§ 32a EStG · Tarif 2026

Die Nachzahlung kommt.
Die Frage ist nur, ob du bereit bist.

Wie viel du monatlich beiseitelegen musst – berechnet aus dem Einkommensteuertarif 2026 statt aus der Faustregel „so 30 %“. Mit der Krankenversicherung, die in fast keiner Rücklagenplanung vorkommt.

Tarif statt Faustregel Krankenversicherung mitgerechnet monatlicher Betrag

Kurz gesagt: Die Rücklagequote folgt dem progressiven Tarif nach § 32a EStG 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €) zuzüglich Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone sowie gegebenenfalls Kirchensteuer. Die verbreitete Faustregel „30 bis 40 %“ ist deshalb bei niedrigem Gewinn zu hoch und bei hohem zu niedrig. Vereinfachung: Der eingegebene Gewinn gilt hier als zu versteuerndes Einkommen; Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und Verlustvorträge sind nicht abgezogen, die tatsächliche Steuer liegt daher in der Regel niedriger – für eine Rücklage die sichere Richtung. Gewerbesteuer ist nicht enthalten (Freibetrag 24.500 €, Anrechnung nach § 35 EStG). Die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung steht daneben, weil sie am Gewinn hängt und nach dem Steuerbescheid rückwirkend angepasst wird. Stand: 06.09.2026.

Rücklagequote vom Gewinn
monatlich beiseitelegen
Einkommensteuer
Soli und Kirchensteuer
noch offen nach Vorauszahlung
bleibt zum Leben

Gerechnet wird mit dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG für 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €), dem Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone nach dem Solidaritätszuschlaggesetz sowie der gewählten Kirchensteuer. Vereinfachung: Der eingegebene Gewinn wird als zu versteuerndes Einkommen behandelt. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Verlustvorträge und der Abzug der Vorsorgeaufwendungen sind nicht berücksichtigt – die tatsächliche Steuer liegt dadurch in aller Regel niedriger. Als Rücklage ist das die sichere Seite. Gewerbesteuer ist nicht enthalten; sie fällt erst über dem Freibetrag von 24.500 € an und wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet.

Alle hier verwendeten Rechtswerte mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum stehen offen im Register – Stand der Rechtswerte.

Wie viel muss ich zurücklegen?

Die zweithäufigste Ursache für Zahlungsschwierigkeiten bei Selbstständigen ist nicht ein ausbleibender Auftrag, sondern eine Steuernachzahlung, mit der niemand gerechnet hat – verbunden mit einer gleichzeitigen Anpassung der Vorauszahlungen. Dann trifft eine Nachzahlung für das Vorjahr auf eine erhöhte Vorauszahlung fürs laufende Jahr. Beides im selben Quartal.

Die Faustregel und warum sie nicht reicht

„30 bis 40 % beiseitelegen“ ist als Notbehelf brauchbar, aber der Steuersatz ist progressiv: Bei 30.000 € Gewinn liegt die Durchschnittsbelastung deutlich niedriger, bei 90.000 € deutlich höher. Wer pauschal rechnet, legt im ersten Fall zu viel und im zweiten zu wenig zurück – und merkt es erst am Bescheid.

Die Krankenversicherung gehört dazu

Bei freiwillig gesetzlich Versicherten richtet sich der Beitrag nach dem Gewinn und wird nach dem Steuerbescheid rückwirkend angepasst. Auch das ist eine Nachzahlung, die niemand auf dem Zettel hat. Deshalb steht sie in dieser Rechnung neben den Steuern.

Wohin mit der Rücklage

Auf ein getrenntes Konto, von dem nicht gezahlt wird. Eine Rücklage, die auf dem Geschäftskonto liegt, ist keine Rücklage, sondern ein Kontostand – und sie wird ausgegeben, weil sie da ist.

Häufige Fragen

Steuerrücklage – Fragen und Antworten

Wie viel Prozent soll ich für Steuern zurücklegen?

Das hängt vom Gewinn ab, weil der Einkommensteuertarif progressiv ist. Die verbreitete Faustregel von 30 bis 40 % ist ein Notbehelf: Bei niedrigem Gewinn legt man damit zu viel zurück, bei hohem zu wenig. Dieser Rechner ermittelt die Quote aus dem Tarif nach § 32a EStG statt aus einer Daumenregel.

Stand 

Warum liegt die tatsächliche Steuer meist niedriger als hier berechnet?

Weil der eingegebene Gewinn hier vereinfachend als zu versteuerndes Einkommen behandelt wird. In Wirklichkeit mindern Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und gegebenenfalls Verlustvorträge die Bemessungsgrundlage. Für eine Rücklage ist die Überschätzung die richtige Richtung — eine zu große Rücklage ist ein Luxusproblem, eine zu kleine nicht.

Stand 

Ist die Gewerbesteuer enthalten?

Nein. Sie fällt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften erst über dem Freibetrag von 24.500 € an und wird nach § 35 EStG in Höhe des Vierfachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei Hebesätzen bis rund 400 % gleicht sich das weitgehend aus; darüber bleibt eine Restbelastung.

Stand 

Warum steht die Krankenversicherung in dieser Rechnung?

Weil sie bei freiwillig gesetzlich Versicherten am Gewinn hängt und nach dem Steuerbescheid rückwirkend angepasst wird. Das ist eine zweite Nachzahlung, die im selben Zeitraum eintrifft wie die steuerliche — und die in fast keiner Rücklagenplanung vorkommt.

Stand 

Wie wirken die Vorauszahlungen?

Sie mindern die spätere Abschlusszahlung, weshalb der Rechner sie abzieht. Der Fallstrick liegt woanders: Steigt der Gewinn, setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen mit dem neuen Bescheid herauf — und zwar rückwirkend für das laufende Jahr. Dann treffen Nachzahlung und erhöhte Vorauszahlung im selben Quartal aufeinander.

Stand 

Wo soll die Rücklage liegen?

Auf einem getrennten Konto, von dem keine laufenden Zahlungen gehen. Eine Rücklage auf dem Geschäftskonto ist kein Rücklagenbestand, sondern ein Kontostand — und wird ausgegeben, weil sie sichtbar verfügbar ist.

Stand 

Rechnet PilotOS die Rücklage laufend mit?

Ja. Die Steuervorschau hebt den laufenden EÜR-Gewinn aufs Jahr hoch und ermittelt die voraussichtliche Belastung fortlaufend, statt einmal im Jahr. Die Rücklage lässt sich als eigene Position führen, damit sie in der Liquiditätsbetrachtung nicht als verfügbares Geld erscheint.

Stand 

Und jetzt?

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