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Dienstreise abrechnen – jede Pauschale ausgeschöpft, nichts verschenkt.

PilotOS rechnet Verpflegungspauschalen, Übernachtung und Kilometergeld automatisch nach den geltenden Sätzen – plus prüft die Drei-Monats-Frist von selbst, plus bucht die fertige Reise direkt in Buchhaltung und Fahrtenbuch.

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Reisekostenabrechnung in PilotOS
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Was es kann

Reisekostenabrechnung – konkret

Verpflegung

14 € und 28 € Inland – automatisch nach Abwesenheit.

Kilometergeld

0,30 € je Kilometer bei Dienstfahrten mit dem Pkw.

Direkt gebucht

Reise fließt in Buchhaltung und Fahrtenbuch.

Worum es geht

Was der Fiskus für Dienstreisen erstattet

Bei einer Dienstreise gibt es Verpflegungsmehraufwand pauschal, ohne Einzelnachweis: im Inland 14 € ab acht Stunden Abwesenheit, 28 € ganztags, An- und Abreisetag jeweils 14 €. Das Problem: Diese Pauschalen werden oft nicht voll ausgeschöpft, weil niemand nachrechnet.

PilotOS ermittelt die Pauschale automatisch aus der Abwesenheitsdauer und kürzt sie korrekt, wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten gestellt hat. So bleibt kein zulässiger Betrag liegen – und es wird auch nicht zu viel angesetzt.

Über das Jahr summieren sich korrekt ausgeschöpfte Reisekosten zu einem spürbaren Betrag, der den Gewinn und damit die Steuer mindert. Gerade bei häufigen Dienstreisen lohnt es sich, jede Pauschale und jeden absetzbaren Posten mitzunehmen. PilotOS sorgt dafür, dass nichts vergessen wird und zugleich nichts zu Unrecht angesetzt wird – die Voraussetzung dafür, dass die Abrechnung einer Prüfung standhält.

Der Nutzen

Fahrt und Übernachtung richtig ansetzen

Für Fahrten mit dem eigenen Pkw gilt bei Dienstreisen die Kilometerpauschale von 0,30 € je gefahrenem Kilometer – anders als bei der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg. Übernachtungen lassen sich per Einzelnachweis oder Pauschale ansetzen.

PilotOS kennt diese Unterscheidung und wendet den richtigen Satz an. Belege für Hotel, Bahn oder Mietwagen werden der Reise zugeordnet, sodass die Abrechnung vollständig und prüfbar ist.

Drei-Monats-Frist

Erste Tätigkeitsstätte und die Drei-Monats-Frist

Zwei Regeln entscheiden über die Abrechnung: Die erste Tätigkeitsstätte bestimmt, welche Fahrten überhaupt Dienstreisen sind. Und bei längerem Einsatz am selben auswärtigen Ort entfällt die Verpflegungspauschale nach drei Monaten.

PilotOS prüft die Drei-Monats-Frist automatisch und verbucht die fertige Reisekostenabrechnung direkt. Betriebliche Fahrten fließen zugleich ins Fahrtenbuch ein, ohne dass Daten doppelt erfasst werden.

Auslandsreisen

Auslandsreisen und länderspezifische Pauschalen

Im Ausland gelten andere Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen als im Inland – das Bundesfinanzministerium veröffentlicht sie jährlich je Land und teils je Stadt. Wer pauschal mit den Inlandssätzen rechnet, setzt oft zu wenig oder zu viel an.

PilotOS hinterlegt die länderspezifischen Sätze und wählt automatisch den richtigen anhand des Reiseziels und der Abwesenheitsdauer. Bei Reisen über mehrere Länder wird der jeweils maßgebliche Satz je Tag angewandt, wie es die Regeln verlangen.

Bewirtung

Bewirtung und Übernachtung mit Frühstück

Zwei Details werden bei Dienstreisen oft falsch gerechnet. Geschäftliche Bewirtungskosten sind nur zu 70 % als Betriebsausgabe abziehbar (§ 4 Abs. 5 EStG), der Rest ist nicht abzugsfähig – die Vorsteuer bleibt aber voll abziehbar. Und ist im Hotelpreis ein Frühstück enthalten, kürzt das die Verpflegungspauschale.

PilotOS wendet diese Regeln automatisch an: Es splittet Bewirtungsbelege in den abziehbaren und den nicht abziehbaren Teil und kürzt die Verpflegungspauschale um das gestellte Frühstück. So bleibt die Reisekostenabrechnung korrekt, ohne dass man die Prozentsätze im Kopf haben muss.

Bei Dienstreisen bleibt oft Geld liegen, weil die Pauschalen nicht ausgeschöpft werden. Die Verpflegungspauschalen von 14 und 28 Euro im Inland ersetzen den Einzelnachweis, müssen aber richtig nach Abwesenheitsdauer angesetzt und um gestellte Mahlzeiten gekürzt werden. PilotOS ermittelt den zutreffenden Betrag automatisch, sodass weder zu wenig noch zu viel angesetzt wird.

Ebenso zählen die Feinheiten bei Fahrt und Übernachtung: die Kilometerpauschale von 0,30 Euro bei Dienstfahrten, die Behandlung des Hotelfrühstücks, die Drei-Monats-Frist bei längerem Einsatz am selben Ort und die länderspezifischen Auslandssätze. PilotOS kennt diese Regeln, wendet sie an und verbucht die fertige Abrechnung direkt – inklusive Übernahme betrieblicher Fahrten ins Fahrtenbuch.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale?

Im Inland 14 € ab acht Stunden, 28 € ganztags.

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Was gilt fürs Auto?

0,30 € je gefahrenem Kilometer bei Dienstfahrten.

Stand 

Werden Mahlzeiten gekürzt?

Ja, gestellte Mahlzeiten kürzen die Pauschale.

Stand 

Was ist die Drei-Monats-Frist?

Nach drei Monaten am selben Ort entfällt die Verpflegungspauschale.

Stand 

Auslandsreisen?

Mit länderspezifischen Pauschalen nach BMF-Tabelle.

Stand 

Wird die Reise gebucht?

Ja, direkt in die Buchhaltung und ins Fahrtenbuch.

Stand 

Bewirtung voll absetzbar?

Nur zu 70 % als Betriebsausgabe; die Vorsteuer bleibt voll.

Stand 

Frühstück im Hotel?

Kürzt die Verpflegungspauschale.

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