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Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 2026?

Antwort: Hälftig getragen werden 2026: Krankenversicherung 14,6 % (§ 241 SGB V) zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags, im Durchschnitt 2,9 % (§ 242 SGB V), Pflegeversicherung 3,6 % (§ 55 SGB XI), Rentenversicherung 18,6 % (§ 158 SGB VI) und Arbeitslosenversicherung 2,6 % (§ 341 SGB III). Der Arbeitgeberanteil daraus beträgt rund 21,15 %. Allein vom Arbeitgeber kommen die Insolvenzgeldumlage 0,15 % (§ 358 SGB III), die Umlagen U1 und U2 (§ 7 AAG) und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft hinzu – zusammen je nach Branche 24 bis 28 %. Stand: 06.09.2026.

Die Sätze im Einzelnen

BeitragGesamtdavon ArbeitgeberRechtsgrundlage
Krankenversicherung14,6 %7,30 %§ 241 SGB V
Zusatzbeitrag (Durchschnitt)2,9 %1,45 %§ 242 SGB V
Pflegeversicherung3,6 %1,80 %§ 55 SGB XI
Rentenversicherung18,6 %9,30 %§ 158 SGB VI
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,30 %§ 341 SGB III
Insolvenzgeldumlage0,15 % allein Arbeitgeber§ 358 SGB III
Umlage U1 (bis 30 Beschäftigte)kassenabhängig, oft rund 2,1 %§ 7 AAG
Umlage U2kassenabhängig, oft rund 0,44 %§ 7 AAG
Berufsgenossenschaftbranchenabhängig§ 150 SGB VII

Der Zusatzbeitrag ist der bewegliche Teil

Er wird von jeder Krankenkasse selbst festgelegt und seit 2019 hälftig getragen. 2,9 % ist der für 2026 maßgebliche Durchschnittswert – die Kasse deines Beschäftigten kann darüber oder darunter liegen. Für eine genaue Rechnung gehört der tatsächliche Satz in das Feld im Rechner.

Was der Arbeitgeber allein trägt

Die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 und U2 sind reine Arbeitgeberlasten. Die U1 gilt nur für Betriebe mit in der Regel bis zu 30 Beschäftigten und finanziert die Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – sie ist also keine Belastung, sondern eine Versicherung. Die U2 für Mutterschaftsaufwendungen zahlen alle Arbeitgeber.

Der Zuschlag für Kinderlose betrifft dich nicht

Den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren trägt der Beschäftigte allein. Er taucht auf der Abrechnung auf, erhöht aber den Arbeitgeberanteil nicht.

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Die Felder sind mit einem Musterfall vorbelegt und vollständig änderbar. Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert, solange du nicht selbst auf „Ergebnis merken“ klickst – und auch dann bleibt es in deinem Browser.

Gesamtkosten pro Jahr
Gesamtkosten pro Monat
Arbeitgeberanteile pro Monat
Aufschlag auf das Brutto
Kosten je bezahlter Stunde
Kosten je produktiver Stunde

 

Beitragssätze 2026 aus der Rechtswerte-Referenz von PilotOS, zuletzt geprüft am 05.09.2026: Krankenversicherung 14,6 % (§ 241 SGB V), Zusatzbeitrag im Durchschnitt 2,9 % (§ 242 SGB V, seit 2019 hälftig getragen), Pflege 3,6 % (§ 55 SGB XI), Rente 18,6 % (§ 158 SGB VI), Arbeitslosenversicherung 2,6 % (§ 341 SGB III), Insolvenzgeldumlage 0,15 % (§ 358 SGB III), U1 2,10 % und U2 0,44 % (§ 7 AAG, kassenabhängig). Beitragsbemessungsgrenzen 2026: 5.812,50 € monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung trägt der Arbeitnehmer allein und ist deshalb hier nicht enthalten.

Alle hier verwendeten Rechtswerte mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum stehen offen im Register – Stand der Rechtswerte.

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Was noch dazugehört

Weitere Fragen dazu

Warum steht in manchen Quellen ein anderer Prozentsatz?

Weil unterschiedlich weit gerechnet wird. Nur die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge ergeben rund 21,15 %, mit der Insolvenzgeldumlage 21,3 %, mit U1 und U2 knapp 24 % und mit dem Beitrag zur Berufsgenossenschaft je nach Branche 25 bis 28 %. Wer eine Zahl nennt, sollte dazusagen, was darin steckt.

Stand 

Gelten die Sätze für alle Bundesländer?

Bis auf eine Ausnahme ja: In Sachsen liegt der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung bei 1,3 % statt 1,8 %, weil dort statt eines Feiertags kein Ausgleich geschaffen wurde. Der Beschäftigte trägt dafür mehr.

Stand 

Ändern sich die Sätze im Laufe des Jahres?

Die gesetzlichen Beitragssätze werden in der Regel zum Jahreswechsel angepasst. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann sich unterjährig ändern; die Kasse muss darüber informieren, und Beschäftigte haben dann ein Sonderkündigungsrecht.

Stand 

Wo finde ich meinen Beitrag zur Berufsgenossenschaft?

Im Beitragsbescheid der zuständigen Berufsgenossenschaft. Er hängt an der Gefahrtarifstelle und dem Entgelt und reicht von deutlich unter 1 % im Büro bis zu einem Vielfachen davon am Bau. Deshalb steht er im Rechner als Eingabefeld und nicht als Vorgabewert.

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