Gründung · Fachbeitrag vom 06.09.2026

Die Rechnung von vor der Gründung
ist trotzdem eine Betriebsausgabe.

Vor der Gründung entstehen Kosten: Beratung, Gewerbeanmeldung, Fachliteratur, Fahrten zu Behörden, ein Rechner, Werkzeug. Sie sind abziehbar, auch wenn sie vor dem ersten Umsatz und vor der Gewerbeanmeldung angefallen sind – als vorweggenommene Betriebsausgaben. Verloren gehen sie nicht am Recht, sondern an den Belegen, die niemand aufgehoben hat.

Zur Verwendung freigegeben. Zitieren mit Quellenangabe ist ausdrücklich erwünscht. Kurzprofile, Fakten und Bildmaterial stehen im Presseportal.

Für Leserinnen und Leser: selbst nachprüfen statt glauben. Jede Aussage in diesem Beitrag lässt sich am Programm selbst prüfen – ohne Zahlungsdaten und ohne automatische Verlängerung.

  • Online-Demo im Browser – sofort, ohne Installation, ohne Konto: pilotsuite.de/demo.html
  • Kostenlose Testversion herunterladen – Konto anlegen, im Konto die 30-Tage-Testlizenz anfordern, Paket für Windows, macOS oder Linux laden: pilotsuite.de/download.html
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Vorweggenommene Betriebsausgaben

Aufwendungen, die in einem klar erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der späteren Tätigkeit stehen, sind abziehbar – auch wenn sie vor der Eröffnung angefallen sind. Verlangt wird der Zusammenhang, nicht der Erfolg: Auch wenn die Gründung am Ende scheitert, bleiben die Aufwendungen grundsätzlich abziehbar (vergebliche vorweggenommene Betriebsausgaben).

Praktisch heißt das: Belege sammeln, sobald man ernsthaft plant – nicht erst ab dem Tag der Gewerbeanmeldung. Der Zusammenhang muss allerdings darstellbar sein. Ein Laptop, der ein Jahr vor der Gründung gekauft wurde und zwischenzeitlich privat genutzt wurde, ist kein einfacher Fall.

Für bereits vorhandene Gegenstände, die später betrieblich genutzt werden, gibt es einen eigenen Weg: die Einlage zum Teilwert. Der Zeitwert – nicht der Anschaffungspreis – wird dann über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Anschaffungen bis 800 Euro netto können im Jahr der Anschaffung vollständig abgezogen werden, statt sie über die Nutzungsdauer abzuschreiben.

Der häufigste Fehler dabei ist die Betrachtung des Gesamtbetrags statt des einzelnen Wirtschaftsguts: Vier Stühle zu je 200 Euro sind vier geringwertige Wirtschaftsgüter, kein einheitliches Gut zu 800 Euro. Umgekehrt ist ein Rechner mit Bildschirm und Tastatur nicht ohne Weiteres in Einzelteile zu zerlegen, wenn diese nur zusammen nutzbar sind.

Bei Kleinunternehmern gilt die Grenze für den Bruttobetrag, weil sie keine Vorsteuer abziehen können – ein Punkt, der regelmäßig übersehen wird.

Der Investitionsabzugsbetrag: Steuer heute sparen für morgen

Nach § 7g EStG lässt sich für geplante Anschaffungen ein Teil der voraussichtlichen Kosten schon vorher gewinnmindernd abziehen – bevor die Anschaffung stattfindet. Das verschiebt Steuerlast in die Zukunft und schafft Liquidität genau dann, wenn sie knapp ist.

Voraussetzung ist unter anderem eine Gewinngrenze von 200.000 Euro. Zusätzlich erlaubt § 7g eine Sonderabschreibung von 40 Prozent im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Jahren.

Die Kehrseite: Wird nicht innerhalb der Frist investiert, wird der Abzug rückwirkend aufgelöst – mit Zinsen. Der Investitionsabzugsbetrag ist deshalb kein Steuersparmodell, sondern eine Vorwegnahme. Wer ihn nutzt, sollte die Anschaffung tatsächlich vorhaben.

Was Gründer tatsächlich verlieren

Nicht die Rechtslage kostet Geld, sondern die Ablage. Belege aus der Zeit vor der Gründung liegen in privaten Ordnern, auf privaten Konten, in E-Mail-Postfächern. Wer sie nicht sammelt, kann sie nicht ansetzen.

Der praktische Rat lautet deshalb: Ab dem Tag, an dem die Gründung ernsthaft erwogen wird, jeden Beleg aufheben und mit einer Notiz versehen, wozu er gehört. Das kostet Sekunden und entscheidet über vierstellige Beträge.

Der zweite Rat: getrennte Konten ab dem ersten Tag. Nachträglich aus einem Privatkonto die betrieblichen Vorgänge herauszusuchen, ist Arbeit – und in einer späteren Prüfung eine Angriffsfläche.

Unsere Rechner zu Gründungskosten und Abschreibung sind kostenlos und ohne Konto nutzbar; die Werte stammen aus einem offenen Register mit Norm und Prüfdatum.

Nachprüfbar

Zahlen und Belege

Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter800 EUR netto
Bei KleinunternehmernGrenze gilt für den Bruttobetrag
Investitionsabzugsbetrag§ 7g EStG
Gewinngrenze § 7g200.000 EUR
Sonderabschreibung § 7g40 % im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Jahren
Vorweggenommene Betriebsausgabenabziehbar bei erkennbarem Zusammenhang, auch vor der Anmeldung
Vorhandene GegenständeEinlage zum Teilwert, Abschreibung über die Restnutzungsdauer
Zitierfähig

Ein Absatz zum Übernehmen

„Ausgaben aus der Zeit vor der Gründung sind abziehbar – sie gehen nicht am Recht verloren, sondern an der Ablage. Wer ab dem Tag sammelt, an dem er ernsthaft plant, spart vierstellige Beträge. Wer erst ab der Gewerbeanmeldung sammelt, hat sie verschenkt.“

PilotOS, Herstellerangabe · Stand 6. September 2026

Quellenangabe zum Mitkopieren:

Quelle: PilotOS, https://pilotsuite.de/presse-gruendung-kosten-absetzen.html (Stand 06.09.2026)

Dieser Absatz ist eine Aussage des Herstellers und zur wörtlichen Übernahme mit Quellenangabe freigegeben. Bei Veröffentlichung in anderen Medien gehört die vollständige Adresse dazu – auf unserer eigenen Seite ist sie überflüssig, außerhalb ist sie die einzige Verbindung zur Quelle.

Quellen und Stand

Stand dieses Beitrags: . Alle Rechtswerte stammen aus dem offenen Register von PilotOS und sind mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum unter Stand der Rechtswerte einsehbar.

Pressekontakt: PilotOS, Hinte (Niedersachsen) · pilotsuite.de/kontakt.html · Impressum · Testzugang und Bildmaterial auf Anfrage.

Dieser Beitrag im Netz: https://pilotsuite.de/presse-gruendung-kosten-absetzen.html · Presseportal: pilotsuite.de/presse.html · Online-Demo: pilotsuite.de/demo.html · kostenlose Testversion: pilotsuite.de/download.html

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