Lohnt sich ein Minijob überhaupt, oder bleibt am Ende nichts übrig?
Antwort: Ja, in fast allen Fällen: Vom Minijob-Verdienst gehen höchstens 3,6 % Rentenversicherung ab, Lohnsteuer zahlt der Arbeitgeber pauschal mit 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG). Von 603 € bleiben dir 581,29 €. Die Ausnahme ist der Bereich unter 175 €: Dort wird der Rentenbeitrag auf eine Mindestbemessungsgrundlage von 175 € berechnet, der Arbeitgeber zahlt aber nur 15 % deines tatsächlichen Verdienstes – die Differenz trägst du. Bei 100 € Verdienst sind das 17,55 € statt 3,60 €. Stand: 06.09.2026.
Was tatsächlich abgeht
Der Minijob ist für dich nahezu abgabenfrei. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen vollständig. Übrig bleibt allein die Rentenversicherung: Der Gesamtbeitrag beträgt 18,6 % (§ 158 SGB VI), davon trägt der Arbeitgeber pauschal 15 % – deine Aufstockung sind die restlichen 3,6 %. Lohnsteuer fällt für dich nicht an, weil der Arbeitgeber sie mit 2 % pauschal übernimmt.
Bei 603 € sind das 21,71 €. Es bleiben 581,29 € – netto wie brutto, ohne Steuererklärung, ohne Nachzahlung.
Die 175-Euro-Falle
Hier kippt die Rechnung. Für rentenversicherungspflichtige Minijobs gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 175 €. Verdienst du weniger, wird der Gesamtbeitrag trotzdem aus 175 € berechnet: 175 × 18,6 % = 32,55 €. Der Arbeitgeber steuert aber nur 15 % deines echten Verdienstes bei. Alles, was zum Mindestbeitrag fehlt, zahlst du.
Das sieht in Zahlen so aus:
| Verdienst | Gesamtbeitrag Rente | Arbeitgeber | du | bleibt dir |
|---|---|---|---|---|
| 30 € | 32,55 € | 4,50 € | 28,05 € | 1,95 € |
| 100 € | 32,55 € | 15,00 € | 17,55 € | 82,45 € |
| 175 € | 32,55 € | 26,25 € | 6,30 € | 168,70 € |
| 300 € | 55,80 € | 45,00 € | 10,80 € | 289,20 € |
| 603 € | 112,16 € | 90,45 € | 21,71 € | 581,29 € |
Bei 30 € Verdienst bleiben also 1,95 €. Wer eine kleine Nebentätigkeit hat und nichts davon weiß, wundert sich zu Recht.
Die Befreiung – und wann sie ein Fehler ist
Von der Rentenversicherungspflicht kann man sich auf Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Dann zahlst du null. Bei sehr kleinem Verdienst ist das die naheliegende Entscheidung, weil der Eigenanteil sonst einen zweistelligen Prozentsatz frisst.
Bei 603 € ist es meist ein Fehler. Für 21,71 € im Monat bekommst du volle Wartezeitmonate, Ansprüche auf Rehabilitation und auf Erwerbsminderungsrente – und der Arbeitgeberanteil von 90,45 € zählt nur dann voll für deine Rente. Ohne Befreiung zählen die Monate zwar für die Wartezeit von fünf Jahren, die Rentenhöhe fällt aber deutlich geringer aus. Die Befreiung ist außerdem nicht frei widerrufbar – sie gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung.
Was der Job den Arbeitgeber kostet
Deutlich mehr als deinen Verdienst. Gewerblich fallen 13 % pauschale Krankenversicherung an (nur bei gesetzlich Versicherten), 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer, die Umlagen U1 mit 0,80 % und U2 mit 0,22 %, die Insolvenzgeldumlage mit 0,15 % und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Zusammen rund 31 % Aufschlag plus Unfallversicherung. Im Privathaushalt sind es nur gut 14 % – das ist der Grund, warum sich der Haushaltsscheck lohnt.
