§ 3 Nr. 72 EStG · § 12 Abs. 3 UStG

Wann hat sich das Dach bezahlt gemacht?

Amortisationsdauer und jährlicher Vorteil aus Eigenverbrauch und Einspeisevergütung – plus Einordnung, ob die Anlage steuerfrei bleibt.

Amortisation in Jahren Eigenverbrauch + Einspeisung steuerfrei bis 30 kWp

Kurz gesagt: Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp sind bei Gebäuden mit einer Wohn- oder Gewerbeeinheit nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei, Kauf und Installation nach § 12 Abs. 3 UStG zum Nullsteuersatz. Wirtschaftlich hängt der Ertrag außer von der Anlagengröße auch von Ausrichtung, Verschattung und einem eventuellen Batteriespeicher ab; dieser Rechner bildet das ab und rechnet zusätzlich einen Kapitalwert über 25 Jahre – mit Strompreissteigerung, Modulalterung und dem Wechsel von der garantierten EEG-Vergütung (20 Jahre) auf einen geschätzten Marktpreis danach. Wichtiger Hinweis: Für Neuanlagen ab 2027 plant die Bundesregierung eine grundlegende Reform der Einspeisevergütung (Kabinettsbeschluss 29.07.2026, noch kein Gesetz) – Details dazu unten und in der FAQ. Stand: 12.09.2026.

Anlage

Kosten

Verbrauch & Strompreis

Einspeisung & Vergütung

Ertrag Jahr 1 (kWh)
Vorteil Jahr 1
Amortisation (einfach)
Kapitalwert über 25 Jahre
Autarkiegrad Jahr 1
Investition gesamt

 

Einspeisevergütung und Marktpreis-Schätzung bitte an aktuelle Werte anpassen. Eigenverbrauchsquote, Verschattungsstufen, Modulalterung (0,5 %/Jahr) und Marktpreis-Schätzung sind redaktionell festgelegte Erfahrungswerte, keine amtlichen Werte – für eine exakte Simulation braucht es ein echtes Lastprofil (z. B. HTW-Berlin-Rechner).

Hinweis zur EEG-Reform 2027: Dieser Rechner rechnet mit der heute geltenden Rechtslage (20 Jahre garantierte Einspeisevergütung, § 25 EEG). Für Anlagen, die erst ab 2027 ans Netz gehen, plant die Bundesregierung eine auf maximal 36 Monate befristete Übergangszahlung statt der 20 Jahre – Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026, noch kein Gesetz. Details in der FAQ unten.

Ausrichtung, Speicher und Vergütungsdauer entscheiden über den realen Vorteil

Weil die Einspeisevergütung seit Jahren sinkt, während Strompreise für Endkunden strukturell höher liegen, ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde in aller Regel deutlich mehr wert als jede eingespeiste. Ein hoher Eigenverbrauchsanteil – etwa durch Batteriespeicher, Wärmepumpe oder zeitversetzten Verbrauch – verkürzt die Amortisationsdauer spürbar stärker als eine größere Anlage mit überwiegender Einspeisung. Ausrichtung und Verschattung wirken direkt auf den Ertrag: Eine Ost-West-Anlage liefert rund 80 % dessen, was dieselbe Anlage nach Süden ausgerichtet erzeugen würde – oft trotzdem wirtschaftlich sinnvoll, weil sie den Ertrag gleichmäßiger über den Tag verteilt und morgens wie abends mehr Eigenverbrauch ermöglicht.

Die 30-kWp-Grenze gilt pro Gebäude mit einer Einheit

Bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien mit nur einer Wohn- oder Gewerbeeinheit ist die 30-kWp-Grenze eine Alles-oder-nichts-Grenze für die gesamte Anlage, keine Freigrenze für die ersten 30 kWp. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden gelten abweichende Grenzen je Einheit – hier lohnt sich vor der Planung eine steuerliche Einzelprüfung.

