Was kostet mich eine Aushilfe im Monat wirklich?
Antwort: Im Gewerbe rund 31 % Aufschlag plus Berufsgenossenschaft: 13 % pauschale Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer, U1 mit 0,80 %, U2 mit 0,22 % und die Insolvenzgeldumlage mit 0,15 %. Aus 603 € Verdienst werden so knapp 790 €. Im Privathaushalt sind es nur je 5 % für Kranken- und Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer, dieselben Umlagen und 1,60 % Unfallversicherung – zusammen gut 14 %. Stand: 06.09.2026.
Die Aufstellung
| Posten | gewerblich | Privathaushalt |
|---|---|---|
| Pauschalbeitrag Krankenversicherung | 13 % | 5 % |
| Pauschalbeitrag Rentenversicherung | 15 % | 5 % |
| Einheitliche Pauschsteuer (§ 40a Abs. 2 EStG) | 2 % | 2 % |
| Umlage U1 (Lohnfortzahlung) | 0,80 % | 0,80 % |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % | 0,22 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | – |
| Unfallversicherung | branchenabhängig | 1,60 % |
| Summe | rund 31 % plus BG | gut 14 % |
Bei 603 € Verdienst und 1,3 % Berufsgenossenschaft ergibt das gewerblich knapp 790 € Gesamtaufwand. Im Privathaushalt sind es rund 691 €.
Die Posten, die überraschen
Die pauschale Krankenversicherung von 13 % entfällt, wenn der Minijobber nicht gesetzlich krankenversichert ist – etwa privat versichert oder familienversichert bei einer privaten Kasse. Das ist ein Unterschied von rund 78 € im Monat, den kaum jemand einkalkuliert.
Die Umlage U1 wurde zum 1. Januar 2026 gesenkt, von 1,10 auf 0,80 %. Sie finanziert die Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – und die gibt es auch für Minijobber, bis zu sechs Wochen. Wer sie nicht beantragt, verschenkt Geld.
Die Berufsgenossenschaft ist der größte Unsicherheitsfaktor. Im Büro liegt der Beitrag unter 1 %, am Bau bei einem Vielfachen. Er wird jährlich nachträglich umgelegt und taucht deshalb nicht in der monatlichen Meldung auf – das ist der Posten, der in Kalkulationen regelmäßig fehlt.
Was der Minijob arbeitsrechtlich kostet
Dasselbe wie jede andere Teilzeitstelle: gesetzlicher Mindesturlaub anteilig, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagsvergütung, Kündigungsfristen, Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen. Ein Minijob ist keine arbeitsrechtliche Sonderform – er ist ein normales Arbeitsverhältnis mit besonderen Beitragsregeln.
Dazu kommt die Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeit. Bei 13,90 € Mindestlohn und 603 € Verdienst sind höchstens rund 43 Stunden im Monat gedeckt. Wer mehr arbeiten lässt, zahlt unter Mindestlohn – mit Nachzahlung für Lohn und Beiträge und einem Bußgeldrahmen bis 500.000 €.
Die Rechnung, die du wirklich brauchst
Nicht der Monatsaufwand, sondern die Kosten je produktiver Stunde. Bei 43 Stunden und 790 € Gesamtaufwand sind das 18,37 € – und darin sind Urlaub, Feiertage und Krankheitstage noch bezahlt, aber nicht gearbeitet. Realistisch landet man bei 20 bis 22 € je tatsächlich geleisteter Stunde. Diese Zahl gehört gegen den Stundensatz gehalten, den du dafür am Markt bekommst.
Wann der Midijob günstiger ist
Ab 603,01 € endet der Pauschalbereich. Der Arbeitgeber zahlt dann seinen regulären Anteil – am unteren Rand des Übergangsbereichs allerdings mehr als die Hälfte, weil der Beschäftigte dort bei null anfängt. Erst ab etwa 1.100 € liegt der Arbeitgeberanteil unter dem Pauschalsatz von rund 31 %. Wer also über die Grenze geht, sollte gleich deutlich darüber gehen.
Mit deinen eigenen Zahlen
Die Felder sind mit einem Musterfall vorbelegt und vollständig änderbar. Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert, solange du nicht selbst auf „Ergebnis merken“ klickst – und auch dann bleibt es in deinem Browser. Stell die Beschäftigungsart auf „Privathaushalt“ um – der Unterschied bei den Arbeitgeberkosten ist der Grund, warum es den Haushaltsscheck gibt.
