Freiwillige GKV · Sätze 2026

Auch bei null Gewinn zahlst du auf 1.318 €.

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung rechnet nie mit weniger als der Mindestbemessungsgrundlage – unabhängig vom tatsächlichen Einkommen.

Mindestbemessung 1.318,33 €/Monat Mit/ohne Krankengeld wählbar Kinderlosenzuschlag berücksichtigt

Kurz gesagt: Selbstständige in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zahlen 2026 mindestens auf eine Bemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat – auch wenn das tatsächliche Einkommen niedriger ist. Der Beitragssatz beträgt 14,6 % plus durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % (zusammen 17,5 %) mit Krankengeldanspruch, beziehungsweise 16,9 % ohne Krankengeldanspruch (ermäßigter Beitragssatz, 0,6 Prozentpunkte niedriger). Die Pflegeversicherung kommt mit 3,6 % hinzu, für Kinderlose ab 23 Jahren mit einem Zuschlag von 0,6 Punkten auf 4,2 %. Daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestbeitrag von rund 270 bis 278 €, je nach gewählten Optionen – bei höherem Einkommen steigt der Beitrag proportional bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Stand: 11.09.2026.

Angewandte Bemessungsgrundlage
Krankenversicherung/Monat
Gesamtbeitrag/Monat

 

Werte 2026: Mindestbemessungsgrundlage 1.318,33 €/Monat (15.820 €/Jahr). Beitragssatz KV 14,6 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 % = 17,5 % (mit Krankengeld) bzw. 16,9 % (ohne, ermäßigter Satz). Pflegeversicherung 3,6 % bzw. 4,2 % für Kinderlose ab 23 Jahren.

Der Mindestbeitrag ist kein Verhandlungsspielraum

Anders als bei der privaten Krankenversicherung gibt es in der GKV keinen Tarif, der unter die Mindestbemessungsgrundlage rechnet. Wer im Gründungsjahr oder in einer schwachen Phase wenig verdient, zahlt trotzdem auf mindestens 1.318,33 € – das ist bei der Liquiditätsplanung eine feste Größe, keine variable.

Ermäßigter Satz nur ohne Krankengeldanspruch

Wer auf den Krankengeldanspruch verzichtet (was für viele Selbstständige ohne Angestellte im ersten Jahr Standard ist, da der Anspruch ohnehin erst nach sechs Wochen Krankheit greift), zahlt 0,6 Beitragspunkte weniger. Der Unterschied wirkt sich über zwölf Monate spürbar aus.

Erklärt

Wie sich der GKV-Mindestbeitrag zusammensetzt

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung berechnet den Beitrag nie unter der Mindestbemessungsgrundlage – selbst wer nachweislich weniger verdient, zahlt so, als hätte er dieses Mindesteinkommen erzielt. Erst wenn das tatsächliche beitragspflichtige Einkommen darüber liegt, wird mit dem echten Betrag gerechnet, bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung.

Formel: Bemessungsgrundlage = Maximum aus tatsächlichem beitragspflichtigem Monatseinkommen und der Mindestbemessungsgrundlage (1.318,33 €, 2026). Krankenversicherungsbeitrag = Bemessungsgrundlage × Beitragssatz (17,5 % mit Krankengeldanspruch bzw. 16,9 % ohne, ermäßigter Satz). Pflegeversicherungsbeitrag = Bemessungsgrundlage × 3,6 % (bzw. 4,2 % für Kinderlose ab 23 Jahren). Gesamtbeitrag = Krankenversicherung + Pflegeversicherung.

Rechenbeispiel 1: Eine Grafikdesignerin im ersten Gründungsjahr weist laut vorläufiger Einkommensteuer-Vorauszahlung nur 900 € beitragspflichtiges Monatseinkommen nach, verzichtet auf den Krankengeldanspruch (16,9 %) und hat ein Kind (Pflege 3,6 %). Weil 900 € unter der Mindestbemessungsgrundlage liegen, rechnet die Kasse trotzdem mit 1.318,33 €: Krankenversicherung 1.318,33 € × 16,9 % = 222,80 €, Pflegeversicherung 1.318,33 € × 3,6 % = 47,46 €, zusammen 270,26 € im Monat – unabhängig davon, dass ihr tatsächliches Einkommen nur 900 € beträgt.

Rechenbeispiel 2 (Randfall – gut verdienend mit Krankengeld): Ein IT-Berater erzielt 4.500 € beitragspflichtiges Monatseinkommen, ist kinderlos und über 23 Jahre (Pflege 4,2 %) und behält bewusst den Krankengeldanspruch als Wahltarif (17,5 %). Da 4.500 € deutlich über der Mindestbemessungsgrundlage liegen, wird mit dem tatsächlichen Einkommen gerechnet: Krankenversicherung 4.500 € × 17,5 % = 787,50 €, Pflegeversicherung 4.500 € × 4,2 % = 189,00 €, zusammen 976,50 € im Monat – mehr als das Dreieinhalbfache des Mindestbeitrags aus Beispiel 1, weil hier tatsächlich verdient statt nur die Mindestgrenze gezahlt wird.

Der Unterschied zwischen beiden Beispielen zeigt, warum die Mindestbemessungsgrundlage gerade für Gründer in schwachen Monaten eine harte Fixkosten-Position ist: Sie fällt unabhängig vom tatsächlichen Umsatz an und lässt sich nur durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung oder durch höheres nachgewiesenes Einkommen umgehen.

