Lohnpfändung · Fachbeitrag vom 06.09.2026

32,40 Euro, die niemandem auffallen.

Zum 1. Juli 2026 sind die Pfändungsfreigrenzen angehoben worden. Wer weiter mit den Vorjahreswerten rechnet, behält jeden Monat rund 32 Euro zu viel ein. Der Fehler ist besonders tückisch, weil er beide Seiten trifft, ohne dass eine davon ihn bemerken kann: Der Schuldner sieht nur eine Zahl auf der Abrechnung, der Arbeitgeber vertraut seinem Programm.

Zur Verwendung freigegeben. Zitieren mit Quellenangabe ist ausdrücklich erwünscht. Kurzprofile, Fakten und Bildmaterial stehen im Presseportal.

Für Leserinnen und Leser: selbst nachprüfen statt glauben. Jede Aussage in diesem Beitrag lässt sich am Programm selbst prüfen – ohne Zahlungsdaten und ohne automatische Verlängerung.

  • Online-Demo im Browser – sofort, ohne Installation, ohne Konto: pilotsuite.de/demo.html
  • Kostenlose Testversion herunterladen – Konto anlegen, im Konto die 30-Tage-Testlizenz anfordern, Paket für Windows, macOS oder Linux laden: pilotsuite.de/download.html
  • Die Übermittlung an ELSTER ist in der Testversion bewusst nicht freigeschaltet. Eine aus einem Testbestand abgesetzte Steueranmeldung wäre eine echte – und nicht rückholbar.
  • Nach 30 Tagen wird nichts abgebucht und nichts gelöscht: das Programm fällt auf die dauerhaft kostenlose Free-Lizenz zurück. Der Datenbestand bleibt als Datei auf dem eigenen Rechner liegen.

Die Werte

Mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80) gilt seit dem 1. Juli 2026:

Unpfändbarer Grundbetrag 1.587,40 Euro monatlich, vorher 1.555,00 Euro (§ 850c Abs. 1 ZPO). Erhöhung für die erste unterhaltsberechtigte Person 597,42 Euro, vorher 585,23 Euro; für jede weitere 332,83 Euro (§ 850c Abs. 2 ZPO). Der Betrag, ab dem der übersteigende Teil voll pfändbar ist, liegt bei 4.866,30 Euro (§ 850c Abs. 3 ZPO).

Für das Pfändungsschutzkonto gilt ein Grundschutz von 1.590 Euro nach § 899 Abs. 1 ZPO – ein anderer Wert als der Grundbetrag des § 850c. Die beiden werden regelmäßig verwechselt.

Allein beim Grundbetrag beträgt die Differenz 32,40 Euro im Monat. Bei einem Schuldner mit einer unterhaltsberechtigten Person kommen 12,19 Euro dazu.

Warum der Fehler nicht auffällt

Eine Pfändung läuft über Monate oder Jahre. Die Abrechnung sieht in jedem Monat gleich aus. Der Schuldner hat keine Vergleichsgröße, und der Arbeitgeber hat keinen Anlass, an einem Wert zu zweifeln, den sein Programm ausgibt.

Dazu kommt der Termin. Die Freigrenzen werden zum 1. Juli angepasst – also mitten im Jahr, außerhalb jedes üblichen Wartungsrhythmus. Wer seine Rechenwerte einmal jährlich zum Jahreswechsel pflegt, hat den Juli-Sprung strukturell nicht auf dem Zettel und arbeitet bis Dezember mit einem überholten Wert.

Wir kennen das nicht aus der Ferne: Unser eigener Pfändungsrechner rechnete nach dem 1. Juli 2026 zunächst mit den alten Zahlen weiter. Aufgefallen ist es beim Aufbau des Rechtswerte-Registers, nicht bei einer Sichtprüfung – die Ausgabe sah unverändert plausibel aus.

Die Konsequenz für den Arbeitgeber

Der Drittschuldner – also der Arbeitgeber – haftet für die richtige Berechnung. Wird zu wenig abgeführt, kann der Gläubiger nachfordern. Wird zu viel einbehalten, hat der Beschäftigte einen Anspruch gegen den Arbeitgeber.

Beides ist unangenehm, aber der zweite Fall ist der häufigere und der schlechtere: Er trifft jemanden, der ohnehin am Existenzminimum rechnet, und er trifft ihn still.

Was daraus für die Pflege von Rechenwerten folgt

Nicht der Turnus entscheidet, sondern der Stichtag. Rechtswerte springen an bekannten Terminen: Sozialversicherungsrechengrößen zum 1. Januar, Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli, der Basiszinssatz nach § 247 BGB zweimal jährlich, der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung mit Bekanntgabe bis zum 1. November.

Die richtige Frage lautet deshalb nicht „wann haben wir zuletzt geprüft“, sondern „wurde dieser Wert seit seinem letzten Stichtag bestätigt“. Genau so arbeitet unser Prüflauf: Er kennt zu jedem der 84 Werte im Register den Stichtag und meldet jeden, der seither nicht bestätigt wurde – zusammen mit jeder Seite, auf der eine überholte Zahl noch steht.

Für Lohnbüros ist der Merksatz einfacher: Zum 1. Juli gehört ein Termin in den Kalender, nicht ins Gefühl.

Nachprüfbar

Zahlen und Belege

Grundbetrag ab 01.07.20261.587,40 EUR (vorher 1.555,00 EUR)
Erste unterhaltsberechtigte Person597,42 EUR (vorher 585,23 EUR)
Jede weitere Person332,83 EUR
Voll pfändbar ab4.866,30 EUR
P-Konto-Grundschutz1.590,00 EUR, § 899 Abs. 1 ZPO
FundstellePfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80
Differenz beim Grundbetrag32,40 EUR je Monat
Anpassungstermin1. Juli, jährlich
Zitierfähig

Ein Absatz zum Übernehmen

„Die Freigrenzen springen zum 1. Juli – mitten im Jahr, außerhalb jedes Wartungsrhythmus. Wer seine Werte zum Jahreswechsel pflegt, rechnet bis Dezember mit einer überholten Zahl und behält jeden Monat rund 32 Euro zu viel ein. Unser eigener Rechner hat diesen Fehler gemacht.“

PilotOS, Herstellerangabe · Stand 6. September 2026

Quellenangabe zum Mitkopieren:

Quelle: PilotOS, https://pilotsuite.de/presse-pfaendung-im-lohnbuero.html (Stand 06.09.2026)

Dieser Absatz ist eine Aussage des Herstellers und zur wörtlichen Übernahme mit Quellenangabe freigegeben. Bei Veröffentlichung in anderen Medien gehört die vollständige Adresse dazu – auf unserer eigenen Seite ist sie überflüssig, außerhalb ist sie die einzige Verbindung zur Quelle.

Quellen und Stand

Stand dieses Beitrags: . Alle Rechtswerte stammen aus dem offenen Register von PilotOS und sind mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum unter Stand der Rechtswerte einsehbar.

Pressekontakt: PilotOS, Hinte (Niedersachsen) · pilotsuite.de/kontakt.html · Impressum · Testzugang und Bildmaterial auf Anfrage.

Dieser Beitrag im Netz: https://pilotsuite.de/presse-pfaendung-im-lohnbuero.html · Presseportal: pilotsuite.de/presse.html · Online-Demo: pilotsuite.de/demo.html · kostenlose Testversion: pilotsuite.de/download.html

Weitere Fachbeiträge

Eine falsche Zahl sieht aus wie eine richtige

Weiterlesen →

An jeder Antwort steht das Prüfdatum

Weiterlesen →

Das Register

Weiterlesen →