Grenzen 2026: Minijob bis 603 €/Monat (7.236 €/Jahr), Übergangsbereich (Midijob) 603,01–2.000 €, darüber volle Sozialversicherung. Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (2026: 13,90 €, Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet). Im Übergangsbereich rechnen wir nach § 20 Abs. 2a SGB IV mit dem Faktor F = 0,6619 (28 % ÷ 42,30 % Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 2026). Beitragssätze 2026: Kranken 14,6 % (§ 241 SGB V) plus Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % (§ 55 SGB XI), Rente 18,6 % (§ 158 SGB VI), Arbeitslosen 2,6 % (§ 341 SGB III), Insolvenzgeldumlage 0,15 % (§ 358 SGB III). Minijob-Umlagen der Minijob-Zentrale 2026: U1 0,80 % (gesenkt von 1,10 %), U2 0,22 %. Lohnsteuer ist nicht enthalten – sie hängt von der Steuerklasse ab; im Minijob übernimmt sie der Arbeitgeber pauschal mit 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG).
Alle hier verwendeten Rechtswerte mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum stehen offen im Register – Stand der Rechtswerte.
Wenn dich das weiterbringt
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Weitere Fragen dazu
Muss ich einen Minijobber anmelden?
Ja, bei der Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See), vor Beginn der Beschäftigung. Im Privathaushalt läuft das über den vereinfachten Haushaltsscheck. Eine nicht gemeldete Beschäftigung ist Schwarzarbeit — mit Beitragsnachforderung für bis zu 30 Jahre bei Vorsatz und einem Strafverfahren nach § 266a StGB.
Stand
Was ist der Haushaltsscheck?
Das vereinfachte Meldeverfahren für Minijobs in Privathaushalten. Der Arbeitgeber meldet einmal an, die Minijob-Zentrale zieht die Abgaben halbjährlich ein und berechnet sie selbst. Die Abgaben sind mit gut 14 % nicht einmal halb so hoch wie im Gewerbe — und 20 % der Kosten, höchstens 510 € im Jahr, sind nach § 35a Abs. 1 EStG direkt von der Steuerschuld abziehbar.
Stand
Kann ich die Pauschsteuer auf den Beschäftigten abwälzen?
Rechtlich ja, praktisch nein. Schuldner der einheitlichen Pauschsteuer ist der Arbeitgeber (§ 40a Abs. 5 i. V. m. § 40 Abs. 3 EStG); eine Abwälzung im Innenverhältnis ist zulässig, aber sie ändert nichts an der Steuerschuld und wird arbeitsvertraglich selten durchgesetzt. Die Alternative ist die individuelle Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen — bei Steuerklasse I und geringem Gesamteinkommen fällt dabei oft gar keine Lohnsteuer an.
Stand
Muss ich U1 zahlen?
Für Minijobs ja, unabhängig von der Betriebsgröße. Die Größenbeschränkung auf Betriebe mit in der Regel bis zu 30 Beschäftigten gilt für das allgemeine U1-Verfahren nach § 1 AAG, nicht für die Minijob-Zentrale. Dafür bekommst du die Entgeltfortzahlung zu einem großen Teil erstattet.
Stand
Was passiert bei einer Betriebsprüfung?
Die Deutsche Rentenversicherung prüft alle vier Jahre. Bei Minijobs sind die Klassiker: überschrittene Verdienstgrenze durch Weihnachtsgeld, mehrere zusammenzurechnende Beschäftigungen, fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen und Verdienste unter Mindestlohn. Der Arbeitnehmeranteil darf nur für die letzten drei Monate vom Lohn einbehalten werden (§ 28g SGB IV) — den Rest zahlt der Arbeitgeber selbst.
Stand
Lohnt sich eine Aushilfe überhaupt?
Das entscheidet die Auslastung, nicht der Beitragssatz. Eine Aushilfe für 43 Stunden im Monat kostet rund 790 € und deckt damit gut eine Woche Vollzeit ab. Wer diese Stunden verlässlich mit abrechenbarer Arbeit füllt, rechnet sich das schnell. Wer sie für Spitzen vorhält, zahlt Bereitschaft — und sollte prüfen, ob eine Beauftragung auf Rechnung nicht ehrlicher wäre, sofern keine Scheinselbständigkeit droht.
Stand