Barrierefreiheit · Fachbeitrag vom 06.09.2026

Von 341 Seiten hatten 137
eine Inhalts-Landmarke.

Seit dem 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, dass sie barrierefrei nutzbar sind. Wir haben unsere eigene Website daraufhin gemessen, statt sie zu beschreiben. Das Ergebnis war unangenehm: Zwei Grundlagen fehlten auf der Mehrheit der Seiten.

Zur Verwendung freigegeben. Zitieren mit Quellenangabe ist ausdrücklich erwünscht. Kurzprofile, Fakten und Bildmaterial stehen im Presseportal.

Für Leserinnen und Leser: selbst nachprüfen statt glauben. Jede Aussage in diesem Beitrag lässt sich am Programm selbst prüfen – ohne Zahlungsdaten und ohne automatische Verlängerung.

  • Online-Demo im Browser – sofort, ohne Installation, ohne Konto: pilotsuite.de/demo.html
  • Kostenlose Testversion herunterladen – Konto anlegen, im Konto die 30-Tage-Testlizenz anfordern, Paket für Windows, macOS oder Linux laden: pilotsuite.de/download.html
  • Die Übermittlung an ELSTER ist in der Testversion bewusst nicht freigeschaltet. Eine aus einem Testbestand abgesetzte Steueranmeldung wäre eine echte – und nicht rückholbar.
  • Nach 30 Tagen wird nichts abgebucht und nichts gelöscht: das Programm fällt auf die dauerhaft kostenlose Free-Lizenz zurück. Der Datenbestand bleibt als Datei auf dem eigenen Rechner liegen.

Was das Gesetz verlangt und für wen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind Produkte wie Computer, Smartphones, Geldautomaten und Fahrkartenautomaten sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – also der gesamte Weg vom Angebot bis zum Vertragsschluss.

Maßstab in der Praxis sind die Web Content Accessibility Guidelines in Fassung 2.1 auf Stufe AA mit ihren vier Grundsätzen: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.

Ausnahme für Kleinstunternehmen: weniger als zehn Beschäftigte und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 Euro.

Reines B2B ist nicht erfasst – das Gesetz schützt Verbraucher. Wer beides anbietet, muss den Verbraucherteil erfüllen.

Was wir bei uns gefunden haben

Am 6. September 2026 haben wir alle 341 HTML-Seiten von pilotsuite.de durchgezählt. Nicht geschätzt, nicht bewertet – gezählt.

137 von 341 Seiten hatten ein <main>-Element. Ohne diese Landmarke kann ein Screenreader den Inhalt nicht von der Navigation unterscheiden. Der Nutzer hört bei jedem Seitenwechsel zuerst das gesamte Menü.

10 von 341 Seiten hatten eine Sprungmarke zum Inhalt. Wer per Tastatur bedient, musste auf jeder Seite durch die vollständige Navigation tabben, bevor er beim ersten Satz ankam. Bei einem Menü mit mehreren Ebenen sind das Dutzende Tastendrücke – auf jeder Seite neu.

Kein einziger Navigationsbereich hatte einen Namen. Zwei oder drei <nav>-Bereiche auf einer Seite heißen für einen Screenreader dreimal „Navigation“.

Gut war der Rest: alle Seiten mit Sprachauszeichnung, alle Bilder mit Alternativtext, keine Überschriftensprünge, kein einziges Skript von einem Drittanbieter.

Was wir daraus gemacht haben

Alle drei Punkte sind am selben Tag behoben worden: 340 von 341 Seiten haben jetzt eine <main>-Landmarke, 340 eine Sprungmarke, 338 benannte Navigationsbereiche. Die eine Ausnahme ist eine Bestätigungsdatei ohne HTML-Struktur.

Das Vorgehen war bewusst vorsichtig: Nur Seiten mit eindeutigem Kopf- und Fußbereich wurden angefasst, es wurde nichts umsortiert und nichts entfernt, und vor dem Speichern wurden öffnende gegen schließende Tags gezählt. Ergebnis: keine einzige beschädigte Seite.