Erklärt

Wie sich der jährliche Vorteil und die Amortisation berechnen

Der Jahresertrag ergibt sich aus der Anlagengröße, einem Süd-Referenzertrag von rund 1.000 kWh je kWp und den Abschlägen für Ausrichtung und Verschattung: Ertrag Jahr 1 (kWh) = kWp × 1.000 × Ausrichtungsfaktor × Verschattungsfaktor. Vom Ertrag geht ein fester Eigenverbrauchsanteil (28 % ohne, 60 % mit Speicher, je nach Voreinstellung) in den Eigenverbrauch, der Rest wird eingespeist. Der wirtschaftliche Vorteil im ersten Jahr ist wie bisher Eigenverbrauch × Strompreis + Einspeisung × Einspeisevergütung, die einfache Amortisation weiterhin Investition ÷ Vorteil Jahr 1. Neu ist die 25-Jahres-Betrachtung: Jahr für Jahr sinkt der Ertrag um 0,5 % (Modulalterung), der Strompreis steigt mit der hinterlegten jährlichen Preissteigerung, ab Jahr 21 ersetzt die Marktpreis-Schätzung die auf 20 Jahre befristete EEG-Vergütung (§ 25 EEG), und in Jahr 15 wird einmalig die Rücklage für den Wechselrichtertausch abgezogen. Die Summe der so berechneten 25 Jahrescashflows, abgezinst mit dem Kalkulationszins, minus der Investition ergibt den Kapitalwert: Kapitalwert = Σt=1..25 Cashflowt ÷ (1 + Zins)t − Investition. Ein positiver Kapitalwert bedeutet: Die Anlage schlägt die alternative Anlage des Kapitals zum gewählten Zinssatz über die volle Laufzeit.

Rechenbeispiel 1 (Südausrichtung, kein Speicher): Eine 10-kWp-Anlage nach Süden (Ausrichtungsfaktor 1,00, keine Verschattung) kostet 10.150 € (Fraunhofer-ISE-Durchschnitt § 12 Abs. 3 UStG-Nullsteuersatz, Stand März 2026) und erzeugt im ersten Jahr 10.000 kWh. Ohne Speicher werden 28 % (2.800 kWh) selbst verbraucht; bei 32 ct/kWh Strompreis ergibt das 896,00 € Ersparnis. Die restlichen 7.200 kWh werden zu 7,70 ct/kWh eingespeist (554,40 €). Zusammen ein Vorteil von 1.450,40 € im Jahr 1, Amortisation 10.150 € ÷ 1.450,40 € = rund 7,0 Jahren, Autarkiegrad im ersten Jahr 2.800 ÷ 4.900 kWh Verbrauch = 57,1 %. Rechnet man alle 25 Jahre mit 5 % Strompreissteigerung, 0,5 % Modulalterung pro Jahr, einer Rücklage von 1.500 € für den Wechselrichtertausch in Jahr 15 und ab Jahr 21 einer Marktpreis-Schätzung von 4,5 ct/kWh statt der EEG-Vergütung durch, ergibt sich bei 4 % Kalkulationszins ein Kapitalwert von rund 19.602 € (undiskontierte Summe aller 25 Jahresvorteile abzüglich Investition: rund 40.172 €).

Rechenbeispiel 2 (Randfall Ost-West mit leichter Verschattung und Speicher): Eine kleinere 8-kWp-Anlage nach Ost-West (Ausrichtungsfaktor 0,80) mit leichter Verschattung (Faktor 0,95) und 8-kWh-Speicher kostet 8.120 € Anlage plus 4.200 € Speicher (525 €/kWh) = 12.320 € gesamt und erzeugt im ersten Jahr nur 6.080 kWh (8 × 1.000 × 0,80 × 0,95). Dank Speicher werden 60 % (3.648 kWh) selbst verbraucht; bei 34 ct/kWh Strompreis ergibt das 1.240,32 € Ersparnis. Die restlichen 2.432 kWh werden zu 7,70 ct/kWh eingespeist (187,26 €). Zusammen ein Vorteil von 1.427,58 € im Jahr 1, Amortisation 12.320 € ÷ 1.427,58 € = rund 8,6 Jahren, Autarkiegrad 3.648 ÷ 6.125 kWh Verbrauch = 59,6 %. Über 25 Jahre und 4 % Kalkulationszins ergibt sich ein Kapitalwert von rund 20.998 € (undiskontierte Summe: rund 45.330 €) – trotz kleinerer Anlage und schlechterer Ausrichtung höher als im ersten Beispiel, weil der Speicher die Eigenverbrauchsquote von 28 auf 60 % mehr als verdoppelt.

Der Vergleich zeigt den zentralen Hebel des neuen Modells: Ausrichtung und Verschattung bestimmen den Ertrag, aber der Speicher bestimmt, wie viel von diesem Ertrag zum vollen Strompreis statt zur deutlich niedrigeren Einspeisevergütung verrechnet wird – und das wiegt langfristig oft schwerer als ein paar Prozent mehr oder weniger Südausrichtung.

