Gründung · Fachbeitrag vom 06.09.2026

Die GmbH kostet nicht 25.000 Euro.
Sie kostet 24.500 Euro Freibetrag.

Die Rechtsformwahl wird meist als Haftungsfrage diskutiert. Die laufenden Folgen sind größer: Buchführungspflicht, Gewerbesteuerfreibetrag, Veröffentlichungspflicht, Sozialversicherung des Geschäftsführers. Wer nur die Gründungskosten vergleicht, vergleicht den kleinsten Posten.

Zur Verwendung freigegeben. Zitieren mit Quellenangabe ist ausdrücklich erwünscht. Kurzprofile, Fakten und Bildmaterial stehen im Presseportal.

Für Leserinnen und Leser: selbst nachprüfen statt glauben. Jede Aussage in diesem Beitrag lässt sich am Programm selbst prüfen – ohne Zahlungsdaten und ohne automatische Verlängerung.

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Was die Gründung kostet – und was danach

Einzelunternehmen. Gewerbeanmeldung, im niedrigen zweistelligen Bereich. Kein Mindestkapital, kein Notar, kein Handelsregister. Volle persönliche Haftung mit dem Privatvermögen.

UG (haftungsbeschränkt). Stammkapital ab einem Euro, in der Praxis sinnvollerweise mehr, weil die Gesellschaft sonst sofort überschuldet ist. Notar und Handelsregister nötig. Besonderheit: Nach § 5a Abs. 3 GmbHG sind 25 Prozent des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. Die UG ist also keine dauerhaft billigere GmbH, sondern eine auf Raten.

GmbH. Stammkapital 25.000 Euro, davon mindestens die Hälfte bei Anmeldung einzuzahlen. Notar, Handelsregister, Gesellschaftsvertrag. Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – mit den bekannten Ausnahmen bei Banken­bürgschaften und bei Pflichtverletzungen des Geschäftsführers.

Der Posten, der jedes Jahr wiederkommt: die Gewerbesteuer

Natürliche Personen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro beim Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften haben ihn nicht – die GmbH zahlt vom ersten Euro Gewerbeertrag.

Beim Einzelunternehmen wird die Gewerbesteuer zudem nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet; je nach Hebesatz bleibt unter dem Strich wenig bis nichts übrig. Bei der GmbH gibt es diese Anrechnung nicht: Körperschaftsteuer (15 Prozent nach § 23 KStG) plus Solidaritätszuschlag plus Gewerbesteuer, und bei Ausschüttung nochmals Kapitalertragsteuer.

Das ist der Grund, aus dem die GmbH sich in der Regel erst ab einem gewissen Gewinn rechnet – und aus dem sie unterhalb davon teuer ist, ohne dass es auffällt.

Buchführung: der zweite laufende Unterschied

Einzelunternehmer und Personengesellschaften dürfen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen, solange sie unter den Grenzen des § 141 AO bleiben: 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn (Werte seit 2024). Handelsrechtlich entspricht dem die Befreiung nach § 241a HGB.

Kapitalgesellschaften sind unabhängig von jeder Grenze zur doppelten Buchführung und zum Jahresabschluss verpflichtet – mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und der Offenlegung im Unternehmensregister. Das ist kein Formalismus, sondern laufender Aufwand: Steuerberatungskosten in einer anderen Größenordnung.

Dazu kommt die E-Bilanz nach § 5b EStG: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch nach amtlicher Taxonomie zu übermitteln.

Die Frage, die zuletzt gestellt wird und zuerst gehört

Wie ist der Geschäftsführer sozialversichert? Ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschendem Einfluss – in der Regel ab 50 Prozent der Anteile oder mit Sperrminorität – ist regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig. Das spart Beiträge und bedeutet gleichzeitig: keine gesetzliche Rente, kein Arbeitslosengeld, keine Lohnfortzahlung.

Bei Minderheitsbeteiligung ist es umgekehrt, und die Einordnung ist im Zweifel über ein Statusfeststellungsverfahren zu klären. Eine falsche Annahme wird bei einer Betriebsprüfung rückwirkend korrigiert – mit Beitragsnachforderungen.

Praktischer Rat: Die Rechtsform nach der geplanten Entwicklung wählen, nicht nach dem Startzustand. Ein Wechsel ist möglich, kostet aber Notar, Zeit und unter Umständen Steuern. Unser Rechtsform-Rechner vergleicht die laufende Belastung, nicht nur die Gründungskosten – kostenlos und ohne Konto.

Nachprüfbar

Zahlen und Belege

Stammkapital GmbH25.000 EUR, mindestens die Hälfte bei Anmeldung
Stammkapital UGab 1 EUR
UG-Rücklagepflicht25 % des Jahresüberschusses bis 25.000 EUR, § 5a Abs. 3 GmbHG
Gewerbesteuerfreibetrag24.500 EUR – nur natürliche Personen und Personengesellschaften
Anrechnung auf die Einkommensteuer§ 35 EStG – nicht bei Kapitalgesellschaften
Körperschaftsteuer15 %, § 23 KStG, zzgl. Solidaritätszuschlag
Grenze zur Bilanzierungspflicht800.000 EUR Umsatz oder 80.000 EUR Gewinn, § 141 AO
KapitalgesellschaftBilanzpflicht ohne Grenze, Offenlegung, E-Bilanz § 5b EStG
Zitierfähig

Ein Absatz zum Übernehmen

„Die GmbH kostet nicht in erster Linie das Stammkapital, sondern den Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro, die fehlende Anrechnung nach § 35 EStG und die Bilanzpflicht ohne Grenze. Wer nur die Gründungskosten vergleicht, vergleicht den kleinsten Posten.“

PilotOS, Herstellerangabe · Stand 6. September 2026

Quellenangabe zum Mitkopieren:

Quelle: PilotOS, https://pilotsuite.de/presse-gruendung-rechtsform.html (Stand 06.09.2026)

Dieser Absatz ist eine Aussage des Herstellers und zur wörtlichen Übernahme mit Quellenangabe freigegeben. Bei Veröffentlichung in anderen Medien gehört die vollständige Adresse dazu – auf unserer eigenen Seite ist sie überflüssig, außerhalb ist sie die einzige Verbindung zur Quelle.

Quellen und Stand

Stand dieses Beitrags: . Alle Rechtswerte stammen aus dem offenen Register von PilotOS und sind mit Gültigkeit, Norm und Prüfdatum unter Stand der Rechtswerte einsehbar.

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