Die wichtigste Frage an jede Software
stellt niemand vor dem Kauf.
Softwarevergleiche prüfen Funktionen, Preise und Bedienbarkeit. Die Frage, die über Jahre hinweg am meisten Geld kostet, kommt in keinem Vergleichstest vor: Was passiert am Tag nach der Kündigung? Die Antwort trennt zwei Bauformen sauber voneinander – und sie steht bei den meisten Anbietern schwarz auf weiß in den eigenen Hilfetexten.
Zur Verwendung freigegeben. Zitieren mit Quellenangabe ist ausdrücklich erwünscht. Kurzprofile, Fakten und Bildmaterial stehen im Presseportal.
Für Leserinnen und Leser: selbst nachprüfen statt glauben. Jede Aussage in diesem Beitrag lässt sich am Programm selbst prüfen – ohne Zahlungsdaten und ohne automatische Verlängerung.
- Online-Demo im Browser – sofort, ohne Installation, ohne Konto: pilotsuite.de/demo.html
- Kostenlose Testversion herunterladen – Konto anlegen, im Konto die 30-Tage-Testlizenz anfordern, Paket für Windows, macOS oder Linux laden: pilotsuite.de/download.html
- Die Übermittlung an ELSTER ist in der Testversion bewusst nicht freigeschaltet. Eine aus einem Testbestand abgesetzte Steueranmeldung wäre eine echte – und nicht rückholbar.
- Nach 30 Tagen wird nichts abgebucht und nichts gelöscht: das Programm fällt auf die dauerhaft kostenlose Free-Lizenz zurück. Der Datenbestand bleibt als Datei auf dem eigenen Rechner liegen.
Die Antwort, die der Markt selbst gibt
Der Marktführer für Cloud-Buchhaltung in Deutschland beschreibt seine Testphase vorbildlich transparent: 30 Tage, voller Funktionsumfang, kein Zahlungsmittel nötig, kein automatisches Abonnement. Und dann der Satz, den man zweimal lesen sollte: „Falls du nach dem Testzeitraum keinen Kauf tätigst, werden deine Daten automatisch gelöscht.“
Das ist kein Vorwurf. Es ist konsequent. Wenn die Daten auf den Servern des Anbieters liegen, muss er entscheiden, wie lange er sie für einen Nichtkunden aufbewahrt. Jede andere Antwort wäre unehrlich oder teuer.
Der Punkt ist ein anderer: Dieselbe Logik gilt nach drei Jahren Abonnement genauso wie nach 30 Tagen Test. Nur fällt sie dann auf zehn Jahre aufbewahrungspflichtige Buchführung.
Was die Aufbewahrungspflicht daraus macht
§ 147 Abs. 3 AO verlangt zehn Jahre Aufbewahrung für Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse und Inventare. Für Buchungsbelege – Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge – sind es seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre; das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat sie verkürzt. Die Frist beginnt nach § 147 Abs. 4 AO mit Ablauf des Jahres der letzten Eintragung. Wer 2027 kündigt, muss Bücher und Abschlüsse bis zurück ins Jahr 2017 und Belege bis 2019 noch vorlegen können – und zwar in einer Form, die eine Betriebsprüfung akzeptiert.
Ein PDF-Stapel genügt dafür nicht zuverlässig: Die GoBD verlangen maschinelle Auswertbarkeit. Ein CSV-Export ist ein Abzug ohne Beziehungen – Belege, Buchungen, Konten und Anlagen hängen darin nicht mehr zusammen.
Damit wird aus einer Vertragsfrage eine steuerliche: Die Aufbewahrungspflicht trifft den Unternehmer, nicht den Softwareanbieter. Sie endet nicht, wenn das Abonnement endet.
Die zweite Bauform
Liegt der Datenbestand als Datei auf dem eigenen Rechner, verändert die Kündigung nichts an ihm. Bei PilotOS ist das eine SQLite-Datenbank – ein Format, das die Library of Congress in ihrem Recommended Formats Statement als empfohlenes Format für Datensätze führt und das sich mit freien Werkzeugen öffnen lässt.
Konkret: Läuft eine Lizenz ab, sperrt das Programm nicht. Es fällt in einen eingeschränkten Modus zurück. Die Datei bleibt, das Programm öffnet sie weiter, gelesen werden kann alles. Das ist bewusst so gebaut: Der Nutzer soll seine Daten nicht verlieren, weil er den Rechner gewechselt oder eine Rechnung nicht bezahlt hat.
Diese Entscheidung kostet uns Druckmittel. Ein Anbieter, der den Zugriff abschaltet, hat eine stärkere Verhandlungsposition. Wir halten das für den falschen Weg, Geld zu verdienen.
Sechs Fragen, die vor jeder Kaufentscheidung gehören
1. Wo liegt der Datenbestand physisch, und wer kontrolliert diesen Ort? 2. In welchem Format – und ist es dokumentiert oder proprieär? 3. Was genau passiert am Tag nach der Kündigung, wörtlich aus den AGB zitiert? 4. Wie lange werden Daten für ehemalige Kunden vorgehalten? 5. Lässt sich der Bestand samt Beziehungen exportieren oder nur tabellenweise? 6. Funktioniert die Software ohne Internetverbindung?
Kein Anbieter muss auf diese Fragen eine bequeme Antwort geben. Aber jeder muss eine geben. Wer bei Frage 3 ausweicht, hat sie beantwortet.
Zahlen und Belege
| Aufbewahrung Buchungsbelege | 8 Jahre seit 01.01.2025 |
|---|---|
| Aufbewahrung Bücher und Abschlüsse | 10 Jahre, § 147 Abs. 3 AO |
| Fristbeginn | Ablauf des Jahres der letzten Eintragung, § 147 Abs. 4 AO |
| Cloud-Marktführer nach Testende | „Daten werden automatisch gelöscht“ (eigene Angabe) |
| PilotOS nach Lizenzablauf | kein Sperren; Rückfall in eingeschränkten Modus, Datei bleibt lesbar |
| Speicherformat | SQLite, Recommended Formats Statement der Library of Congress |
| Betrieb ohne Internet | möglich |
Ein Absatz zum Übernehmen
„Wer den Zugriff auf die Buchführung abschalten kann, hat ein Druckmittel. Wir haben uns dagegen entschieden: Läuft die Lizenz ab, sperrt bei uns nichts – das Programm fällt in einen eingeschränkten Modus, und die Datei bleibt lesbar. Die zehnjährige Aufbewahrungspflicht trifft den Unternehmer, nicht uns.“
PilotOS, Herstellerangabe · Stand 6. September 2026
Quellenangabe zum Mitkopieren:
Quelle: PilotOS, https://pilotsuite.de/presse-was-passiert-am-tag-nach-der-kuendigung.html (Stand 06.09.2026)
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Quellen und Stand
- Lexware Office, Angaben zur Testphase
- § 147 Abs. 3 und 4 AO – Gesetzestext
- GoBD, maschinelle Auswertbarkeit
- Library of Congress, Recommended Formats Statement 2025-2026
Stand dieses Beitrags: . Alle Rechtswerte stammen aus dem offenen Register von PilotOS und sind mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum unter Stand der Rechtswerte einsehbar.
Pressekontakt: PilotOS, Hinte (Niedersachsen) · pilotsuite.de/kontakt.html · Impressum · Testzugang und Bildmaterial auf Anfrage.
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