Was du selbst isst,
hat das Finanzamt schon beziffert.
Für jeden Gewerbezweig gibt es einen amtlichen Jahreswert je Person. Wer ihn nicht bucht, bekommt ihn bei der Prüfung nachgetragen – für jedes offene Jahr.
Kurz gesagt: Waren, die aus dem eigenen Betrieb privat verbraucht werden, sind als unentgeltliche Wertabgabe zu erfassen. Statt jede Entnahme einzeln aufzuzeichnen, veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jährlich Pauschbeträge je Person und Gewerbezweig – für 2026 mit Schreiben vom 23.12.2025. Es sind Jahreswerte je Person, netto, getrennt nach ermäßigt und voll besteuertem Anteil; die Umsatzsteuer kommt hinzu. Kinder unter zwei Jahren bleiben außer Ansatz, Kinder unter zwölf mit dem halben Wert. Gebucht wird monatlich mit einem Zwölftel. Erfasst ist nur das übliche Sortiment an Nahrungsmitteln und Getränken – Tabak, Zeitschriften und Non-Food sind einzeln aufzuzeichnen. Stand: 06.09.2026.
Werte aus dem BMF-Schreiben vom 23.12.2025 (GZ IV D 3 – S 1547/00006/007/021), Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für das Kalenderjahr 2026. Es sind Jahreswerte je Person, angesetzt ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer kommt hinzu. Kinder unter zwei Jahren bleiben außer Ansatz, Kinder unter zwölf Jahren mit dem halben Wert. Die Beträge sind monatlich mit einem Zwölftel zu buchen. Sie umfassen nur das übliche Sortiment an Nahrungs- mitteln und Getränken – Tabakwaren, Zeitschriften, Kleidung und andere Nichtlebensmittel sind einzeln aufzuzeichnen. Bei gemischten Betrieben gilt nur der höchste in Betracht kommende Wert. Zu- und Abschläge wegen individueller Ess- oder Trinkgewohnheiten sind nicht zulässig; wer nachweislich weniger entnimmt, kann den niedrigeren Wert einzeln belegen.
Warum diese Zahl gebucht werden muss
Wer Waren aus dem eigenen Betrieb entnimmt und privat verbraucht, hat den Einkauf als Betriebsausgabe abgezogen. Bliebe es dabei, wäre das private Essen steuerlich absetzbar. Deshalb ist die Entnahme als unentgeltliche Wertabgabe zu erfassen – ertragsteuerlich als Entnahme, umsatzsteuerlich als Wertabgabe.
Warum es Pauschbeträge gibt
Weil die Alternative unzumutbar ist. Wer jede Scheibe Wurst, jedes Brötchen und jeden Kaffee einzeln aufzeichnen müsste, käme zu nichts anderem mehr. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht deshalb jährlich Werte je Person und Gewerbezweig, abgeleitet aus den Verbrauchsstatistiken des Statistischen Bundesamtes. Wer sie ansetzt, ist die Einzelaufzeichnung los.
Der Fehler, der am häufigsten passiert
Die Beträge werden vergessen – und zwar nicht ein Jahr lang, sondern jahrelang. Bei einer Betriebsprüfung ist die Nachbuchung die einfachste Übung der Welt: die Zahl steht in einem amtlichen Schreiben, die Zahl der Köpfe ergibt sich aus den Familienverhältnissen, und der Betrag wird für jedes offene Jahr angesetzt. Wer Gaststätte mit warmen Speisen betreibt und zu zweit im Haushalt lebt, sammelt so gut 8.000 € netto in einem einzigen Prüfungszeitraum von wenigen Jahren an.
Was die Pauschale nicht abdeckt
Nur das übliche Sortiment an Nahrungsmitteln und Getränken. Tabakwaren, Zeitschriften, Kleidung, Elektroartikel und alles andere Nichtlebensmittel sind einzeln aufzuzeichnen. Wer einen Kiosk mit Tabak führt, ist mit der Pauschale allein nicht fertig.
