Barrierefreiheit

Was wir gemessen haben – und was nicht. Ein Messbericht, kein Zertifikat. Mit Datum, Methode und den Grenzen der Messung.

Am 31.10.2026 haben wir zehn Seiten automatisiert gegen die prüfbaren Punkte von WCAG 2.2 AA getestet. Hier stehen die Zahlen – auch die unbequemen.

Wie gemessen wurde

Gerendert im Browser (Chromium), nicht im Quelltext gelesen: Nur so zählt, was Nutzer tatsächlich sehen. Geprüft wurden zehn Seiten – Start, Preise, Buchhaltung, Rechner, Funktionen, Produktbeweis, Modul-Galerie, Fallstudien, Kontakt und die englische Startseite.

2.693 Textstellen wurden auf Kontrast geprüft. Weitere 300 Stellen ließen sich mit dieser Methode nicht messen – sie liegen auf Verläufen oder halbtransparenten Flächen. Diese sind als ungeprüft ausgewiesen, nicht als bestanden.

Die Ergebnisse

PrüfpunktErgebnis
Sichtbarer Tastaturfokus6 von 6 Tab-Sprüngen mit Fokusring
Sprunglink zum Inhaltauf allen Seiten vorhanden
Semantische Überschriftengenau eine h1 je Seite, 8 Sprünge in der Gliederung gefunden
Alternativtexte0 Bilder ohne alt-Attribut (geprüft: 71)
Formulare0 Felder ohne Label (geprüft: 32)
Zoom auf 200 %0 px horizontaler Überlauf auf allen zehn Seiten
Kontrast133 Befunde auf 2.693 messbaren Textstellen
Kleine Klickziele (< 24 px)76 Treffer, überwiegend Inline-Links (nach 2.5.8 ausgenommen)

Was die 133 Kontrastbefunde waren

Sie ließen sich auf fünf Gruppen zurückführen, nicht auf 133 Einzelfälle:

  • Kleine Auszeichnungstexte (Eyebrow, Tarif-Label) bei 4,23 : 1 – knapp unter den geforderten 4,5. Korrigiert auf 6,6 : 1.
  • Datumszeilen („Stand 07.10.2026“) bei 3,14 : 1. Korrigiert auf 7,5 : 1.
  • Beschriftung im Kopfbereich bei 3,68 : 1. Korrigiert.
  • Überschriften im Fußbereich der Modul-Galerie: dunkel auf dunklem Grund, faktisch unsichtbar (1 : 1). Ein echter Darstellungsfehler, nicht nur ein Messwert.
  • Breadcrumb-Links auf Rechnerseiten – hier ist offen, ob es ein echter Befund war oder ein Messfehler durch den Verlaufshintergrund. Nicht bestätigt.

Die ersten vier Gruppen sind korrigiert (Fassung 3.2.93). Eine Nachmessung steht aus – bis dahin stehen hier die Zahlen der Messung vor der Korrektur.

Was diese Prüfung nicht leisten kann

  • Kein Screenreader-Test. Ob eine Seite mit NVDA oder VoiceOver verständlich vorliest, kann kein Skript beurteilen. Das ist der wichtigste offene Punkt.
  • Keine kognitiven Anforderungen. Verständlichkeit, klare Sprache und konsistente Navigation sind WCAG-Kriterien, die nur im Nutzertest zu beurteilen sind.
  • Keine dynamischen Inhalte. Die Lightbox, das Modul-Widget und der Rechner wurden angesehen, aber nicht auf Tastaturfallen oder Fokusverlust systematisch geprüft.
  • Keine Zertifizierung. Ein automatisierter Lauf findet nach Erfahrungswerten rund ein Drittel der Barrieren. WCAG 2.2 AA ist damit nicht nachgewiesen.

Was als Nächstes kommt: ein Test mit zwei Personen – eine mit NVDA, eine mit VoiceOver – und fünf Aufgaben: Rechnung finden, Betrag ändern, Export starten, Menü öffnen, Formular absenden. Das Ergebnis kommt auf diese Seite, unter „In Prüfung“, auch wenn es unangenehm ausfällt.

Warum das gerade hier zählt

PilotOS richtet sich an Selbstständige, Vereine und Menschen, die ihre Finanzen nach einer Zäsur neu ordnen müssen – häufig über sechzig, häufig ohne technische Vorbildung. Der Kassenwart eines Vereins ist Rentner, die Vorsitzende arbeitet am Laptop mit 150 Prozent Bildschirmskalierung, und der Steuerberater sitzt am anderen Ende einer Leitung, die keine gemeinsame Datenbank kennt.

Barrierefreiheit ist für diese Gruppen kein Zusatz, sondern die Grundlage: ein Fokusring, den man sieht, ein Kontrast, der bei Sonnenlicht reicht, ein Menü, das ohne Maus funktioniert. Wer das ernst nimmt, gewinnt Kunden, die anderswo aufgeben – nicht als Wohltat, sondern weil es die Zielgruppe ist.

Deshalb steht dieser Bericht hier offen: mit Zahlen, mit Datum und mit den Punkten, die wir noch nicht geprüft haben. Ein Anbieter, der „barrierefrei“ behauptet, ohne je gemessen zu haben, sagt nichts über seine Software aus – nur über seine Werbung.

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