In der Praxis

Vom Mindestbeitrag zur Liquiditätsplanung

Der GKV-Mindestbeitrag ist eine Fixkosten-Position, die unabhängig von der Auftragslage jeden Monat fällig wird – gerade im Gründungsjahr oft die größte Belastung neben der Miete. Wer ihn nicht von Anfang an einplant, gerät schnell in Liquiditätsengpässe, sobald die erste echte Beitragsrechnung der Kasse kommt.

In PilotOS übernimmst du den hier berechneten Monatsbeitrag direkt in die Steuer- und Versicherungsrücklage: Zusammen mit der voraussichtlichen Einkommensteuer wird daraus eine monatliche Sparquote im Finanz-Cockpit, die automatisch zur Seite gelegt wird, bevor der Rest als frei verfügbarer Gewinn ausgewiesen wird. Ändert sich das nachgewiesene Einkommen, aktualisiert sich die Rücklage entsprechend – lokal berechnet, ohne dass Einkommensdaten das Gerät verlassen.

Fehlerquellen

Häufige Fehler bei der Beitragsberechnung

1. Mindestbeitrag mit dem tatsächlichen Gewinn verwechselt: Wer im Businessplan mit seinem realen (niedrigen) Gewinn kalkuliert, ohne die Mindestbemessungsgrundlage zu kennen, wird von der ersten Beitragsrechnung der Kasse überrascht – die Differenz zu 1.318,33 € wird trotzdem fällig.

2. Allgemeinen und ermäßigten Beitragssatz verwechselt: 14,6 % gilt nur mit Krankengeldanspruch, ohne Anspruch der um 0,6 Punkte niedrigere Satz von 14,0 %. Wer den falschen Satz ansetzt, verkalkuliert sich um mehrere Euro im Monat.

3. Kinderlosenzuschlag bei der Pflegeversicherung übersehen: Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 4,2 % statt 3,6 % Pflegeversicherung – ein Unterschied von 0,6 Punkten, der bei der Jahresplanung häufig fehlt.

4. Durchschnittlichen Zusatzbeitrag als festen Wert angenommen: Die tatsächliche Krankenkasse kann deutlich vom bundesweiten Schnitt (2,9 %) abweichen – von 2,69 % (TK) bis über 3,2 % bei anderen großen Kassen. Ein Kassenvergleich lohnt sich vor der Wahl.

5. Beitragsbemessungsgrenze bei steigendem Einkommen ignoriert: Wer annimmt, der Beitrag wachse unbegrenzt proportional zum Gewinn, plant seine Rücklage bei sehr hohem Einkommen zu großzügig – oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung steigt der Beitrag nicht weiter.

Häufige Fragen

GKV-Mindestbeitrag-Rechner – Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Mindestbemessungsgrundlage 2026?

1.318,33 € im Monat (15.820 € im Jahr) – eine Steigerung von 5,61 % gegenüber 2025 (vorher 258,13 € Mindestbeitrag ohne Krankengeld).

Stand 

Was ist der Unterschied zwischen 14,6 % und 16,9 %?

14,6 % ist der allgemeine Beitragssatz. Ohne Krankengeldanspruch gilt der um 0,6 Punkte ermäßigte Satz von 14,0 %, zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 % ergibt das 16,9 %.

Stand 

Muss ich den Zusatzbeitrag meiner Kasse verwenden?

Der Rechner nutzt den bundesweiten Durchschnitt von 2,9 %. Die tatsächliche Kasse kann einen höheren oder niedrigeren Zusatzbeitrag verlangen.

Stand 

Was bedeutet der Kinderlosenzuschlag?

Wer 23 Jahre oder älter und kinderlos ist, zahlt 0,6 Beitragspunkte mehr Pflegeversicherung (4,2 % statt 3,6 %).

Stand 

Gilt für Existenzgründer ein reduzierter Beitrag?

Eine allgemeine Gründungsermäßigung auf die Mindestbemessungsgrundlage selbst gibt es aktuell nicht; entscheidend bleibt allein das nachgewiesene Einkommen im Verhältnis zur Mindestgrenze.

Stand 

Steigt der Beitrag automatisch mit dem Gewinn?

Ja, proportional zum nachgewiesenen Einkommen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung.

Stand 

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag bei den großen Krankenkassen wirklich?

Der Zusatzbeitrag schwankt 2026 spürbar: TK 2,69 %, DAK-Gesundheit 3,20 %, Barmer 3,29 % (Stand Juli 2026), im bundesweiten Schnitt aller Kassen 2,9 %. Ein Kassenvergleich lohnt sich, weil die Differenz von bis zu 0,6 Punkten direkt auf den Monatsbeitrag durchschlägt.

Stand 

Zahlen Mitglieder der Künstlersozialkasse denselben Mindestbeitrag?

Nein. Über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversicherte Künstler und Publizisten zahlen ihren KV-/PV-Beitrag wie Arbeitnehmer nur zur Hälfte selbst; die andere Hälfte trägt die KSK aus der Künstlersozialabgabe der Auftraggeber. Dieser Rechner bildet den vollen Beitrag für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige ohne KSK-Mitgliedschaft ab.

Stand 

Was passiert, wenn ich in die private Krankenversicherung wechsle?

Die PKV kennt keine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage – der Beitrag richtet sich dort nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif und kann sowohl niedriger als auch deutlich höher liegen als der GKV-Mindestbeitrag. Ein Wechsel zurück in die GKV ist als Selbstständiger ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Stand 

Und jetzt?

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