Wie es in der Buchhaltung aussieht
Ein Zwölftel des Jahreswerts, jeden Monat, getrennt nach Steuersätzen. Genau deshalb sind hier zwei Beträge ausgewiesen: der ermäßigt besteuerte Anteil und der voll besteuerte. Seit dem 1. Januar 2026 liegen Speisen in der Gastronomie beim ermäßigten Satz, Getränke beim vollen – die Aufteilung im BMF-Schreiben folgt dieser Trennung.
Eigenverbrauch – Fragen und Antworten
Muss ich den Eigenverbrauch überhaupt buchen?
Ja. Der Wareneinkauf war Betriebsausgabe; was davon privat verbraucht wird, muss als unentgeltliche Wertabgabe wieder herausgerechnet werden — ertragsteuerlich als Entnahme, umsatzsteuerlich als Wertabgabe. Das gilt für den Inhaber und die zu seinem Haushalt gehörenden Personen. Es ist keine Ermessensfrage und keine Bagatelle.
Stand
Woher kommen die Beträge?
Aus dem BMF-Schreiben vom 23.12.2025, Geschäftszeichen IV D 3 – S 1547/00006/007/021, für das Kalenderjahr 2026. Die Werte sind Jahresbeträge je Person, abgeleitet aus den Verbrauchsstatistiken des Statistischen Bundesamtes, und getrennt nach ermäßigt und voll besteuertem Anteil ausgewiesen.
Stand
Sind die Beträge netto oder brutto?
Netto. Die Umsatzsteuer kommt hinzu — auf den ermäßigt besteuerten Anteil mit dem ermäßigten Satz, auf den übrigen mit dem vollen. Der Rechner weist beides getrennt aus, weil die Buchung genau diese Trennung braucht.
Stand
Wie werden Kinder gerechnet?
Kinder unter zwei Jahren bleiben außer Ansatz. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt der halbe Wert. Ab zwölf Jahren zählt eine Person voll — wie ein Erwachsener.
Stand
Was, wenn ich weniger entnehme?
Dann kannst du den niedrigeren Wert ansetzen, musst ihn aber einzeln nachweisen. Was nicht geht: den Pauschbetrag ansetzen und ihn wegen individueller Ess- oder Trinkgewohnheiten kürzen. Zu- und Abschläge auf die Pauschale sind ausdrücklich nicht zulässig — entweder Pauschale oder Einzelaufzeichnung.
Stand
Ich habe mehrere Betriebszweige — welchen Wert nehme ich?
Bei gemischten Betrieben ist nur der höchste in Betracht kommende Wert anzusetzen, nicht die Summe mehrerer Zweige. Wer eine Gaststätte mit angeschlossener Konditorei führt, rechnet also mit dem Gaststättenwert, nicht mit beiden.
Stand
Was ist bei unterjährigem Betrieb oder Schließung?
Der Pauschbetrag ist zeitanteilig anzusetzen. Das gilt für die Eröffnung oder Aufgabe im laufenden Jahr ebenso wie für Zeiträume, in denen der Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen war. Der Rechner nimmt dafür die Zahl der Monate.
Stand
Rechnet PilotOS das automatisch?
Die Buchung der monatlichen Zwölftel gehört in die laufende Finanzbuchhaltung und ist dort mit den passenden Konten und Steuerschlüsseln anzulegen. Die Aufnahme der Pauschbeträge nach Gewerbezweig in die Software — also die Auswahl des Zweigs und die automatische monatliche Buchung — ist geplant und noch nicht gebaut. Dieser Rechner steht bis dahin kostenlos zur Verfügung, ohne Anmeldung.
Stand
Mit deinen echten Zahlen weiterrechnen
Dieser Rechner arbeitet mit den Annahmen, die du eingetippt hast. PilotOS rechnet dieselbe Formel über deine tatsächlichen Buchungen – lokal auf deinem Rechner, ohne dass eine Zahl das Haus verlässt.
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