Wer nie Zinsen berechnet,
ist der billigste Kreditgeber.
Verzugszinsen taggenau nach § 288 BGB, mit dem seit dem 1. Juli 2026 geltenden Basiszinssatz von 1,52 % und der 40-Euro-Pauschale. Inklusive der Zahl, die in jede Mahnung gehört: was jeder weitere Tag kostet.
Kurz gesagt: Der Basiszinssatz nach § 247 BGB liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 % (zuvor 1,27 % ab 1. Januar 2026). Darauf kommen nach § 288 Abs. 2 BGB 9 Prozentpunkte bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung, also 10,52 %, und nach § 288 Abs. 1 BGB 5 Prozentpunkte gegenüber Verbrauchern, also 6,52 %. Bei Entgeltforderungen gegenüber Nicht-Verbrauchern kommt die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB hinzu; sie steht unabhängig von tatsächlichen Kosten zu, wird aber auf spätere Rechtsverfolgungskosten angerechnet, und ein Ausschluss in AGB ist nach Abs. 6 unwirksam. Verzug tritt nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein – gegenüber Verbrauchern nur bei entsprechendem Hinweis in der Rechnung. Gerechnet wird auf den Bruttobetrag; Verzugszinsen sind Schadensersatz und selbst nicht umsatzsteuerpflichtig. Stand: 06.09.2026.
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli und wird von der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 % (zuvor 1,27 % ab 1. Januar 2026). Der Verzugszinssatz liegt bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 9 Prozentpunkte darüber (§ 288 Abs. 2 BGB), gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB). Gerechnet wird taggenau auf 365 Tage. Zieht sich der Verzug über einen Stichtag hinweg, gilt für jeden Abschnitt der jeweils geltende Basiszinssatz – dieser Rechner arbeitet vereinfachend mit einem Satz für den gesamten Zeitraum.
Alle hier verwendeten Rechtswerte mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum stehen offen im Register – Stand der Rechtswerte.
Verzugszinsen berechnen – und warum sie sich lohnen
Die meisten Betriebe verzichten auf Verzugszinsen, weil sie sie für vernachlässigbar halten. Bei 4.800 € und 97 Tagen Verzug sind es rund 134 € plus 40 € Pauschale. Auf zehn solche Fälle im Jahr sind das 1.740 € – und wichtiger als der Betrag ist die Wirkung: Ein Schuldner, der weiß, dass Zinsen laufen, zahlt früher.
Wann Verzug eintritt
Nach § 286 Abs. 3 BGB automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung – ohne Mahnung. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen wurde. Früher tritt Verzug ein, wenn ein konkretes Zahlungsdatum vereinbart war oder eine Mahnung zugegangen ist.
Die 40-Euro-Pauschale
§ 288 Abs. 5 BGB gibt bei Entgeltforderungen einen Anspruch auf 40 € Pauschale, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist – unabhängig davon, ob tatsächlich Kosten entstanden sind. Sie wird allerdings auf einen späteren Anspruch auf Ersatz von Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Ein Verzicht darauf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach § 288 Abs. 6 BGB unwirksam.
Der Basiszinssatz
Er wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und zum 1. Juli festgesetzt. Zum 1. Juli 2026 wurde er von 1,27 % auf 1,52 % erhöht. Wer über einen Stichtag hinweg rechnet, muss die Abschnitte streng genommen getrennt behandeln – bei kurzen Verzugszeiträumen ist der Unterschied gering, bei langen nicht.
Verzugszinsen-Rechner – Fragen und Antworten
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 % (zuvor 1,27 % seit 1. Januar 2026). Daraus ergeben sich 10,52 % Verzugszinsen bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung (9 Punkte, § 288 Abs. 2 BGB) und 6,52 % gegenüber Verbrauchern (5 Punkte, § 288 Abs. 1 BGB).
Stand
Ab wann ist ein Kunde in Verzug?
Nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen wurde. Früher tritt Verzug ein, wenn ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsdatum vereinbart war oder eine Mahnung zugegangen ist.
Stand
Bekomme ich die 40 € Pauschale immer?
Bei Entgeltforderungen und wenn der Schuldner kein Verbraucher ist: ja, nach § 288 Abs. 5 BGB, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich Kosten entstanden sind. Sie wird jedoch auf einen späteren Anspruch auf Ersatz von Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Ein Ausschluss in AGB ist nach § 288 Abs. 6 BGB unwirksam.
Stand
Rechne ich mit dem Netto- oder dem Bruttobetrag?
Mit dem Bruttobetrag, also der offenen Forderung einschließlich Umsatzsteuer. Verzugszinsen sind Schadensersatz und selbst nicht umsatzsteuerpflichtig — sie erhöhen also nicht die Bemessungsgrundlage.
Stand
Mit wie vielen Tagen rechnet man?
Taggenau, üblicherweise auf Basis von 365 Tagen. Der Tag des Verzugsbeginns wird nach § 187 BGB nicht mitgezählt, der Tag der Zahlung dagegen schon. Bei kaufmännischen Zinsberechnungen findet sich gelegentlich auch die 360-Tage-Methode; für den gesetzlichen Verzugszins ist die taggenaue Rechnung der Regelfall.
Stand
Was ist, wenn der Basiszinssatz sich während des Verzugs ändert?
Dann gilt für jeden Abschnitt der jeweils geltende Satz. Dieser Rechner arbeitet vereinfachend mit einem Satz für den gesamten Zeitraum — bei kurzen Verzugszeiten fällt der Unterschied kaum ins Gewicht, bei einem Verzug über mehrere Halbjahre schon.
Stand
Lohnt sich das überhaupt?
Der Betrag ist selten das Entscheidende. Entscheidend ist die Wirkung: Ein Schuldner, der weiß, dass Zinsen laufen und beziffert werden, zahlt früher. Wer nie Zinsen berechnet, wird zum bevorzugten Kreditgeber seiner Kunden — kostenlos und unbefristet.
Stand
Führt PilotOS das automatisch?
Ja. Offene Posten kennen Fälligkeit und Zahlungseingang; das Mahnwesen berechnet die Verzugszinsen mit dem hinterlegten Basiszinssatz und setzt die Pauschale an, wo sie zusteht. Der Basiszinssatz gehört zu den gesetzlichen Werten, die über die Referenztabelle gepflegt werden — ohne Programm-Update.
Stand
Mit deinen echten Zahlen weiterrechnen
Dieser Rechner arbeitet mit den Annahmen, die du eingetippt hast. PilotOS rechnet dieselbe Formel über deine tatsächlichen Buchungen – lokal auf deinem Rechner, ohne dass eine Zahl das Haus verlässt.
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