist der Bescheid der Wohngeldbehörde.
Alle hier verwendeten Rechtswerte mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum stehen offen im Register – Stand der Rechtswerte.
ButlerIn einfachen Worten – was rechne ich hier?
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen – kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch. Ob und wie viel du bekommst, hängt von drei Dingen ab: wie viele Personen im Haushalt leben, wie teuer die Region ist (Mietstufe) und wie hoch euer Einkommen ist.
Das gibst du ein:
- Haushaltsmitglieder: alle, die dauerhaft mit dir wohnen (nicht aber Bürgergeld-Bezieher).
- Mietstufe I–VII: das Mietniveau deiner Gemeinde – steht bei der Wohngeldbehörde oder in der BBSR-Liste.
- Bruttokaltmiete: Miete ohne Heizung.
- Gesamteinkommen brutto + pauschale Abzüge: als Arbeitnehmer meist 30 %.
Butler-Tipp: Auch wer knapp über dem Bürgergeld liegt, hat oft Anspruch auf Wohngeld – und Wohngeld ist attraktiver, weil kein Vermögen angerechnet wird und du frei über dein Leben entscheidest. Ein Antrag lohnt sich fast immer, wenn die Miete einen großen Teil des Einkommens frisst.
Auf einen Blick
AntragswegSo bekommst du die Leistung
Zuständig: Wohngeldbehörde deiner Stadt oder Gemeinde (nicht das Jobcenter)
- Antrag bei der Wohngeldbehörde deiner Stadt/Gemeinde stellen – schriftlich oder online (gilt als schriftlich).
- Unterlagen: Mietvertrag, aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Personalausweis, ggf. Nachweise zu Miete/Heizkosten.
- Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt (in der Regel für 12 Monate) – also rechtzeitig stellen.
- Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen (dort ist die Miete bereits enthalten).
Bei Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats kostenlos Widerspruch einlegen. Beratungsstellen (VdK, SoVD, Caritas) helfen beim Antrag.
Wohnkosten und Ansprüche zusammenführen
Der Miet- und Lebenslagen-Pilot in PilotOS behält Wohnkosten, Ansprüche und Fristen für dich im Blick – lokal auf deinem Rechner, ohne Cloud.
Wohngeld als Zuschuss zur Miete
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld beziehen. Seit der Reform zum Wohngeld-Plus ist der Kreis der Berechtigten deutlich größer und die Beträge sind höher als zuvor. Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: der Haushaltsgröße, dem Gesamteinkommen und der Miete, wobei je nach Wohnort eine von sieben Mietstufen die berücksichtigungsfähige Miete begrenzt.
So läuft die Berechnung nach §19 WoGG Schritt für Schritt:
- Höchstbetrag ermitteln: Aus Haushaltsgröße und Mietstufe (I–VII) ergibt sich ein tabellarischer Höchstbetrag nach Anlage 1 WoGG. Die tatsächliche Bruttokaltmiete wird auf diesen Wert gedeckelt – das Ergebnis ist die berücksichtigungsfähige Miete M.
- Einkommen berechnen: Vom Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder werden pauschale Abzüge für Steuer, Kranken- und Rentenversicherung abgezogen (bei Arbeitnehmern meist 30 %). Das Ergebnis ist das anrechenbare Gesamteinkommen Y. Liegt Y unter einem gesetzlichen Mindestwert je Haushaltsgröße, wird es auf diesen Mindestwert angehoben.
- Faktoren bestimmen: Für jede Haushaltsgröße gibt es feste Faktoren a, b und c aus Anlage 1 WoGG.
- Zwischenwert berechnen: z1 = a + b·M + c·Y
- Restbetrag ermitteln: z3 = M − z1·Y
- Wohngeld: WG = 1,15 × z3 (mindestens 0 €, aufgerundet auf volle Euro).
Beispiel 1 – Single, mittlere Mietstufe: Eine Person, Mietstufe III, 450 € Bruttokaltmiete, 1.300 € Bruttoeinkommen, pauschaler Abzug 30 %. Höchstbetrag M = 456 € (die Miete liegt darunter, wird also voll angesetzt), Y = 910 €. Daraus ergibt sich z1 ≈ 0,293, z3 ≈ 183 € und ein Wohngeld von rund 211 € im Monat.
Beispiel 2 – Randfall mit Mindesteinkommen: Eine fünfköpfige Familie, Mietstufe VI, zahlt 1.300 € Miete bei nur 1.800 € Bruttoeinkommen (Abzug 30 %). Die Miete wird auf den Höchstbetrag von 1.183 € gedeckelt. Das rechnerische Einkommen läge bei 1.260 €, liegt aber unter dem gesetzlichen Mindestwert für fünf Personen (1.358 €) – deshalb wird Y auf 1.358 € angehoben. Ergebnis: ein Wohngeld von rund 972 € im Monat, also fast der komplette Höchstbetrag. Dieser Randfall zeigt, wie stark der gesetzliche Mindesteinkommenswert das Ergebnis bei sehr geringem Einkommen nach oben zieht.
Der Rechner übernimmt diese sechs Schritte automatisch und zeigt sofort, ob sich ein Antrag lohnt – was er in vielen Fällen tut, weil Wohngeld häufig unterschätzt oder gar nicht erst beantragt wird.
