Gewerbesteuer · §35 EStG · Hebesatz

Ab 24.500 € Gewinn will die Gemeinde mitverdienen.

Gewerbesteuer trifft jeden Gewerbebetrieb – aber wie viel du wirklich zahlst, hängt an Freibetrag, Hebesatz deiner Gemeinde und der Anrechnung auf die Einkommensteuer. PilotOS rechnet das direkt aus deinen Zahlen durch – plus deinem echten Gemeinde-Hebesatz, plus einer Vorschau schon unterjährig, nicht erst mit dem Bescheid.

PilotOS Butler – dein Assistent für dieses Modul

Auf einen Blick

Freibetrag 24.500 €

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften bleibt der Gewerbeertrag bis 24.500 € steuerfrei – Kapitalgesellschaften nicht.

Hebesatz deiner Gemeinde

Aus Gewerbeertrag × Messzahl 3,5 % × Hebesatz wird die Steuer. Der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich.

§35-Anrechnung

Bei Personenunternehmen wird die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet.

So rechnet das Finanzamt

Vom Gewinn zur Gewerbesteuer

Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb, der um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) zum Gewerbeertrag korrigiert wird – etwa ein Teil der Miet- und Zinsaufwendungen. Vom Gewerbeertrag ziehen natürliche Personen und Personengesellschaften den Freibetrag von 24.500 € ab. Der Rest wird mit der einheitlichen Steuermesszahl 3,5 % multipliziert; das ergibt den Steuermessbetrag. Diesen multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz – mindestens 200 %, in vielen Städten 400 % und mehr.

Ein Beispiel macht es greifbar: Bei 60.000 € Gewerbeertrag bleiben nach Freibetrag 35.500 €. Mal 3,5 % ergibt einen Messbetrag von 1.242,50 €. Bei einem Hebesatz von 400 % sind das 4.970 € Gewerbesteuer. PilotOS führt diese Kette mit deinen echten Zahlen und deinem Gemeinde-Hebesatz durch.

Der Entlastungshebel

Warum die Gewerbesteuer oft weniger kostet, als sie aussieht

Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer über § 35 EStG bis zum Vierfachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. In vielen Gemeinden mit moderatem Hebesatz gleicht das die Gewerbesteuer nahezu vollständig aus – sie wird dann faktisch zum durchlaufenden Posten. Erst bei hohen Hebesätzen bleibt eine echte Restbelastung. Kapitalgesellschaften haben weder den Freibetrag noch die §35-Anrechnung; bei ihnen steht die Gewerbesteuer neben der Körperschaftsteuer.

Die Gewerbesteuererklärung wird elektronisch übermittelt. PilotOS stellt den Gewerbeertrag aus der laufenden Buchhaltung zusammen, berücksichtigt Freibetrag, Messzahl und Hebesatz und zeigt dir die voraussichtliche Belastung schon unterjährig – nicht erst mit dem Bescheid.

Vereinfachte Darstellung zum Rechtsstand 2026, keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Sonderfälle

Freiberufler, Vorauszahlungen und mehrere Standorte

Nicht jeder Selbstständige zahlt Gewerbesteuer. Freiberufler – Ärzte, Anwälte, Ingenieure, viele beratende und künstlerische Berufe nach § 18 EStG – unterliegen ihr nicht. Die Abgrenzung ist im Zweifel heikel: Sobald gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit vermischt werden, kann die sogenannte Abfärbung die gesamten Einkünfte gewerbesteuerpflichtig machen.

Wer gewerbesteuerpflichtig ist, zahlt nicht einmal im Jahr, sondern leistet vierteljährliche Vorauszahlungen (15. Februar, Mai, August und November), die das Finanzamt anhand des letzten Bescheids festsetzt. Die Jahreserklärung rechnet sie später gegen – eine Nachzahlung trifft dich also vor allem, wenn der Gewinn stark gestiegen ist. Genau hier hilft die laufende Vorschau: Wächst der Gewinn, siehst du die höhere Gewerbesteuer, bevor der Bescheid kommt.

Betreibst du mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden, wird der Steuermessbetrag zwischen ihnen zerlegt – in der Regel nach den Arbeitslöhnen. Jede Gemeinde wendet dann ihren eigenen Hebesatz an. PilotOS führt den Gewerbeertrag aus der laufenden Buchhaltung zusammen und macht die Belastung mit deinem Hebesatz nachvollziehbar.

Die Gewerbesteuer mindert sich nicht selbst

Ein Punkt, der überrascht: Die Gewerbesteuer ist seit 2008 keine abziehbare Betriebsausgabe mehr (§ 4 Abs. 5b EStG). Sie mindert also weder den Gewinn noch ihre eigene Bemessungsgrundlage – anders als früher. Für die Liquiditätsplanung heißt das: Die volle Gewerbesteuer ist zurückzulegen, sie „finanziert sich" nicht teilweise über eine Steuerersparnis.

Bei Personenunternehmen federt die §35-Anrechnung das ab, bei Kapitalgesellschaften nicht. Deshalb lohnt sich die unterjährige Rückstellung besonders für die GmbH. PilotOS bildet die voraussichtliche Gewerbesteuer laufend aus dem Gewerbeertrag und deinem Hebesatz, sodass die Rücklage nicht am Jahresende zur Überraschung wird, sondern Monat für Monat mitwächst.

Häufige Fragen

Gewerbesteuererklärung – häufige Fragen

Ab welchem Gewinn zahle ich Gewerbesteuer?

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften bleibt der Gewerbeertrag bis 24.500 € durch den Freibetrag steuerfrei. Erst darüber fällt Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.

Stand 

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Gewerbeertrag minus Freibetrag, mal Steuermesszahl 3,5 %, mal Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz beträgt mindestens 200 %, liegt in vielen Städten aber bei 400 % oder mehr.

Stand 

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ja: über § 35 EStG bis zum Vierfachen des Steuermessbetrags. Bei moderaten Hebesätzen gleicht das die Gewerbesteuer weitgehend aus. Kapitalgesellschaften profitieren davon nicht.

Stand 

Muss jeder Gewerbetreibende eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich ja, sobald ein Gewerbebetrieb vorliegt. Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Die Erklärung wird elektronisch übermittelt.

Stand 

Weißt du, was deine Gemeinde dich kostet?

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