Wir wissen heute,
welche unserer Zahlen 2027 falsch werden.
Im Herbst 2026 laufen mehrere Gesetzgebungsverfahren gleichzeitig, deren Zahlen in jedem Lohn- und Steuerrechner stecken. Der übliche Umgang damit ist, sie irgendwann im Januar zu korrigieren. Wir gehen anders vor: Was sich absehbar ändert, steht mit dem Stand des Verfahrens und einem Prüftermin auf einer öffentlichen Beobachtungsliste – neben dem Wert, der bis dahin gilt.
Zur Verwendung freigegeben. Zitieren mit Quellenangabe ist ausdrücklich erwünscht. Kurzprofile, Fakten und Bildmaterial stehen im Presseportal.
Für Leserinnen und Leser: selbst nachprüfen statt glauben. Jede Aussage in diesem Beitrag lässt sich am Programm selbst prüfen – ohne Zahlungsdaten und ohne automatische Verlängerung.
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Der Unterschied zwischen gültig und angekündigt
Eine Zahl aus einem Referentenentwurf ist keine geltende Zahl. Ein Rechner, der sie bereits verwendet, rechnet falsch – nur eben in die andere Richtung als der veraltete. Beide Fehler haben dieselbe Ursache: Es wird nicht mitgeschrieben, in welchem Zustand sich ein Wert befindet.
Deshalb führt unser Register zwei getrennte Listen. Die erste enthält 84 Werte, jeweils mit Norm, Gültigkeit, Quelle und Prüfdatum; 83 davon sind heute in Kraft, einer gilt erst ab 2027. Die zweite enthält zehn Vorhaben, die kommen könnten, jeweils mit dem Stand des Verfahrens: angekündigt, Referentenentwurf, in Beratung, beschlossen. Ein Wert wandert erst dann von der zweiten in die erste Liste, wenn er verkündet ist.
Was auf der Beobachtungsliste steht (Stand 6. September 2026)
Minijob-Pauschsteuer. Im Reformpaket ist eine Anhebung der einheitlichen Pauschsteuer von 2 auf 5 Prozent genannt. Quelle ist bisher Fachpresse, kein Referentenentwurf. Gültig bleiben 2 Prozent. Prüftermin 1. Dezember 2026.
Einkommensteuertarif. Genannt werden ein höherer Grundfreibetrag, ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag und ein höheres Kindergeld mit Wirkung ab 2027 beziehungsweise 2028. Tarifeckwerte werden üblicherweise erst mit dem Jahressteuergesetz im Dezember verkündet.
Pflegereform 2027. Im Referentenentwurf steht eine Anhebung des Zuschlags für Kinderlose von 0,6 auf 0,7 Prozent. Beschlossen ist nichts.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag GKV. Wird jährlich bis zum 1. November für das Folgejahr im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Das ist ein Stichtag, kein Schätzwert.
Rentenpaket. Betroffen wäre der Beitragssatz – und damit mittelbar der Faktor F im Übergangsbereich, der aus der Summe aller Beitragssätze gebildet wird. Diese Kettenwirkung wird regelmäßig übersehen.
Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027. Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenzen, daraus abgeleitet die Grenze für die Familienversicherung. Regelvorgang im Herbst.
Geringfügigkeitsgrenze 2027. Sie folgt automatisch dem Mindestlohn. Bei 14,60 Euro ab 1. Januar 2027 ergibt die Formel 14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67, also 633 Euro. Rechnerisch sicher – und trotzdem erst mit der amtlichen Bekanntmachung zu übernehmen.
E-Rechnung und Kassenmeldung stehen ebenfalls auf der Liste, allerdings als geltendes Recht mit gestufter Anwendung.
Warum die Liste öffentlich ist
Ein Anbieter, der eine solche Liste führt, macht angreifbar, was sonst unsichtbar bliebe: dass in seiner Software Zahlen stecken, die sich ändern werden. Das ist bei jeder Software so. Der Unterschied ist, ob man es nachlesen kann.
Für Redaktionen ist die Liste ein Terminkalender: Sie nennt zu jedem Vorhaben den nächsten Prüftermin und die Stelle, an der die Änderung amtlich wird – Bundesanzeiger, BGBl., Verordnung. Damit lässt sich planen, wann ein Thema tatsächlich entschieden ist und nicht nur besprochen.
Vertrauensgrade, offen ausgewiesen
Wir kennzeichnen, worauf eine Angabe beruht. „Beschlossen“ ist etwas anderes als „im Referentenentwurf“, und beides ist etwas anderes als „in der Fachpresse genannt“. Die Anhebung der Minijob-Pauschsteuer führen wir ausdrücklich als Sekundärquelle – sie könnte anders kommen oder gar nicht.
Diese Kennzeichnung kostet nichts und verhindert die häufigste Form der Fehlinformation: die Wiedergabe eines Vorhabens als geltendes Recht.
Zahlen und Belege
| Geltende Werte im offenen Register | 84, je mit Norm, Gültigkeit, Quelle, Prüfdatum |
|---|---|
| Vorhaben auf der Beobachtungsliste | 10, je mit Verfahrensstand und Prüftermin |
| Minijob-Pauschsteuer | gültig 2 %, genanntes Vorhaben 5 % ab 2027 |
| Pflegezuschlag für Kinderlose | gültig 0,6 %, Referentenentwurf 0,7 % |
| Geringfügigkeitsgrenze 2027 | rechnerisch 633 Euro (14,60 × 130 ÷ 3) |
| Zusatzbeitrag GKV Folgejahr | Bekanntgabe bis 1. November im Bundesanzeiger |
| Stand dieser Übersicht | 6. September 2026 |
Ein Absatz zum Übernehmen
„Eine Zahl aus einem Referentenentwurf ist keine geltende Zahl. Wer sie schon verwendet, rechnet genauso falsch wie der, der die alte stehen lässt – nur in die andere Richtung. Deshalb führen wir zwei Listen: was gilt, und was kommen könnte, mit dem Stand des Verfahrens daneben.“
PilotOS, Herstellerangabe · Stand 6. September 2026
Quellenangabe zum Mitkopieren:
Quelle: PilotOS, https://pilotsuite.de/presse-reformherbst-welche-zahlen-2027-fallen.html (Stand 06.09.2026)
Dieser Absatz ist eine Aussage des Herstellers und zur wörtlichen Übernahme mit Quellenangabe freigegeben. Bei Veröffentlichung in anderen Medien gehört die vollständige Adresse dazu – auf unserer eigenen Seite ist sie überflüssig, außerhalb ist sie die einzige Verbindung zur Quelle.
Quellen und Stand
- Offenes Rechtswerte-Register mit Beobachtungsliste
- Cash.: Reformherbst 2026 – wer entlastet wird und wer mehr zahlt
- Techniker Krankenkasse: Pflegereform 2027 im Überblick
- § 8 Abs. 1a SGB IV, Geringfügigkeitsgrenze – Gesetzestext
Stand dieses Beitrags: . Alle Rechtswerte stammen aus dem offenen Register von PilotOS und sind mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum unter Stand der Rechtswerte einsehbar.
Pressekontakt: PilotOS, Hinte (Niedersachsen) · pilotsuite.de/kontakt.html · Impressum · Testzugang und Bildmaterial auf Anfrage.
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