Antrag und Abgrenzung
Wohngeld und Bürgergeld schließen sich in der Regel aus; wer Bürgergeld bezieht, bekommt die Wohnkosten bereits darüber übernommen. Für Haushalte knapp oberhalb der Grundsicherung ist Wohngeld dagegen oft die passende Leistung, weil anders als bei Bürgergeld kein Vermögen angerechnet wird. Der Antrag läuft über die örtliche Wohngeldstelle, die verbindlich entscheidet – der hier berechnete Wert bleibt eine Näherung ohne individuelle Freibeträge nach §17 WoGG.
PilotOS ordnet Wohngeld in deine Haushaltsplanung ein und zeigt, wie es dein verfügbares Budget verändert. Der Rechner liefert die Vorabschätzung, ob sich ein Antrag lohnt, bevor du Unterlagen zusammensuchst und Formulare ausfüllst.
Häufige Fehler bei der Wohngeld-Berechnung
1. Warmmiete statt Bruttokaltmiete eingesetzt. In die Formel gehört nur die Miete ohne Heizkosten. Wer die volle Warmmiete von z. B. 620 € statt der Bruttokaltmiete von 520 € einträgt, überschätzt seinen Anspruch deutlich und riskiert eine Rückforderung nach dem Bescheid.
2. Falsche Mietstufe der Gemeinde. Die Mietstufe hängt am Wohnort, nicht am Kreis. Zwischen zwei Nachbargemeinden können bereits zwei Stufen liegen – das verändert den Höchstbetrag schnell um 80–150 € und damit auch das Ergebnis spürbar.
3. Nicht-berechtigte Personen mitgezählt. Kinder mit eigenem Bürgergeld-Bezug oder Mitbewohner mit eigenem Haushalt zählen nicht zur wohngeldberechtigten Haushaltsgröße. Ein Zuviel oder Zuwenig bei der Personenzahl verschiebt Höchstbetrag und Mindesteinkommen gleichzeitig.
4. Pauschale Abzüge falsch gewählt. Wer als Selbständiger ohne Pflichtversicherung fälschlich 30 % statt 10 % ansetzt, drückt sein anrechenbares Einkommen um mehrere hundert Euro künstlich nach unten – und riskiert später eine Neuberechnung durch die Behörde.
5. Antrag zu spät gestellt. Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Wer drei Monate zögert, weil er den Anspruch zu niedrig einschätzt, verschenkt bei einem Anspruch von 300 €/Monat schnell 900 €.
Gut zu wissen
Was ist Wohngeld?
Ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen, die keine anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld beziehen. Er wird als Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer) gezahlt und ist kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Rechtsanspruch nach dem Wohngeldgesetz.
Stand
Wovon hängt die Höhe ab?
Von Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und Miete, begrenzt durch die Mietstufe des Wohnorts (I bis VII). Je teurer die Region und je größer der Haushalt, desto höher fällt in der Regel der Höchstbetrag aus, auf den die Miete gedeckelt wird.
Stand
Was hat sich durch Wohngeld-Plus geändert?
Seit 2023 sind Kreis der Berechtigten und Beträge spürbar gestiegen, unter anderem durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Stand 2026 gelten aktualisierte Höchstbeträge nach Anlage 1 WoGG, die jährlich angepasst werden können.
Stand
Kann ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig beziehen?
In der Regel nicht; wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, bekommt die Wohnkosten bereits über diese Leistung übernommen. Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn das Einkommen knapp über der Bürgergeld-Grenze liegt, weil bei Wohngeld kein Vermögen angerechnet wird.
Stand
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Bei der örtlichen Wohngeldbehörde deiner Stadt oder Gemeinde, schriftlich oder online, mit Mietvertrag und Einkommensnachweisen. Die Bearbeitung dauert oft vier bis acht Wochen, bewilligt wird aber rückwirkend bis zum Monat der Antragstellung.
Stand
Lohnt sich ein Antrag überhaupt?
Oft ja: Schätzungen gehen davon aus, dass ein erheblicher Teil der Berechtigten keinen Antrag stellt, weil sie sich für nicht anspruchsberechtigt halten. Da die Bewilligung meist zwölf Monate gilt, lohnt sich die halbe Stunde Aufwand fast immer.
Stand
Wie genau ist dieser Rechner?
Er bildet die gesetzliche Formel nach §19 WoGG inklusive Höchstbeträgen und Mindestwerten ab, berücksichtigt aber keine individuellen Freibeträge nach §17 WoGG, etwa für Schwerbehinderung oder Kinderbetreuung. Verbindlich ist immer der Bescheid der Wohngeldbehörde.
Stand
Was passiert bei Ablehnung?
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats kostenlos Widerspruch eingelegt werden. Sozialverbände wie VdK, SoVD oder Caritas unterstützen dabei häufig kostenlos, gerade wenn die Berechnung der Behörde von einer eigenen Schätzung stark abweicht.
Stand
Mit deinen echten Zahlen weiterrechnen
Dieser Rechner arbeitet mit den Annahmen, die du eingetippt hast. PilotOS rechnet dieselbe Formel über deine tatsächlichen Buchungen – lokal auf deinem Rechner, ohne dass eine Zahl das Haus verlässt.
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