In der Praxis

Von der Ertragsrechnung zur Anlagenbuchhaltung

Sobald die Anlage läuft, erkennt PilotOS Gutschriften des Netzbetreibers beim Kontoauszug-Import automatisch anhand hinterlegter Muster (Einspeisevergütung, Netzbetreiber-Bezeichnungen) und ordnet sie der Einnahmekategorie „Einspeisevergütung/PV“ zu – getrennt von Gutschriften und Erstattungen, mit denen sie sonst leicht verwechselt werden. Im Immobilien- und Anlagenmodul läuft die Investitionssumme parallel in die AfA-Übersicht ein, damit Ertrag und Abschreibung im selben System zusammenlaufen.

Weil Anlagen bis 30 kWp nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sind, markiert PilotOS diese Erträge entsprechend, damit sie nicht versehentlich in eine steuerpflichtige Gewinnermittlung einfließen – und weist bei Überschreiten der Grenze auf die dann nötige reguläre Veranlagung hin.

Einspeisevergütungssätze, Anlagen- und Speicherkosten sowie der Marktwert Solar ändern sich laufend. PilotOS pflegt diese Werte deshalb nicht in der Rechnerseite selbst, sondern in einem zentralen, geprüften Werteregister, das automatisiert auf Fälligkeit überwacht wird – für die hier verwendeten PV-Werte alle zwei Monate.

Fehlerquellen

Häufige Fehler bei der PV-Kalkulation

1. Die 30-kWp-Grenze als Freibetrag statt als Freigrenze missverstehen: Bei Überschreiten entfällt die Steuerbefreiung für die gesamte Anlage, nicht nur für den übersteigenden Teil – ein Alles-oder-nichts-Prinzip, das bei der Anlagenplanung leicht übersehen wird.

2. Eigenverbrauchsanteil zu optimistisch schätzen: Ohne Betrachtung des tatsächlichen Lastprofils, eines Batteriespeichers oder einer Wärmepumpe wird der Eigenverbrauch häufig überschätzt – die Amortisationsdauer fällt dann in der Realität länger aus als kalkuliert.

3. Mit veralteter Einspeisevergütung rechnen: Der Satz sinkt für neu in Betrieb gehende Anlagen halbjährlich (zuletzt zum 1. August 2026 auf 7,70 ct/kWh Teileinspeisung bzw. 12,22 ct/kWh Volleinspeisung bis 10 kWp). Wer mit älteren, höheren Sätzen kalkuliert, überschätzt den Einspeiseanteil des Vorteils.

4. Wartungs- und Ersatzkosten ausblenden: Versicherung, gelegentliche Reinigung und ein Wechselrichtertausch nach rund 10 bis 15 Jahren schmälern den Vorteil über die Nutzungsdauer, werden in einfachen Amortisationsrechnungen aber häufig komplett vergessen.

5. Abweichende kWp-Grenzen bei Mehrfamilienhäusern übersehen: Die 30-kWp-Grenze gilt pro Gebäude mit einer Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bei Gebäuden mit mehreren Einheiten gelten abweichende Grenzen je Einheit – hier lohnt sich vor der Planung eine steuerliche Einzelprüfung, statt die Grenze pauschal auf die Gesamtanlage anzuwenden.

6. Feste Eigenverbrauchsquote (28 %/60 %) für das eigene Haus übernehmen: Diese Werte sind redaktionelle Erfahrungswerte für ein typisches Einfamilienhaus – ein Zwei-Personen-Haushalt tagsüber außer Haus liegt real oft darunter, ein Haushalt mit Wärmepumpe und E-Auto-Ladung tagsüber deutlich darüber. Ohne echtes Lastprofil (z. B. per HTW-Berlin-Rechner oder Energieberater) bleibt jede Kalkulation eine Annäherung.

7. Kabinettsbeschluss zur EEG-Reform 2027 mit geltendem Recht verwechseln: Die geplante Verkürzung der Vergütungsdauer auf maximal 36 Monate für Neuanlagen ist Stand 12.09.2026 ein Kabinettsbeschluss, kein Gesetz – Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Details können sich ändern. Bereits ans Netz gegangene Bestandsanlagen sind ohnehin nicht betroffen und behälten ihre 20-Jahres-Garantie. Wer heute für eine 2027 geplante Neuanlage mit den heutigen 20 Jahren Volllaufzeit rechnet, riskiert eine deutlich zu optimistische Kalkulation.

