Wie viel darf ich als Student verdienen, ohne alles zu verlieren?
Antwort: Die entscheidende Grenze ist keine Geldgrenze, sondern eine Zeitgrenze: höchstens 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. Wer sie einhält, zahlt nur Rentenversicherung – Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen durch das Werkstudentenprivileg, unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Beim Geld gibt es zwei andere Schwellen: die beitragsfreie Familienversicherung endet bei 565 € (bei einem Minijob erst bei 603 €), und der Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr entscheidet, ob Einkommensteuer anfällt. Stand: 06.09.2026.
Die 20-Stunden-Regel
Das Werkstudentenprivileg hängt daran, dass das Studium die Hauptsache bleibt. Die Verwaltungspraxis zieht die Linie bei 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit. Wird sie dauerhaft überschritten, entfällt das Privileg – und zwar rückwirkend, mit voller Beitragspflicht in allen Zweigen.
Es gibt zwei anerkannte Ausnahmen. In den Semesterferien darf ohne Begrenzung mehr gearbeitet werden, weil dort keine Vorlesungen kollidieren. Abends, nachts und am Wochenende darf ebenfalls mehr gearbeitet werden – allerdings höchstens 26 Wochen im Jahr. Wer diese Grenze reißt, wird insgesamt versicherungspflichtig.
Was du zahlst und was nicht
| Zweig | Werkstudent | regulär Beschäftigter |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | entfällt | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | entfällt | 1,8 % (Sachsen 2,3 %) |
| Arbeitslosenversicherung | entfällt | 1,3 % |
| Rentenversicherung | 9,3 %, im Übergangsbereich weniger | 9,3 % |
Bei 900 € zahlt ein Werkstudent rund 39,54 € Rentenbeitrag statt 83,70 € beim vollen Satz – weil der Übergangsbereich auch für die Rentenversicherung von Werkstudenten gilt. Ein regulär Beschäftigter mit demselben Verdienst zahlt rund 90 € in allen Zweigen zusammen.
Die drei Geldgrenzen, die wirklich zählen
565 € – die Familienversicherung. Bis zu diesem regelmäßigen Gesamteinkommen bleibst du in der Familienversicherung deiner Eltern beitragsfrei mitversichert (ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 €, § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Ist der Job ein Minijob, gilt stattdessen die Geringfügigkeitsgrenze von 603 €. Darüber brauchst du die studentische Krankenversicherung – das ist der Kostensprung, den die meisten übersehen, weil er nicht im Lohnzettel steht.
603 € – die Minijob-Grenze. Darunter ist der Job ein Minijob mit Pauschalabgaben; das Werkstudentenprivileg spielt dann keine Rolle mehr, weil die Minijob-Regeln vorgehen. Darüber greift das Privileg.
12.348 € im Jahr – der Grundfreibetrag. Bis dahin fällt keine Einkommensteuer an (§ 32a EStG). Das sind rund 1.029 € im Monat – und praktisch mehr, weil Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale hinzukommen. Wurde unterjährig Lohnsteuer einbehalten, holt die Steuererklärung sie in der Regel vollständig zurück.
Was mit dem BAföG passiert
Das ist eine eigene Rechnung mit eigenen Freibeträgen und wird hier nicht mitberechnet. Wer BAföG bezieht, muss den anrechnungsfreien Betrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung erfragen – er hängt vom Bewilligungszeitraum ab und ändert sich mit den Novellen. Wer sich hier auf eine Faustregel aus dem Netz verlässt, zahlt am Ende zurück.
Der Rat, auf den es hinausläuft
Plane nach Stunden, nicht nach Euro. Die 20-Stunden-Grenze ist die einzige, an der das gesamte Privileg hängt, und sie ist die einzige, bei deren Verletzung rückwirkend Beiträge fällig werden. Beim Geld prüfst du zwei Dinge: ob noch jemand anderes an deiner Familienversicherung hängt, und ob du über den Grundfreibetrag kommst.