Wichtiger als die Reparatur ist die Stelle, an der sie steht: Sprungmarke und Landmarke sind jetzt in den Bauplänen verankert, aus denen die Seiten erzeugt werden. Jede neue Seite bringt beides von selbst mit. Eine Einmalreparatur hält bis zur nächsten neuen Seite.

Warum wir das veröffentlichen

Wir hätten den Befund reparieren und schweigen können. Dagegen sprechen zwei Dinge.

Erstens: Wir führen eine öffentliche Liste dessen, was unsere Software nicht kann. Ein Anbieter, der Grenzen nur dort nennt, wo sie ihm nicht wehtun, führt keine Liste, sondern eine Auswahl.

Zweitens ist der Befund übertragbar. Landmarke und Sprungmarke sind die beiden billigsten Maßnahmen der ganzen Barrierefreiheit – zwei Zeilen HTML – und sie fehlen auf sehr vielen Websites, weil sie unsichtbar sind. Niemand bemerkt ihr Fehlen, außer den Menschen, die darauf angewiesen sind.

Der prüfbare Teil dauert zehn Minuten: Auf einer beliebigen Seite die Tabulatortaste drücken. Erscheint als Erstes ein Angebot, zum Inhalt zu springen? Und im Quelltext nachsehen, ob ein <main> vorhanden ist. Beide Antworten sagen mehr über die Barrierefreiheit einer Seite aus als jede Erklärung.

Nachprüfbar

Zahlen und Belege

GesetzBarrierefreiheitsstärkungsgesetz, gilt seit 28.06.2025
MaßstabWCAG 2.1, Stufe AA
Ausnahme Kleinstunternehmenunter 10 Beschäftigte UND unter 2 Mio. EUR – nur für Dienstleistungen
Bußgeldrahmenbis 100.000 EUR
Selbstbedienungsterminals vor 28.06.2025Übergang bis 28.06.2040
Eigene Messung 06.09.2026: Seiten mit <main>vorher 137 von 341, jetzt 340
Seiten mit Sprungmarkevorher 10, jetzt 340
Benannte Navigationsbereichevorher 0, jetzt 338
Bilder ohne Alternativtext0 (schon vorher)
Skripte von Drittanbietern0
Zitierfähig

Ein Absatz zum Übernehmen

„Landmarke und Sprungmarke sind die beiden billigsten Maßnahmen der ganzen Barrierefreiheit – zwei Zeilen HTML. Sie fehlten bei uns auf der Mehrheit der Seiten, weil sie unsichtbar sind: Niemand bemerkt ihr Fehlen außer den Menschen, die darauf angewiesen sind.“

PilotOS, Herstellerangabe · Stand 6. September 2026

Quellenangabe zum Mitkopieren:

Quelle: PilotOS, https://pilotsuite.de/presse-barrierefreiheit-bfsg.html (Stand 06.09.2026)

Dieser Absatz ist eine Aussage des Herstellers und zur wörtlichen Übernahme mit Quellenangabe freigegeben. Bei Veröffentlichung in anderen Medien gehört die vollständige Adresse dazu – auf unserer eigenen Seite ist sie überflüssig, außerhalb ist sie die einzige Verbindung zur Quelle.

Quellen und Stand

Stand dieses Beitrags: . Alle Rechtswerte stammen aus dem offenen Register von PilotOS und sind mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum unter Stand der Rechtswerte einsehbar.

Pressekontakt: PilotOS, Hinte (Niedersachsen) · pilotsuite.de/kontakt.html · Impressum · Testzugang und Bildmaterial auf Anfrage.

Dieser Beitrag im Netz: https://pilotsuite.de/presse-barrierefreiheit-bfsg.html · Presseportal: pilotsuite.de/presse.html · Online-Demo: pilotsuite.de/demo.html · kostenlose Testversion: pilotsuite.de/download.html

Weitere Fachbeiträge

Warum wir unsere Lücken selbst aufschreiben

Weiterlesen →

Acht Jahre oder zehn?

Weiterlesen →

65 Rechner ohne Registrierung

Weiterlesen →