Die Rechnung, auf die es hinausläuft
Ein Minijob mit 603 € bringt dir 581,29 € und kostet den Arbeitgeber rund 790 €. Ein Minijob mit 100 € bringt dir 82,45 €. Die Grenze, ab der sich die Rentenversicherungspflicht rechnet, liegt bei 175 € – darunter zahlst du drauf, darüber kaufst du Ansprüche, die deutlich mehr wert sind als der Beitrag.
Mit deinen eigenen Zahlen
Die Felder sind mit einem Musterfall vorbelegt und vollständig änderbar. Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert, solange du nicht selbst auf „Ergebnis merken“ klickst – und auch dann bleibt es in deinem Browser. Vorbelegt ist bewusst der Problemfall: 100 € Verdienst mit Rentenversicherungspflicht. Stell den Verdienst auf 603 € – dann siehst du den Normalfall.
Grenzen 2026: Minijob bis 603 €/Monat (7.236 €/Jahr), Übergangsbereich (Midijob) 603,01–2.000 €, darüber volle Sozialversicherung. Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (2026: 13,90 €, Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet). Im Übergangsbereich rechnen wir nach § 20 Abs. 2a SGB IV mit dem Faktor F = 0,6619 (28 % ÷ 42,30 % Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 2026). Beitragssätze 2026: Kranken 14,6 % (§ 241 SGB V) plus Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % (§ 55 SGB XI), Rente 18,6 % (§ 158 SGB VI), Arbeitslosen 2,6 % (§ 341 SGB III), Insolvenzgeldumlage 0,15 % (§ 358 SGB III). Minijob-Umlagen der Minijob-Zentrale 2026: U1 0,80 % (gesenkt von 1,10 %), U2 0,22 %. Lohnsteuer ist nicht enthalten – sie hängt von der Steuerklasse ab; im Minijob übernimmt sie der Arbeitgeber pauschal mit 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG).
Alle hier verwendeten Rechtswerte mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum stehen offen im Register – Stand der Rechtswerte.
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Weitere Fragen dazu
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 € im Monat, entsprechend 7.236 € im Jahr. Die Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Bei 13,90 € Mindestlohn ergibt das 602,67 € und damit 603 €. Steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €, liegt die Grenze rechnerisch bei 633 €.
Stand
Darf ich die Grenze gelegentlich überschreiten?
Ja. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres zulässig, wenn der Verdienst dabei das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Gemeint sind echte Ausnahmen wie eine Krankheitsvertretung — nicht eine planmäßig höhere Bezahlung im Dezember. Wer regelmäßig darüber liegt, ist rückwirkend versicherungspflichtig.
Stand
Zählen zwei Minijobs zusammen?
Ja. Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden zusammengerechnet; überschreitet die Summe 603 €, sind alle versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung: Dort bleibt der erste Minijob abgabenfrei, jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
Stand
Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
Nein, wenn der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2 % abführt. Dann ist der Verdienst für dich abgegolten und taucht in der Einkommensteuererklärung nicht auf. Wird stattdessen individuell nach deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert, gehört er in die Anlage N — das kommt bei Steuerklasse I mit geringem Gesamteinkommen vor und ist dann meist günstiger.
Stand
Was ist mit dem Mindestlohn?
Er gilt auch im Minijob, ohne Ausnahme. Bei 13,90 € und 603 € Verdienst sind das höchstens rund 43 Stunden im Monat. Wer mehr arbeitet, arbeitet unter Mindestlohn — mit Nachzahlungspflicht für Lohn und Beiträge und einem Bußgeldrahmen bis 500.000 €. Die Arbeitszeit muss im Minijob aufgezeichnet werden.
Stand
Bekomme ich als Minijobber Urlaub und Lohnfortzahlung?
Ja, beides. Ein Minijob ist ein normales Arbeitsverhältnis in Teilzeit: gesetzlicher Mindesturlaub anteilig, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis sechs Wochen, Feiertagsvergütung, Kündigungsfristen. Der Unterschied liegt allein bei den Sozialabgaben, nicht beim Arbeitsrecht.
Stand