Gründung · Fachbeitrag vom 06.09.2026

Im zweiten Jahr kommen
zwei Steuerzahlungen auf einmal.

Im ersten Jahr zahlt ein Gründer meist keine Einkommensteuer – nicht weil keine anfällt, sondern weil sie noch nicht festgesetzt ist. Der Bescheid kommt im zweiten Jahr. Dann kommen die Nachzahlung für das erste Jahr und die neu festgesetzte Vorauszahlung für das laufende zusammen – und beide beziehen sich auf Geld, das längst ausgegeben ist.

Zur Verwendung freigegeben. Zitieren mit Quellenangabe ist ausdrücklich erwünscht. Kurzprofile, Fakten und Bildmaterial stehen im Presseportal.

Für Leserinnen und Leser: selbst nachprüfen statt glauben. Jede Aussage in diesem Beitrag lässt sich am Programm selbst prüfen – ohne Zahlungsdaten und ohne automatische Verlängerung.

  • Online-Demo im Browser – sofort, ohne Installation, ohne Konto: pilotsuite.de/demo.html
  • Kostenlose Testversion herunterladen – Konto anlegen, im Konto die 30-Tage-Testlizenz anfordern, Paket für Windows, macOS oder Linux laden: pilotsuite.de/download.html
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  • Nach 30 Tagen wird nichts abgebucht und nichts gelöscht: das Programm fällt auf die dauerhaft kostenlose Free-Lizenz zurück. Der Datenbestand bleibt als Datei auf dem eigenen Rechner liegen.

Warum es sich staut

Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Jahres veranlagt. Wer im März gründet, gibt die Erklärung für dieses Jahr frühestens im Folgejahr ab; der Bescheid kommt Monate später.

Mit demselben Bescheid setzt das Finanzamt nach § 37 EStG Vorauszahlungen fest – für das laufende Jahr, und zwar rückwirkend ab dem 10. März. Die bereits verstrichenen Vorauszahlungstermine (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember) werden nachgefordert.

Zur Einkommensteuer kommen je nach Lage Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Gewerbesteuer. Und die Krankenkasse rechnet nach demselben Bescheid nach: Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt seine Beiträge zunächst nach vorläufiger Einstufung und bekommt danach eine Nachforderung für dasselbe Jahr.

Drei bis vier Nachforderungen aus verschiedenen Richtungen, alle im selben Quartal, alle für einen Zeitraum, in dem das Geld schon gearbeitet hat.

Die Faustregel und warum sie zu niedrig ist

Üblich ist der Rat, 30 Prozent des Gewinns zurückzulegen. Das reicht bei kleinen Gewinnen und wird bei mittleren knapp, weil der Grenzsteuersatz steigt und weil die Krankenkassenbeiträge mitwachsen.

Realistischer ist eine Rechnung statt einer Faustregel: erwarteter Gewinn, davon Einkommensteuer nach Tarif, Solidaritätszuschlag oberhalb der Freigrenze, gegebenenfalls Kirchensteuer, gegebenenfalls Gewerbesteuer abzüglich der Anrechnung nach § 35 EStG, dazu die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wer das rechnet, landet je nach Lage bei 35 bis 45 Prozent – und weiß vor allem, warum. Eine Faustregel, deren Herleitung man nicht kennt, wird beim ersten Engpass aufgegeben.

Wo die Rücklage liegen muss

Auf einem getrennten Konto. Nicht als Zahl in einer Tabelle, sondern als Geld, das an einer anderen Stelle liegt. Der Unterschied ist psychologisch und entscheidend: Was auf dem Geschäftskonto liegt, sieht aus wie verfügbares Geld.

Überweisung am besten unmittelbar nach jedem Zahlungseingang, nicht monatlich. Der Betrag ist dann klein und tut nicht weh; die Summe am Jahresende stimmt trotzdem.

Und die Anpassung: Wer merkt, dass der Gewinn deutlich über der Schätzung liegt, kann die Vorauszahlungen anpassen lassen – das glättet den Stau, statt ihn aufzubauen. Umgekehrt geht es genauso: Bei einbrechenden Gewinnen kann eine Herabsetzung beantragt werden.

Was Software daran ändert – und was nicht

Sie kann den laufenden Gewinn zeigen, statt ihn am Jahresende zu offenbaren. Sie kann die Rücklage je Zahlungseingang berechnen. Sie kann daran erinnern, wann Vorauszahlungstermine liegen. Und sie kann Betrieb und Privates in einer Auswertung zusammenführen – erst dadurch wird sichtbar, was nach Steuern und Lebenshaltung übrig bleibt.

Was sie nicht kann: das Geld beiseitelegen. Das bleibt eine Entscheidung, und sie wird jeden Monat neu getroffen.

Unser Rechner zur Steuerrücklage ist kostenlos und ohne Konto nutzbar; die Tarifwerte stammen aus einem offenen Register mit Norm und Prüfdatum. Für 2027 sind Änderungen am Einkommensteuertarif angekündigt – sie stehen bei uns auf der Beobachtungsliste, mit dem Stand des Verfahrens, nicht als Zahl im Rechner.

Nachprüfbar

Zahlen und Belege

Vorauszahlungstermine10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember
Rechtsgrundlage§ 37 EStG
Typischer Stau im zweiten JahrNachzahlung Vorjahr + nachgeholte Vorauszahlungen laufendes Jahr
ZusätzlichSolidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer, ggf. Gewerbesteuer
KrankenkasseNachforderung nach endgültiger Einstufung für dasselbe Jahr
Verbreitete Faustregel30 % des Gewinns
Realistischer Korridor35 bis 45 %, je nach Gewinn und Versicherungslage
Anpassung möglichHerauf- und Herabsetzung der Vorauszahlungen auf Antrag
Zitierfähig

Ein Absatz zum Übernehmen

„Im ersten Jahr zahlt ein Gründer wenig Steuern – nicht weil keine anfallen, sondern weil sie noch nicht festgesetzt sind. Im zweiten kommen Nachzahlung und nachgeholte Vorauszahlung zusammen. Wer 30 Prozent zurücklegt, hat gerechnet; wer nichts zurücklegt, hat gehofft.“

PilotOS, Herstellerangabe · Stand 6. September 2026

Quellenangabe zum Mitkopieren:

Quelle: PilotOS, https://pilotsuite.de/presse-gruendung-steuerruecklage.html (Stand 06.09.2026)

Dieser Absatz ist eine Aussage des Herstellers und zur wörtlichen Übernahme mit Quellenangabe freigegeben. Bei Veröffentlichung in anderen Medien gehört die vollständige Adresse dazu – auf unserer eigenen Seite ist sie überflüssig, außerhalb ist sie die einzige Verbindung zur Quelle.

Quellen und Stand

Stand dieses Beitrags: . Alle Rechtswerte stammen aus dem offenen Register von PilotOS und sind mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum unter Stand der Rechtswerte einsehbar.

Pressekontakt: PilotOS, Hinte (Niedersachsen) · pilotsuite.de/kontakt.html · Impressum · Testzugang und Bildmaterial auf Anfrage.

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