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Warum zahle ich Gewerbesteuer, wenn sie doch angerechnet wird?

Antwort: Weil die Anrechnung gedeckelt ist. Nach § 35 Abs. 1 EStG wird das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet – höchstens jedoch die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und höchstens die anteilige Einkommensteuer. Bei einem Hebesatz von genau 400 % entspricht die Gewerbesteuer exakt dem Vierfachen des Messbetrags, dann gleicht sich beides aus. Liegt der Hebesatz deiner Gemeinde bei 490 %, bleiben 90 Prozentpunkte übrig, für die es keine Anrechnung gibt. Diese Differenz ist echte Zusatzbelastung – und sie hängt allein davon ab, wo dein Betrieb sitzt. Stand: 06.09.2026.

Die Rechnung im Einzelnen

Der Gewerbeertrag abzüglich des Freibetrags von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG) wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert – das ergibt den Messbetrag. Der Messbetrag mal Hebesatz ist die Gewerbesteuer. Angerechnet wird das Vierfache des Messbetrags, also die Gewerbesteuer bei einem gedachten Hebesatz von 400 %.

Bei 120.000 € Gewinn beträgt der Messbetrag 3.342,50 €. Bei einem Hebesatz von 490 % sind das 16.378 € Gewerbesteuer, angerechnet werden 13.370 € – die Differenz von rund 3.000 € bleibt.

Die zweite Deckelung, die seltener auffällt

Angerechnet wird höchstens die anteilige Einkommensteuer, die auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Wer wenig Einkommensteuer zahlt – etwa wegen Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder hoher Sonderausgaben –, hat weniger, wovon angerechnet werden kann. Die Gewerbesteuer bleibt trotzdem in voller Höhe fällig. In Verlustjahren läuft die Anrechnung ins Leere.

Was daraus folgt

Der Hebesatz der Gemeinde ist eine harte Standortkennzahl, keine Formalie. Zwischen einer Gemeinde mit 350 % und einer mit 500 % liegen bei 120.000 € Gewinn rund 5.000 € pro Jahr – dauerhaft. Bei einer Betriebsverlegung oder der Wahl eines zweiten Standorts gehört diese Zahl in die Rechnung.

Kapitalgesellschaften haben die Anrechnung gar nicht

§ 35 EStG gilt nur für die Einkommensteuer. Eine GmbH zahlt Gewerbesteuer in voller Höhe zusätzlich zur Körperschaftsteuer, und sie hat auch den Freibetrag von 24.500 € nicht. Das ist einer der Gründe, warum die GmbH bei kleinen Gewinnen steuerlich selten die bessere Wahl ist.

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Unterschied pro Jahr
Belastung Einzelunternehmen
Belastung GmbH
privat verfügbar (Einzelunt.)
privat verfügbar (GmbH)
in der GmbH verblieben

 

Gerechnet wird: Einzelunternehmen mit Gewerbesteuer-Freibetrag 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG), Messzahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG), Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) und Anrechnung des Vierfachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer (§ 35 Abs. 1 EStG), begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. GmbH mit Gewerbesteuer ohne Freibetrag, Körperschaftsteuer 15 % (§ 23 KStG), Solidaritätszuschlag 5,5 % und Abgeltungsteuer 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag auf die Ausschüttung. Nicht berücksichtigt: Sozialversicherung, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, Teileinkünfteverfahren, Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG, Gründungs- und laufende Mehrkosten der GmbH. Die Rechnung zeigt die steuerliche Richtung, nicht die vollständige Entscheidung.

Alle hier verwendeten Rechtswerte mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum stehen offen im Register – Stand der Rechtswerte.

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Was noch dazugehört

Weitere Fragen dazu

Bei welchem Hebesatz gleicht sich die Gewerbesteuer genau aus?

Bei 400 %. Dann entspricht die gezahlte Gewerbesteuer exakt dem Vierfachen des Messbetrags, das angerechnet wird. Darunter entsteht sogar ein kleiner rechnerischer Überhang, der aber nicht ausgezahlt wird — angerechnet wird höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer.

Stand 

Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?

Auf der Website der Gemeinde oder im Gewerbesteuerbescheid. Die Spanne in Deutschland reicht von rund 200 % in einzelnen kleinen Gemeinden bis über 500 % in Großstädten. Der Unterschied ist bei nennenswerten Gewinnen vierstellig pro Jahr.

Stand 

Gilt der Freibetrag von 24.500 € für alle?

Nein, nur für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Freiberufler zahlen gar keine Gewerbesteuer, solange sie nicht gewerblich tätig werden.

Stand 

Was passiert in einem Verlustjahr?

Dann fällt in der Regel keine Gewerbesteuer an, weil der Gewerbeertrag negativ ist — und die Anrechnung geht ins Leere, weil es keine Einkommensteuer gibt, auf die angerechnet werden könnte. Ein nicht genutzter Anrechnungsbetrag ist verloren; er lässt sich nicht vortragen.

Stand 

Kann ich der Gewerbesteuer entgehen?

Freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG unterliegt ihr nicht. Die Abgrenzung ist allerdings streng, und schon eine kleine gewerbliche Tätigkeit kann bei Personengesellschaften die gesamten Einkünfte infizieren. Wer an dieser Grenze arbeitet, klärt das vorher mit der Kanzlei und nicht nach der Betriebsprüfung.

Stand