Ein Todesfall in der Familie – was jetzt zu tun ist, und bis wann
Sechs Wochen, um eine überschuldete Erbschaft auszuschlagen. Drei Monate, um sie dem Finanzamt zu melden. PilotOS führt durch die Nachlassabwicklung – Erbschein, Testament, gesetzliche Erbfolge und Erbengemeinschaft – plus die kritischen Fristen im Blick, damit in einer ohnehin schweren Zeit nichts durchrutscht.

Nachlassabwicklung – konkret
Wer erbt?
Testament oder gesetzliche Erbfolge klären – zuerst die Grundfrage.
Stand
Fristen im Blick
Ausschlagung und Steueranzeige rechtzeitig erledigen.
Erbengemeinschaft
Mehrere Erben koordinieren, statt in Streit zu enden.
Die ersten Schritte nach dem Erbfall
Die erste Frage nach einem Todesfall lautet: Wer erbt? Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag, gilt dieser; sonst greift die gesetzliche Erbfolge nach Verwandtschaftsgrad und Güterstand. Um sich gegenüber Banken und Behörden als Erbe auszuweisen, braucht man oft einen Erbschein oder ein notarielles Testament.
PilotOS führt durch diese Reihenfolge und zeigt, welche Dokumente wann gebraucht werden. So entsteht Klarheit, statt in einer ohnehin belastenden Zeit zusätzlich in Formalitäten zu versinken.
Fristen, die man nicht verpassen darf
Der Nachlass bringt harte Fristen mit. Die Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden – entscheidend, wenn Schulden drohen, denn wer annimmt, haftet grundsätzlich auch für Verbindlichkeiten. Der Erwerb ist dem Finanzamt zudem binnen drei Monaten anzuzeigen.
Wer diese Fristen versäumt, zahlt drauf: eine ungewollt angenommene überschuldete Erbschaft oder Ärger mit dem Finanzamt. PilotOS macht die Fristen sichtbar und erinnert daran, solange noch Handlungsspielraum besteht.
Die Erbengemeinschaft ohne Streit führen
Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass nur gemeinsam verwalten und aufteilen kann. Genau hier entzündet sich der meiste Erbstreit – über Immobilien, Bewertung und Verteilung.
PilotOS hilft, den Nachlass zu inventarisieren und die Verteilung nachvollziehbar zu dokumentieren. Ein klares Verzeichnis dessen, was vorhanden ist und was es wert ist, entzieht vielen Konflikten von vornherein den Boden.
Nachlassverbindlichkeiten und Steuer
Zum Nachlass gehören nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden und Kosten – von offenen Rechnungen bis zur Beerdigung. Erst nach ihrem Abzug steht fest, was tatsächlich übrig bleibt und ob überhaupt Erbschaftsteuer anfällt; hohe persönliche Freibeträge mindern sie oft erheblich.
PilotOS stellt Vermögen und Verbindlichkeiten gegenüber und bereitet die Angaben für die Erbschaftsteuer vor. So bleibt der Überblick, was unterm Strich übrig bleibt – die Grundlage für eine faire Auseinandersetzung.
Woran Erben oft scheitern
Ein häufiger Fehler ist, die Ausschlagungsfrist zu verpassen, weil man nicht weiß, dass die Erbschaft auch Schulden umfassen kann. Wer nichts unternimmt, gilt nach Fristablauf als Erbe – mit allen Verbindlichkeiten. Deshalb sollte möglichst früh geprüft werden, ob der Nachlass überhaupt werthaltig ist, etwa durch Einsicht in Kontoauszüge, Verträge und offene Rechnungen.
Auch wird die Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt oft unterschätzt oder schlicht vergessen, weil der Erbfall zunächst emotional und organisatorisch im Vordergrund steht. In Erbengemeinschaften führt zudem häufig das Fehlen eines gemeinsamen Nachlassverzeichnisses zu Streit, weil jeder Miterbe nur einen Ausschnitt des Vermögens kennt. Wer früh ein vollständiges Verzeichnis aller Konten, Immobilien, Verträge und Verbindlichkeiten erstellt, vermeidet spätere Missverständnisse über den tatsächlichen Nachlasswert.
Nachlass strukturiert abwickeln
Zunächst wird geklärt, ob ein Testament oder Erbvertrag vorliegt – häufig beim Nachlassgericht hinterlegt oder in privaten Unterlagen auffindbar. Parallel dazu lohnt sich eine erste grobe Bestandsaufnahme von Vermögen und Schulden, um innerhalb der Ausschlagungsfrist eine informierte Entscheidung treffen zu können.
Danach folgen die formalen Schritte: gegebenenfalls Erbschein beantragen, Banken und Versicherungen informieren, laufende Verträge kündigen oder übertragen und die Anzeige beim Finanzamt vorbereiten. Bei mehreren Erben empfiehlt sich frühzeitig eine gemeinsame Abstimmung über Zuständigkeiten, damit nicht mehrere Personen unkoordiniert bei denselben Stellen anfragen. Ein sauber geführtes Nachlassverzeichnis erleichtert am Ende sowohl die Steuererklärung als auch eine faire Auseinandersetzung unter den Erben.
Gut zu wissen
Testament oder gesetzliche Erbfolge?
Gibt es ein Testament, gilt es; sonst greift die gesetzliche Erbfolge.
Stand
Wie lange kann ich ausschlagen?
In der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls.
Stand
Muss ich das Finanzamt informieren?
Ja, den Erwerb binnen drei Monaten anzeigen.
Stand
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Mehrere Erben, die den Nachlass nur gemeinsam verwalten und teilen.
Stand
Erbe ich auch Schulden?
Ja, wer annimmt, haftet grundsätzlich auch für Verbindlichkeiten.
Stand
Fällt immer Erbschaftsteuer an?
Nein, hohe persönliche Freibeträge mindern sie oft stark.
Stand
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