GoBD & Grundlagen

GoBD: vier Wörter, die über deine Betriebsprüfung entscheiden.

Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Unveränderbarkeit – was hinter dem Kürzel steckt, das jede Software für sich beansprucht.

Was bedeutet GoBD überhaupt?

GoBD steht für die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" – die Vorgaben der Finanzverwaltung dafür, wie elektronische Buchführung auszusehen hat.

Prinzip 1: Nachvollziehbarkeit

Jede Buchung muss sich lückenlos bis zum ursprünglichen Beleg zurückverfolgen lassen – kein "Wo kommt diese Zahl her?" ohne Antwort.

Prinzip 2: Vollständigkeit

Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst werden – auch die unbequemen, kleinen Barbelege, die gern vergessen werden.

Prinzip 3: Richtigkeit

Buchungen müssen sachlich richtig zugeordnet sein – eine Kfz-Kostenbuchung gehört nicht heimlich unter Bürobedarf.

Prinzip 4: Unveränderbarkeit

Einmal gebuchte Vorgänge dürfen nicht nachträglich unbemerkt geändert oder gelöscht werden – Korrekturen laufen über nachvollziehbare Storno- oder Korrekturbuchungen.

Woran erkennst du, ob eine Software das wirklich einhält?

Ein guter Test: Lässt sich eine bereits gebuchte Zahl im laufenden Betrieb einfach überschreiben, ohne dass das System das protokolliert? Wenn ja, ist das ein Warnsignal – unabhängig davon, was auf der Verpackung steht.

Aufbewahrungsfristen: wie lange musst du Belege vorhalten?

Handels- und steuerrechtlich relevante Unterlagen – Buchungsbelege, Journale, Jahresabschlüsse – sind grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren (§147 AO, §257 HGB), Geschäftsbriefe und sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen in der Regel sechs Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag erfolgt ist – nicht am Belegdatum selbst.

Verfahrensdokumentation: die oft vergessene Pflicht

Neben den vier Grundprinzipien verlangt die GoBD eine Verfahrensdokumentation: eine nachvollziehbare Beschreibung, wie Belege erfasst, verarbeitet, aufbewahrt und vor Verlust geschützt werden. Bei einer Betriebsprüfung wird sie regelmäßig angefragt – fehlt sie komplett, kann das allein schon als formeller Mangel gewertet werden, selbst wenn die Buchführung inhaltlich korrekt ist.

Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

GoBD: vier Wörter, die über deine Betriebsprüfung entscheiden – häufige Fragen

Gilt die GoBD nur für Unternehmen mit Bilanzierungspflicht?

Nein, die Grundsätze gelten grundsätzlich für alle, die zur Buchführung oder Aufzeichnung verpflichtet sind – auch für EÜR-Rechner.

Reicht ein Passwort-Schutz, um Unveränderbarkeit sicherzustellen?

Ein reiner Passwort-Schutz verhindert nicht, dass eine berechtigte Person Daten nachträglich unbemerkt ändert. Entscheidend ist ein technisches Protokoll, das Änderungen sichtbar macht bzw. verhindert.

Wie lange müssen Buchungsbelege aufbewahrt werden?

Grundsätzlich zehn Jahre nach §147 AO bzw. §257 HGB, gerechnet ab Ende des Kalenderjahres des letzten Eintrags. Für bestimmte Geschäftsbriefe gilt eine kürzere Frist von sechs Jahren.

Brauche ich wirklich eine schriftliche Verfahrensdokumentation?

Ja. Die GoBD verlangt eine nachvollziehbare Beschreibung deiner Prozesse rund um Belegerfassung und Aufbewahrung – ihr Fehlen wird bei einer Betriebsprüfung regelmäßig als formeller Mangel angemerkt.

Weiterlesen

Direkt umsetzen

Buchhaltung, die die GoBD nicht nur behauptet.

Kostenlos starten und selbst prüfen, wie Nachvollziehbarkeit in der Praxis aussieht.