Von 2.080 Stunden im Jahr
bleiben 900 zum Abrechnen.
Die häufigste Kalkulation eines Gründers lautet: Wunschgehalt geteilt durch Jahresarbeitsstunden. Beide Größen sind falsch. Das Wunschgehalt ist ein Nettowert und muss brutto gedacht werden, mit Steuern und Vorsorge. Und die Jahresarbeitsstunden enthalten Zeiten, die niemand bezahlt: Angebote, Buchhaltung, Fahrten, Akquise, Weiterbildung, Urlaub, Krankheit.
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Die Stunden, die es wirklich gibt
Rechnerisch hat ein Jahr bei 40 Wochenstunden 2.080 Stunden. Davon gehen ab: rund 104 Wochenendtage sind darin schon nicht enthalten, aber 9 bis 13 gesetzliche Feiertage je nach Bundesland, etwa 25 bis 30 Urlaubstage und im Mittel 8 bis 12 Krankheitstage.
Damit bleiben etwa 210 bis 220 Arbeitstage, also rund 1.700 Stunden. Das ist die Zeit, in der gearbeitet wird – nicht die, die abgerechnet wird.
Von diesen Stunden entfällt ein erheblicher Teil auf Nichtfakturierbares: Angebote schreiben, die nicht angenommen werden. Buchhaltung, Rechnungen, Mahnungen. Fahrten zu Kunden. Weiterbildung. Werkzeugpflege, Materialbeschaffung, Telefonate. Je nach Gewerk liegt die produktive Quote zwischen 50 und 70 Prozent.
Bei 60 Prozent bleiben rund 1.020 abrechenbare Stunden. Bei 50 Prozent sind es 850. Wer mit 1.800 kalkuliert, hat sich um den Faktor zwei verrechnet.
Die Kosten, die vor dem Gewinn stehen
Zum Wunscheinkommen kommen Betriebsausgaben: Miete oder Arbeitszimmer, Fahrzeug, Versicherungen, Software, Telefon, Werbung, Steuerberatung, Fortbildung, Abschreibungen auf Werkzeug und Geräte.
Dann die eigene Absicherung: Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit. Ein Angestellter sieht davon nur die Hälfte auf der Abrechnung; ein Selbstständiger trägt alles.
Und schließlich die Steuern – Einkommensteuer, gegebenenfalls Gewerbesteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Sie werden vom Gewinn berechnet, nicht vom Umsatz, aber sie müssen aus demselben Stundensatz kommen.
Die Reihenfolge lautet deshalb rückwärts: gewünschtes Nettoeinkommen → zuzüglich Steuern und Vorsorge → zuzüglich Betriebsausgaben → geteilt durch die abrechenbaren Stunden. Nicht: Wunschgehalt geteilt durch 1.800.
Die drei Denkfehler dahinter
Der Angestelltenvergleich. „Ich habe vorher 25 Euro die Stunde verdient, also nehme ich 35“ – das übersieht, dass der Arbeitgeber zusätzlich Sozialversicherung, Urlaub, Lohnfortzahlung, Arbeitsplatz und Leerlaufzeiten getragen hat.
Der Wettbewerbsvergleich. Der Preis eines etablierten Betriebs sagt nichts über dessen Kostenstruktur. Ein Betrieb mit abgeschriebenen Maschinen und eingespielten Abläufen kann günstiger anbieten, ohne zu verlieren.
Die Auslastungshoffnung. Ein niedriger Satz führt nicht zu mehr Aufträgen, sondern zu mehr Arbeit bei gleichem Ergebnis – und zu Kunden, die beim nächsten Anbieter noch günstiger einkaufen.
Die Gegenprobe, die niemand macht
Am Jahresende: Umsatz geteilt durch die tatsächlich gearbeiteten Stunden. Nicht durch die abgerechneten – durch alle. Diese Zahl ist der wahre Stundensatz, und sie liegt regelmäßig 30 bis 40 Prozent unter dem kalkulierten.
Wer sie kennt, kann entscheiden: Preis anheben, unproduktive Zeit senken oder Aufträge ablehnen, die sie erzeugen. Wer sie nicht kennt, arbeitet mehr.
Genau dafür braucht es die Verbindung von Zeiterfassung, Auftrag und Buchhaltung in einem System. Getrennte Programme liefern beide Hälften – die Division findet in keinem statt.
Unsere Rechner zu Stundensatz, Preiskalkulation und Deckungsbeitrag sind kostenlos und ohne Konto nutzbar.
Zahlen und Belege
| Rechnerische Jahresarbeitszeit | 2.080 Stunden bei 40 Wochenstunden |
|---|---|
| Abzüge | 9 bis 13 Feiertage, 25 bis 30 Urlaubstage, 8 bis 12 Krankheitstage |
| Verbleibende Arbeitstage | rund 210 bis 220 |
| Verbleibende Arbeitsstunden | rund 1.700 |
| Produktive Quote | 50 bis 70 %, je nach Gewerk |
| Abrechenbare Stunden bei 60 % | rund 1.020 |
| Häufiger Kalkulationsansatz | 1.800 Stunden – etwa der doppelte Wert |
| Gegenprobe | Jahresumsatz geteilt durch ALLE gearbeiteten Stunden |
Ein Absatz zum Übernehmen
„Von 2.080 rechnerischen Jahresstunden bleiben nach Feiertagen, Urlaub und Krankheit rund 1.700 – und davon sind je nach Gewerk nur 50 bis 70 Prozent abrechenbar. Wer mit 1.800 kalkuliert, hat sich um den Faktor zwei verrechnet und merkt es erst im dritten Jahr.“
PilotOS, Herstellerangabe · Stand 6. September 2026
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Quelle: PilotOS, https://pilotsuite.de/presse-gruendung-stundensatz.html (Stand 06.09.2026)
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