Ein Fahrtenbuch wird nicht wegen der Optik anerkannt, sondern wegen seiner Nachvollziehbarkeit. Diese drei Kriterien entscheiden.
Fahrten müssen zeitnah dokumentiert werden – eine nachträgliche Rekonstruktion am Monatsende aus dem Gedächtnis gilt in der Regel nicht als ordnungsgemäß.
Jede betrieblich veranlasste Fahrt muss vollständig erfasst sein: Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck und aufgesuchte Geschäftspartner.
Ein elektronisches Fahrtenbuch muss so protokollieren, dass nachträgliche Änderungen erkennbar sind – reine Excel-Tabellen erfüllen dieses Kriterium in der Regel nicht.
Erkennt das Finanzamt ein Fahrtenbuch nicht an, wird die private Nutzung eines Firmenwagens pauschal nach der 1-%-Regelung angesetzt – das ist bei hoher betrieblicher Nutzung meist teurer als die tatsächliche Fahrtenbuch-Methode.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.
Eine reine Excel-Tabelle lässt sich nachträglich unbemerkt verändern und erfüllt damit in der Regel nicht die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.
Ohne anerkanntes Fahrtenbuch wird der private Nutzungsanteil eines Firmenwagens pauschal über die 1-%-Regelung versteuert.
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