Mahnwesen · §§ 286, 288 BGB · OPOS

Deine Rechnung ist fällig. Dein Geld noch nicht da.

Unbezahlte Rechnungen sind der häufigste Grund, warum kleinen Betrieben die Luft ausgeht. PilotOS erkennt fällige Posten automatisch, mahnt gestuft und rechnet dir Verzugszinsen und die 40-€-Pauschale gleich mit.

PilotOS Butler – dein Assistent für dieses Modul

Auf einen Blick

Fällige Posten automatisch

Aus den offenen Posten erkennt PilotOS, welche Rechnung überfällig ist – ohne dass du Listen abgleichst.

Gestufte Mahnungen

Zahlungserinnerung, erste und zweite Mahnung mit eigenen Texten und Fristen, sauber dokumentiert und als PDF.

Verzugszinsen & Pauschale

Verzugszinsen nach § 288 BGB und die 40-€-Pauschale gegenüber Unternehmern werden automatisch berechnet.

Wann Verzug eintritt

Ab wann darfst du Zinsen verlangen?

Verzug setzt grundsätzlich eine fällige Forderung und eine Mahnung voraus (§ 286 BGB). Es gibt aber wichtige Ausnahmen: Ist für die Zahlung ein Datum kalendermäßig bestimmt, tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. Und gegenüber einem Schuldner kommt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch – bei Verbrauchern allerdings nur, wenn sie in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurden. Eine Mahnung ist also nicht immer nötig, aber fast immer sinnvoll, weil sie den Verzug zweifelsfrei dokumentiert.

Ab Verzug darfst du Verzugszinsen verlangen: gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, im Geschäftsverkehr unter Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Den Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank halbjährlich. Gegenüber Unternehmern kommt zusätzlich eine Pauschale von 40 € je Forderung hinzu (§ 288 Abs. 5 BGB) – unabhängig davon, wie hoch der eigentliche Verzugsschaden ist.

So arbeitet das Mahnwesen

Vom offenen Posten zur letzten Mahnung

Weil Faktura, offene Posten und Mahnwesen in PilotOS dasselbe System sind, muss niemand Listen abgleichen: Sobald eine Rechnung ihr Fälligkeitsdatum überschreitet, taucht sie im Mahnlauf auf. Du legst die Stufen selbst fest – etwa freundliche Zahlungserinnerung, erste Mahnung mit Frist, zweite Mahnung mit Zinsen und Pauschale – und PilotOS erzeugt die Schreiben als PDF, protokolliert Datum und Stufe und rechnet Zinsen sowie die 40-€-Pauschale automatisch aus.

Ein geordnetes Mahnwesen ist mehr als Höflichkeit: Es verkürzt die Zeit, in der dein Geld beim Kunden liegt, und schafft im Streitfall eine belastbare Dokumentation. Zahlt der Kunde trotzdem nicht, hast du mit der lückenlosen Historie die Grundlage für das gerichtliche Mahnverfahren.

Allgemeine Darstellung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wenn Mahnen nicht reicht

Gerichtliches Mahnverfahren – und wie du es vermeidest

Zahlt der Kunde trotz Mahnungen nicht, führt der nächste Schritt zum gerichtlichen Mahnverfahren: Über das zuständige Mahngericht beantragst du einen Mahnbescheid; widerspricht der Schuldner nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid, aus dem du die Zwangsvollstreckung betreiben kannst. Das Verfahren ist günstig und schnell, verlangt aber eine lückenlose Dokumentation der Forderung – genau die liefert ein protokolliertes Mahnwesen.

Wichtig ist die Verjährung: Die regelmäßige Frist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Wer zu lange wartet, verliert seinen Anspruch – PilotOS macht überfällige Posten sichtbar, bevor die Frist gefährlich nah rückt.

Am besten ist die Forderung, die gar nicht erst überfällig wird. Kürzere Zahlungsziele, Anzahlungen bei größeren Aufträgen, ein Skonto als Anreiz für schnelle Zahlung und ein Blick auf die Bonität neuer Kunden senken das Ausfallrisiko spürbar. Das Mahnwesen ist die Absicherung – die Vorbeugung erspart dir die Mahnung ganz.

Inkasso, Anwalt oder Ratenzahlung?

Wenn eigene Mahnungen nicht fruchten, hast du drei Wege. Ein Inkassobüro oder ein Anwalt übernimmt das Eintreiben – die dabei entstehenden Kosten trägt bei berechtigtem Verzug grundsätzlich der Schuldner, sofern sie zur Rechtsverfolgung erforderlich und angemessen sind. Der Anwalt lohnt sich vor allem, wenn der Schuldner Einwände erhebt und es auf eine Klage zulaufen könnte.

Oft ist die Ratenzahlungsvereinbarung der klügere Weg: Sie bringt wenigstens einen Teil des Geldes zeitnah und lässt sich mit einem Schuldanerkenntnis verbinden, das deine Forderung absichert und die Verjährung neu anlaufen lässt. PilotOS behält die vereinbarten Raten im Blick und meldet, wenn eine ausbleibt – so wird aus einem säumigen Kunden kein stiller Totalausfall.

Häufige Fragen

Mahnwesen – häufige Fragen

Muss ich erst mahnen, bevor ich Zinsen verlangen darf?

Nicht immer. Ist ein Zahlungsdatum kalendermäßig bestimmt, tritt Verzug automatisch ein. Zudem kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang in Verzug – bei Verbrauchern nur mit entsprechendem Hinweis in der Rechnung (§ 286 BGB). Eine Mahnung ist aber sinnvoll, weil sie den Verzug dokumentiert.

Stand 

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, unter Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Den Basiszinssatz veröffentlicht die Bundesbank halbjährlich.

Stand 

Was hat es mit der 40-Euro-Pauschale auf sich?

Gegenüber Unternehmern darfst du bei Verzug zusätzlich eine Pauschale von 40 € je Forderung verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB), unabhängig vom tatsächlichen Verzugsschaden. PilotOS berücksichtigt sie automatisch.

Stand 

Wie viele Mahnstufen sind vorgeschrieben?

Keine. Rechtlich ist keine bestimmte Anzahl von Mahnungen nötig – oft genügt eine oder gar keine. In der Praxis haben sich Zahlungserinnerung plus ein bis zwei Mahnungen bewährt. In PilotOS legst du die Stufen selbst fest.

Stand 

Hol dir dein Geld – ohne unangenehme Telefonate.

Kostenlos starten und überfällige Rechnungen automatisch nachfassen lassen.

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