8. Marktpreis-Schätzung für die Jahre 21–25 zu hoch ansetzen: Der Marktwert Solar ist strukturell rückläufig (Jahresdurchschnitt 2025: 4,508 ct/kWh, einzelne Monate 2026 unter 2 ct/kWh) und künftig zusätzlich durch das steigende PV-Angebot zur Mittagszeit unter Druck. Wer hier pauschal die heutige Einspeisevergütung fortschreibt statt einen realistisch niedrigeren Marktpreis anzusetzen, überschätzt den Kapitalwert der letzten fünf Betriebsjahre.

Häufige Fragen

Photovoltaik-Rechner – Fragen und Antworten

Bis zu welcher Anlagengröße ist Photovoltaik steuerfrei?

Bis 30 kWp bei Gebäuden mit einer Wohn- oder Gewerbeeinheit (§ 3 Nr. 72 EStG), insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem.

Stand 

Gilt der Nullsteuersatz auch für die Installation?

Ja, § 12 Abs. 3 UStG umfasst Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf oder in der Nähe von Wohngebäuden mit 0 % Umsatzsteuer.

Stand 

Muss ich trotz Steuerbefreiung eine Steuererklärung abgeben?

Für die steuerfreien PV-Erträge selbst nicht gesondert, andere Einkünfte bleiben davon unberührt – im Zweifel beim Finanzamt oder einem Steuerberater absichern.

Stand 

Was ist wichtiger für die Amortisation: Eigenverbrauch oder Einspeisung?

In aller Regel der Eigenverbrauch, weil der ersparte Strompreis meist deutlich über der aktuellen Einspeisevergütung und erst recht über dem Marktpreis nach Ablauf der Festvergütung liegt.

Stand 

Was passiert bei mehr als 30 kWp?

Die Steuerbefreiung entfällt für die gesamte Anlage, nicht nur für den übersteigenden Teil – ab da ist der Betrieb der Anlage regulär gewerblich zu veranlagen.

Stand 

Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung 2026 genau?

Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen 1. August 2026 und 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, gelten 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bzw. 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung; für den 10 bis 40 kWp umfassenden Anlagenteil sind es 6,66 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 10,24 ct/kWh (Volleinspeisung) (Quelle: voltaplan.de, Stand 09.09.2026; gegengeprüft mit reduco.ai und photovoltaik4all.de).

Stand 

Lohnt sich Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung mehr?

Die reine Vergütung pro Kilowattstunde ist bei Volleinspeisung höher (12,22 ct/kWh gegenüber 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung, Stand 2026), doch bei der üblichen Überschusseinspeisung mit Eigenverbrauch entfällt zusätzlich der ersparte Strombezugspreis von häufig über 30 ct/kWh – wirtschaftlich ist die Überschusseinspeisung mit hohem Eigenverbrauch deshalb in den meisten Haushalten im Vorteil.

Stand 

Wie lange läuft die einmal zugesagte Förderung – gilt das auch für neue Anlagen?

Für Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen: ja, der bei Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz ist für 20 Kalenderjahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres gesetzlich garantiert (§ 25 EEG). Für Anlagen, die danach ans Netz gehen, plant die Bundesregierung eine grundlegende Änderung – siehe die nächste Frage.

Stand 

Was ändert sich durch die geplante EEG-Reform 2027?

Das Bundeskabinett hat am 29.07.2026 eine EEG-Novelle beschlossen, die die feste 20-Jahres-Einspeisevergütung für neue Solaranlagen unter 25 kW schrittweise abschafft: Neuanlagen erhalten je nach Inbetriebnahmejahr nur noch eine auf maximal 36 Monate befristete Übergangszahlung (rund 5,2 ct/kWh, degressiv), gestaffelt nach Anlagengröße (2027 bis 50 kW, 2028 bis 25 kW, 2029 bis 7 kW, ab 2030 entfällt die Übergangszahlung ganz) – danach ist Direktvermarktung zum Börsenpreis vorgesehen. Bestandsanlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, behalten die volle 20-Jahres-Garantie zum damals geltenden Satz. Wichtig: Das ist ein Kabinettsbeschluss, noch kein Gesetz – Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Details können sich ändern (Quelle: bundesregierung.de, 29.07.2026; Detailzahlen zu Frist und Übergangssatz laut enerix.de, verbraucherzentrale-energieberatung.de und reduco.ai, Stand August 2026 – noch nicht amtlich in gleicher Präzision bestätigt). Dieser Rechner rechnet mit der heute geltenden Rechtslage (20 Jahre Festvergütung) und zeigt die Reform nur als Hinweis, solange sie nicht beschlossenes Gesetz ist.