Mit deinen eigenen Zahlen
Die Felder sind mit einem Musterfall vorbelegt und vollständig änderbar. Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert, solange du nicht selbst auf „Ergebnis merken“ klickst – und auch dann bleibt es in deinem Browser. Vorbelegt ist ein Werkstudent mit 900 €. Der Rechner zeigt: nur Rentenversicherung, und auch die reduziert, weil der Übergangsbereich hier gilt.
Grenzen 2026: Minijob bis 603 €/Monat (7.236 €/Jahr), Übergangsbereich (Midijob) 603,01–2.000 €, darüber volle Sozialversicherung. Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (2026: 13,90 €, Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet). Im Übergangsbereich rechnen wir nach § 20 Abs. 2a SGB IV mit dem Faktor F = 0,6619 (28 % ÷ 42,30 % Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 2026). Beitragssätze 2026: Kranken 14,6 % (§ 241 SGB V) plus Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % (§ 55 SGB XI), Rente 18,6 % (§ 158 SGB VI), Arbeitslosen 2,6 % (§ 341 SGB III), Insolvenzgeldumlage 0,15 % (§ 358 SGB III). Minijob-Umlagen der Minijob-Zentrale 2026: U1 0,80 % (gesenkt von 1,10 %), U2 0,22 %. Lohnsteuer ist nicht enthalten – sie hängt von der Steuerklasse ab; im Minijob übernimmt sie der Arbeitgeber pauschal mit 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG).
Alle hier verwendeten Rechtswerte mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum stehen offen im Register – Stand der Rechtswerte.
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Weitere Fragen dazu
Gilt das Werkstudentenprivileg auch im Urlaubssemester?
Nein. Das Privileg setzt voraus, dass das Studium im Vordergrund steht. Wer beurlaubt ist, gilt sozialversicherungsrechtlich in der Regel als normaler Arbeitnehmer und ist voll versicherungspflichtig. Dasselbe gilt nach der Exmatrikulation und für Teilzeitstudiengänge, die nebenberuflich angelegt sind.
Stand
Was ist mit Promovierenden?
Wer als Doktorand eingeschrieben ist und daneben arbeitet, kann das Privileg weiter nutzen, solange das Studium tatsächlich die Hauptsache bleibt. Bei einer Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit vollem Stundenumfang ist das nicht der Fall — dort besteht reguläre Versicherungspflicht.
Stand
Zählt ein Praktikum mit?
Es kommt darauf an, ob es vorgeschrieben ist. Ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ist sozialversicherungsfrei, unabhängig von Dauer und Vergütung. Ein freiwilliges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit wird dagegen wie eine normale Beschäftigung behandelt und zählt für die 20-Stunden-Betrachtung mit.
Stand
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Pflicht ist es meist nicht, sinnvoll fast immer. Wurde Lohnsteuer einbehalten, obwohl das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt, holt die Antragsveranlagung sie zurück. Dafür bleiben vier Jahre Zeit — für 2026 also bis Ende 2030. Studienkosten lassen sich zudem als vorweggenommene Werbungskosten festhalten, wenn es sich nicht um die Erstausbildung handelt.
Stand
Was passiert, wenn ich die 20 Stunden nur einmal überschreite?
Eine einmalige, kurzfristige Überschreitung ist unschädlich, solange die Beschäftigung ihrem Erscheinungsbild nach weiterhin neben dem Studium ausgeübt wird. Kritisch wird es, wenn die Überschreitung dauerhaft oder wiederkehrend ist. Die Krankenkasse als Einzugsstelle beurteilt das im Zweifel im Nachhinein — deshalb sollten Arbeitszeiten sauber aufgezeichnet werden.
Stand
Kann ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen?
Als Werkstudent im regulären Beschäftigungsverhältnis nicht. Die Rentenversicherungspflicht besteht immer und ist der Preis des Privilegs. Nur im Minijob unter 603 € gibt es die Befreiungsmöglichkeit — dort zahlst du dann null, baust aber auch kaum Anwartschaften auf.
Stand