Stand 

Wie stark mindern Ausrichtung und Verschattung den Ertrag?

Bezogen auf eine optimale Südausrichtung bei 30–40° Dachneigung (100 %) liefert Südost/Südwest rund 94 %, Ost/West rund 80 % und Nord rund 54 % Ertrag (eigene PVGIS-5.3-Referenzrechnung für die geografische Mitte Deutschlands, Quelle: solaranlage-ratgeber.de). Verschattung wirkt zusätzlich und oft überproportional: Schon ein dauerhaft verschatteter Teilbereich eines Modulstrings kann einen mehr als doppelt so hohen Ertragsverlust verursachen, wie sein Flächenanteil vermuten lässt (Quelle: photovoltaik.info). Die in diesem Rechner hinterlegten Verschattungsstufen (leicht/mittel/stark) sind deshalb eine grobe, redaktionell festgelegte Näherung – für eine genaue Prognose braucht es eine 3D-Verschattungssimulation.

Stand 

Wie hoch ist die Eigenverbrauchsquote mit und ohne Speicher realistisch?

Ohne Batteriespeicher liegt sie meist bei 15 bis 30 %, unter günstigen Bedingungen (kleine Anlage, hoher Tagesverbrauch) bis knapp 40 %. Mit Speicher steigt sie auf häufig 50 bis 80 %, in vielen Einfamilienhäusern 60 bis 65 % (Quelle: enerix.de). Beides sind grobe Erfahrungswerte ohne echtes Lastprofil – bei einer im Verhältnis zum Verbrauch groß dimensionierten Anlage kann der tatsächliche Autarkiegrad höher ausfallen, als die reine Eigenverbrauchsquote vermuten lässt. Für eine minutengenaue Simulation empfiehlt sich der PV-Rechner der HTW Berlin.

Stand 

Was ist der Unterschied zwischen Amortisationsdauer und Kapitalwert bei diesem Rechner?

Die Amortisationsdauer ist die Investitionssumme geteilt durch den Vorteil im ersten Jahr – einfach, aber sie ignoriert Strompreissteigerung, Modul-Alterung, den Wegfall der Festvergütung nach 20 Jahren und den Zeitwert des Geldes. Der Kapitalwert (Net Present Value) rechnet alle 25 Jahre einzeln durch – mit jährlicher Strompreissteigerung, rund 0,5 % Ertragsminderung durch Modulalterung, dem Wechsel von EEG-Vergütung auf Marktpreis nach Jahr 20 und den Wechselrichter-Ersatzkosten – und zinst das Ergebnis mit dem eingestellten Kalkulationszins auf heute ab. Ist er positiv, verdient die Anlage mehr als dieser Zins.

Stand 

Warum wird nach Jahr 20 mit dem Marktpreis statt der EEG-Vergütung gerechnet?

Weil die gesetzliche Förderdauer nach § 25 EEG 20 Kalenderjahre zuzüglich Inbetriebnahmejahr beträgt. Danach muss der eingespeiste Strom direkt vermarktet werden, zu einem Preis, der sich am Marktwert Solar der Strombörse orientiert. Dieser Marktwert ist deutlich niedriger als die heutige EEG-Vergütung und stark schwankend – der Jahresdurchschnitt 2025 lag bei rund 4,51 ct/kWh, mit Monatswerten zwischen 1,3 und 11,0 ct/kWh im bisherigen Jahr 2026 (Quelle: netztransparenz.de, zitiert nach logicenergy.de und sunshineenergy.de, Stand August 2026). Strukturell sinkt dieser Wert sogar tendenziell weiter, weil an sonnigen Mittagen inzwischen so viel Solarstrom gleichzeitig einspeist, dass die Börsenpreise in dieser Zeit oft nahe null oder negativ sind. Der im Rechner hinterlegte Schätzwert ist deshalb bewusst vorsichtig und editierbar.

Stand 

Und jetzt?

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Dieser Rechner arbeitet mit den Annahmen, die du eingetippt hast. PilotOS rechnet dieselbe Formel über deine tatsächlichen Buchungen – lokal auf deinem Rechner, ohne dass eine Zahl das Haus verlässt.

Der Free-Tarif ist dauerhaft kostenlos. Kein Konto nötig, um die Rechner zu benutzen.